Hallo zusammen,
ich habe als Fußgänger etwas auf die Straße geworfen, und deswegen eine Anzeige wegen "Gefährdung des Straßenverkehrs erhalten". Verfahren läuft noch. Zu dem Zeitpunkt besaß ich noch keinen Führerschein.
Jetzt stehe ich aber kurz vor dem Erwerb meines Führerscheins Klasse B und würde gerne wissen, ob diese
Straftat zu einem Aufbausimiar bzw. zu einer Maßnahme durch die Straßenverkerhsbehörde führen kann,
obwohl, ich die Straftat als Fußgänger begangen habe und zu dem Zeitpunkt der Straftat noch keinen Führerschein bzw. Probezeit hatte
Aufbauseminar? Gefährdung des Straßenverkehrs vor Erwerb des Führerscheins
1. Juni 2007
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Frage vom 1. Juni 2007 | 11:42
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufbauseminar? Gefährdung des Straßenverkehrs vor Erwerb des Führerscheins
#1
Antwort vom 4. Juni 2007 | 16:00
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann mir niemand die frage beantworten?
#2
Antwort vom 4. Juni 2007 | 16:03
Von
Status: Unbeschreiblich (34342 Beiträge, 17771x hilfreich)
Hi,
also, ich würde mal sagen, da passiert nichts, weil es ja nicht in der Probezeit war und auch nichts mit Ihrer Eignung zum Autofahren zu tun hat.
Gruß vom mümmel
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 6. Juni 2007 | 06:57
Von
Status: Beginner (101 Beiträge, 603x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#4
Antwort vom 7. Juni 2007 | 00:50
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 1x hilfreich)
Ob er den Lappen hat oder nicht ist in dem Fall egal. Er kann wenn es soweit kommt wohl mit einer Führerscheinsperre rechnen. Diese dauert dann 2 Jahre. Erst danach kann er den Schein machen. Mal zur Info, was hast du geworfen?
#5
Antwort vom 7. Juni 2007 | 11:50
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Einen Bierdeckel aus Pappe...
#6
Antwort vom 7. Juni 2007 | 15:05
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 1x hilfreich)
Ähhh, OK. Also, wenn nicht direkt auf fahrendes Auto geworfen, kannst du eigentlich damit rechnen, das nichts kommt. Auch sonst würd ich erst mal sagen das das zu geringfügig ist.
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