Aufbauseminar - Punkte

16. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)
Aufbauseminar - Punkte

Gibt es eine Frist,vom erreichen der 14 Punkte bis man die Aufforderung bekommt ein Aufbauseminar zu besuchen.Der Tattag war der 11.07.05.Beginn der Tilgungsfrist war der 12.02.07.Habe aber erst im Januar 2008 ein Schreiben bekommen, dass ich zum Aufbauseminar muss.In der Belehrung steht wenn die Behörde nicht tätig wird. wird man auf 13 Punkte zurück gestuft.
Sind da Fristen gesetzt?




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5995 Beiträge, 1954x hilfreich)

Nein, da gibt es keine Fristen. Die einzige Frist ist die, welche Dir nun gesetzt wurde um das Seminar zu besuchen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Aber wie ist es jetzt, im Mai wird mir ein Punkt erlassen, dann habe ich "nur" noch 13 Punkte, es fehlen dann eigentlich die Voraussetzungen zum Seminar,das heißt dann wohl aber nicht, dass ich zwangsläufig die Fahrerlaubnis wieder bekommen würde,oder?
Wenn ich aber wirklich kein Geld habe, durch EV und Hartz 4 Empfänger, kann ich nicht das Geld aufbringen um ein Aufbauseminar zu machen.Dann bin ich solange ohne Fahrerlaubnis bis ich ein Seminar besucht habe? Da ich zur Zeit Arbeitslos bin und als Kraftfahrer bei der AG gemeldet bin, habe ich dann also Berufsverbot? Zu gut deutsch wird mir die Fahrerlaubnis solange entzogen,bis ich ein Seminar mache.Wenn ich dann nach 5 Jahren irgendwann garkeine Punkte mehr habe, habe immer noch keine Fahrerlaubnis mehr.Da wäre doch eine kleine Trunkenheitsfahrt mit ganz wenig Promille besser,da habe ich dann nach der Strafe auch gleich alle Punkte weg.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5995 Beiträge, 1954x hilfreich)

§4 (4) StVG ist da sehr eindeutig. Wird das Seminar nicht fristgerecht besucht ist die Fahrerlaubnis zu entziehen. Eine neue Fahrerlaubnis darf erst nach Besuch eines Aufbauseminars erteilt werden. Du kannst allenfalls um eine Fristverlängerung bitten. Einen Rechtanspruch darauf hast Du nicht. Mehr Handlungsspielraum als eine etwaige Fristverlängerung hat die FEB nicht.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 300.328 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
121.505 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.