Aufbauseminar????

17. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Anne Jaeger
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufbauseminar????

Hallo,
mein Mann hat heute von der Verkehrsbehörde einen Zustellungsauftrag zum Besuch eines Aufbauseminars aufgrund von 15 Punkte-Eintrag in Flensburg erhalten.
Tatdatum 15.11.04 / Rechtskr. 17.03.05: Mißachtung der Vorfahrt - Unfall / 3 P.
Tatdatum 04.03.05 / rechtskr. 22.04.05: Mißachtung Vorfahrt - Unfall / 3 P.
Tatdatum 08.07.06 / " . 16.09.06: Bremesen wesentlich beeinträchtigt / 3 P.
" 26.08.08 / " . 09.10.08: Überholvorgang mit Unfallfolge / 3 P.
" 05.10.08 / " . 04.11.08: Abgefahrene Reifen / 3 P.
Am 23.12.08 habe ich in Flensburg für ihn eine Auskunft aus dem Zentralregister eingeholt und da stand dann rot unterstrichen, das 4 Eintragungen sich in der Überliegfrist befinden. Im Internet habe ich nun etwas gelesen, das diese Überliegerfrist von 3 auf 12 Monate heraufgesetzt wurde. Was heisst das nun für ihn? Muß er zu diesem Aufbauseminar oder hat er im Endeffekt noch einmal Glück gehabt und es wurden in der Zwischenzeit bereits Punkte gelöscht? Kann mir da jemand weiterhelfen?
Ich sage Danke im voraus. :???:


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5995 Beiträge, 1954x hilfreich)

Die hier aufgeführten Verstöße und Einträge sind noch aktuell. Die Berechnung der 15 Punkte und die Anordnung des Aufbauseminars sind daher korrekt. Wird der Besuch des Seminars nicht fristgerecht nachgewiesen wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine Neuerteilung ist dann erst nach dem Besuch dieses Seminar möglich.

Keine der hier aufgeführten Eintragungen befinden sich in der Überliegefrist von 12 Monaten.

Dies war 2008 der Fall. Da befanden sich die vorangegangenen Punkte in der Überliegefrist. Ihre endgültige Löschung wurde aber durch das falsche Überholen 26.8.08 bzw. der entsprechenden rechtskräftigen Entscheidung gehemmt.

Erst 2010 steht die Löschung einiger Punkte an. Dann erreichen die Punkte aus dem Jahr 2005 ihre absolute Tilgungsreife. Das heißt, dass deren Tilgung nach 5 Jahren nicht mehr gehemmt werden kann.

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#2
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5995 Beiträge, 1954x hilfreich)

Nachtrag:

Hat Dein Mann eigentlich bei erreichen von 8 Punkten eine Verwarnung mit dem Hinweis auf die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar und die damit verbundene Möglichkeit des Punkteabbaus erhalten?

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