Auffahr-Unfall mit beteiligten Geisterfahrerin

31. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Worker234
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auffahr-Unfall mit beteiligten Geisterfahrerin

Hallo,

Ich habe am Wochenende folgenden Unfall gehabt:
Ich bin auf der linken Seite einer zweispurigen Einbahnstraße gefahren. Vor mir ein SUV. Diese musste plötzlich eine Vollbremsung machen. Problem war nur: Ich konnte nur zu spät bremsen. Infolge dessen bin Ich in diesen SUV reingefahren. Als Ich dann ausgestiegen bin und nach dem Faher zu sehen, bemerkte Ich weshalb dieser eine Vollbremsung machen musste: Eine Geisterfahrerin auf unserer Spur.
Polizei war wenige Sekunden später auch schon da, da diese an einer Kreuzung gesehen hat das die Geisterfahrerin in die falsche Richtung in die Einbahnstraße gefahren ist.
Jetzt wird mir natürlich in erster Linie vorgeworfen das ich zu wenig Abstand gehalten habe.
Allerdings haben auch die Polizisten gesagt und dies so aufgeschrieben das es sich hierbei um eine Sondersituation handelt.
Wie stehen meine Chancen das Ich keine Teilschuld bekomme? Habe ich gute Chancen auf Schmerzensgeld zu klagen? (War am selben Abend im KH, Schleudertrauma und Wirbelsäulen Prellung wurden festegestellt.)

Lg und Vielen Dank

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Worker234):
Wie stehen meine Chancen das Ich keine Teilschuld bekomme?


0,01%

Zitat (von Worker234):
Habe ich gute Chancen auf Schmerzensgeld zu klagen?


Nein.

Mit viel Glück bekommt die Geisterfahrerin eine Teilschuld. Da der SUV aber auch für ein Kind, welches auf die Straße gelaufen ist hätte bremsen können, wird der Auffahrunfall vermutlich zu 100% dir angelastet.

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Allein aus Deiner vermutlich noch geschönten Beschreibung kann man das Unfallereignis doch garnicht beurteilen.

Warum musste z.B. der SUV vor Dir so stark bremsen?
War die Straße vor ihm nicht weit genug einsehbar? Auf einer längeren Strecke sieht man ein entgegen kommendes Fahrzeug doch und kann reagieren.
Wieso konntest Du wenn Dein Sicherheitsabstand angemessen war nicht ebenfalls bremsen?

Es wird, ggf. durch einen Gutachter, festgestellt werden, ob die Geisterfahrt dass den Unfall auslösende Ereignis war.
Allein die Tatsache, dass der SUV vor Dir ohne Kaltverformung durch den Geisterfahrer zum Stehen kam, lässt die Vermutung zu, dass ein nicht ausreichender Sicherheitsabstand unfallursachlich war.

Zitat (von Worker234):
Wie stehen meine Chancen das Ich keine Teilschuld bekomme?


Ich denke, dass die Chance recht hoch ist. Aber die Einschätzung basiert eben nur auf Vermutungen die durch eigene langjährige Fahrpraxis geprägt ist.

Berry

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#3
 Von 
Worker234
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die frage mit der starken Bremsung des SUV trotz das man die Strecke gut einsehen konnte habe ich mir auch schon gestellt. Vorrausschauendes fahren ?!
Ich werde mir morgen mal eine Erstberatung bei einem Anwalt holen.
Ist es ein Problem das meine Versicherung und die der Geisterfahrerin die HUK ist ? Das diese vllt so urteilt das der mit dem Höheren Schaden der schuldige ist ?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119993 Beiträge, 39813x hilfreich)

Zitat (von Worker234):
Wie stehen meine Chancen das Ich keine Teilschuld bekomme?

Anhand der Schilderung starke Tendenz gegen 0.



Zitat (von Worker234):
das es sich hierbei um eine Sondersituation handelt.

Aha, und das wäre welche genau?
Denn der Sicherheitsabstand ist ja genau dafür gedacht, um nicht auf ein Objekt aufzufahren, das augenblicklich zum Stehen kommen kann



Zitat (von Worker234):
Habe ich gute Chancen auf Schmerzensgeld zu klagen?

Die liegen bei 100%, denn die Hürde dafür ist überaus niedrig. Alles was es dafür braucht ist, das die Klage nicht unsinnig ist, eine Klageschrift mit entsprechender Forderung und die Zahlung der Gerichts- und Anwaltskosten.
Ich würde mich jedoch erst mal fragen, wie überhaupt die Erfolgsaussichten wären.



Zitat (von Worker234):
Vorrausschauendes fahren ?!

Dieser Satz von Dir, dass entbehrt nicht einer gewissen Ironie ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

es geht nicht darum ob du eine Teilschuld bekommst, du bist ohne Zweifel Unfallverursacher (Hauptschuld).
Ich kann mich der Polizei auch nicht anschließen, es ist absolut kein Sonderfall sondern ein ganz normaler Auffahrunfall.

Wenn dann geht es um eine - kleine - Teilschuld der beiden anderen Beteiligten. Da sehe ich bisher aber so gut wie nichts - außer der üblichen Betriebsgefahr.

Zum Thema Schmerzensgeld: Deine Verletzungen unterstreichen für mich nochmals den unzureichenden Sicherheitsabstand oder eine mangelnde Aufmerksamkeit.
Wie schnell seid ihr denn gefahren (vor dem Unfall meine ich)?

Stefan

PS: Was soll eigentlich der Begriff "Geisterfahrer"? Clickbaiting?
In Einbahnstraßen spricht man jedenfalls nicht davon.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
Wenn dann geht es um eine - kleine - Teilschuld der beiden anderen Beteiligten. Da sehe ich bisher aber so gut wie nichts - außer der üblichen Betriebsgefahr.


Der Falschfahrer hat einen schweren Verkehrsverstoß begangen. Wer als Folge eines schweren Verkehrsverstoßes einen Unfall verursacht bekommt typischerweise die überwiegende Schuld auch dann, wenn der Unfallgegener ebenfalls einen Verkehrsverstoß begangen hat.

Ich sehe daher eine Schuldverteilung von 60/40 zu Lasten des Falschfahrers.

Zitat:
Wie stehen meine Chancen das Ich keine Teilschuld bekomme?


Die Chance sehe ich allerdings auch bei Null, da man ohne Teilschuld nur dann aus so einem Unfall rauskommt, wenn der Unfall unvermeidbar war. Aufgrund des zu geringen Abstandes war der Unfall keineswegs unvermeidbar.

Beim Fahrer des SUV sehe ich dagegen keine Teilschuld. Selbst wenn der überreagiert haben sollte tritt dessen Verschulden hinter dem schweren Verstoß des Falschfahrers und dem Fehlverhalten des Fragestellers zurück.

-- Editiert von hh am 31.03.2019 17:08

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Der Falschfahrer hat einen schweren Verkehrsverstoß begangen.
Nein, hat er eben nicht, in einer Einbahnstraße in die verkehrte Richtung fahren ist nur eine kleine Ordnungswidrigkeit (25 Euro).

Außerdem war das allenfalls indirekt die Unfallursache.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von hh):
Der Falschfahrer hat einen schweren Verkehrsverstoß begangen.


Ich bin etwas irritiert.
Zum einen ist es kein schwerer Verkehrsverstoss, zum anderen ist der kausale Zusammenhang mit dem Unfallereignis hier doch absolut nicht klar.
In einem noch gar nicht so lange zurückliegenden Beitrag in einem anderen Tread hast Du die Kausalität doch zutreffend beschrieben.

Wenn die Distanz zwischem dem Geisterfahrer und dem SUV Fahrer so groß war, dass beide mit normalem Bremsvorgang hätten locker anhalten können, ist die Geisterfahrt nicht unfallursächlich und dieser trägt keine anteilige Schuld.

Wenn aber der Geisterfahrer z.B. als Abbieger den SUV Fahrer der sich kurz vor der Kreuzung befindet zur Vollbremsung nötigt, mag man dem Geisterfahrer eine Teilschuld zugestehen.

Zitat (von Worker234):
Ist es ein Problem das meine Versicherung und die der Geisterfahrerin die HUK ist ? Das diese vllt so urteilt das der mit dem Höheren Schaden der schuldige ist ?


Die Geisterfahrerin ist zunächst mal außen vor, denn die Unfallbeteiligten sind der SUV Fahrer und Du, oder räumt sie eine Schuld/Teilschuld ein? Sie mit ins Boot zu holen wird eh nur über ein Gerichtsverfahren gehen. Da hat die HUK dann keine Karten im Spiel.

Zunächst geht man davon aus, dass der Auffahrende Schuld ist. Das ist aber nicht in Stein gemeißelt, denn auch der Auffahrende kann sich entlasten. Entsprechendes wirst Du vorbringen müssen, um die Forderungen des SUV Eigentümers abzuwenden.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Da der SUV aber auch für ein Kind, welches auf die Straße gelaufen ist hätte bremsen können, wird der Auffahrunfall vermutlich zu 100% dir angelastet.


sehe ich auch so.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7201 Beiträge, 1514x hilfreich)

Zitat:
Ist es ein Problem das meine Versicherung und die der Geisterfahrerin die HUK ist ? Das diese vllt so urteilt das der mit dem Höheren Schaden der schuldige ist ?


De Versicherungen urteilen nicht über die Schadenshöhe oder wer der Hauptschuldige ist. Das macht die Polizei und die Staatsanwaltschaft.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10684 Beiträge, 4205x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Das macht die Polizei und die Staatsanwaltschaft.


Nö.
Die Polizei ermittelt, die Staatsanwaltschaft ermittelt und klagt an, Urteilen tut ein Richter.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
De Versicherungen urteilen nicht über die Schadenshöhe oder wer der Hauptschuldige ist.
Doch, das tuen sie sehr wohl. Und wenn man damit nicht einverstanden ist dann muss man klagen (mit gehörigem Kostenrisiko).

Stefan

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