Auffahrunfall, Schuldfrage?

20. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Basti519
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auffahrunfall, Schuldfrage?

Hallo,
ich habe nun mittlerweile knapp 1.5 Jahre den Fuehrschein und fuehle mich auch sehr sicher im Strassenverkehr aber gestern ist es dann zum ersten mal passiert, ein Auffahrunfall. Ich bin draufgefahren und dann noch in das Auto meines Kumpels.
Die Sache ist Folgende, der Unfall passierte in einer 30er Zone, die ich in und auswendig kenne, weil ich hier aufgewachsen bin. Wir fahren beide mit 30 km/h auf eine T-Kreuzung zu wo wir rechts abbiegen. Dazu vllt noch, es war 2 Uhr nachts. Mein Kumpel biegt rechts ab, ich biege ein paar Sekunden spaeter auch rechts ab und er hatte vllt 8m nach dem Abbiegen eine Vollbremsung gemacht, ich konnte zwar noch auf die Bremse gehen aber es hat nicht gereicht und ich bin ihm reingefahren. Ich aus dem Auto ausgestiegen und er hatte schon die Polizei am Ohr. Ich verstehe immer noch nicht, warum er die bei einem Blechschaden gerufen hat. Achso, fast vergessen, er hat gebremst, weil Gegenverkehr kam und er der Meinung war, dass beide Auto nicht durchpassen, dort passen selbst 2 Transporter durch. Ist nun die Frage, ob er denn wenigstens eine Teilschuld bekommen koennte, weil er an sich ohne direkten Grund eine Vollbremsung gemacht hat. Er gibt zwar nicht zu, dass er Schuld habe aber er weiss auch ganz genau, dass er an der Sache nicht total unschuldig ist. Dazu ist das noch das Auto seiner Mutter, die regelrecht frei dreht wegen der Geschichte. Ich durfte nicht mal die Versicherungsnummer wissen von ihr. Aber egal, das ist eine andere Geschichte. Es geht nur darum, ob man halt eine Teilschuld 'erzwingen' koennte, denn bei mir im Auto sass noch ein Kumpel, der Zeuge ist. Bei ihm waren aber auch noch Leute drin, also es steht natuerlich Aussage gegen Aussage.
Dazu muss ich noch ein Bussgeld an die Polizei zahlen in Hoehe von 35 Euro, die selbst angefressen war, wegen so einer Sache anruecken zu muessen. Ich habe selber nicht mal die Polizei gerufen aber hauptsache ich muss ein Bussgeld bezahlen, darueber bin ich sehr erbost.
Waer super, wenn ihr vielleicht ein paar Tips habt, wie ich mich weiter verhalten soll, u.a. der Versicherun gegenueber usw.

lg Basti

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

hier ist ein bisschen *Schitt* passiert. Nach so einer langen Fahrpraxis sollte man(n) den Abstand zum Vordermann besser abschätzen und einhalten können.

Die 35 EUR sind die Quittung als Lehrgeld zum Auffahrschaden. Obendrein wird die Mutter Ihre K-Haftpflicht bitten, den entstandenen Schaden an ihrem Auto (sprich Vordermann) zu regulieren.

Die Formulierung >> mein Kumpel, wird sich wahrscheinlich erledigt haben. Leider.

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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#2
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Eine Mitschuld des Vorausfahrenden ist hier nicht erkennbar. Unfallursache dürfte hier mangelnde Aufmerksamkeit gewesen sein. Damit bist Du Unfallverursacher. Hast Du die 35€ schon bezahlt? Wenn nicht solltest Du das machen. Andernfalls flattert Dir ein Bußgeldbescheid ins Haus, der nochmal 23,50€ zusätzlich kostet.

Den Schaden solltest Du Deiner KFZ-Haftpflicht melden, die sich um die Schadensregulierung kümmert. Sollte der Schaden nur gering sein besteht die Möglichkeit des Rückkaufs. Das heißt, dass Du der Versicherung den Schaden erstattest, und dafür Deinen Schadenfreiheitsrabatt rettest.

Die gute Nachricht: Bei einem Verwarngeld von 35€ gibt es keine Punkte und daher auch keine Probezeitmaßnahmen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Zunächst einmal, wer bei so einer Sache gleich die Polizei holt ist kein Kumpel.

Unberechtigte Vollbremsungen können zu einem Mitverschulden führen, da diese gegen die StVO verstoßen (Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen; §4 Abs. 1 Satz 2 StVO ).

Ob dies der Fall war kann von hier aus nicht beurteilt werden. Ihre Schilderung lässt aber ein Fehlverhalten des Vorausfahrenden als möglich erscheinen.

Erkundigen Sie sich über den Zentralruf der Versicherer 018025026 nach dem Versicherer des anderen Pkw´s. Hierzu benötigen Sie aber das Kfz-Kennzeichen.

Dann melden Sie den Unfall dieser Versicherung. Mit oben genannter Begründung sollten Sie die Versicherung auffordern Ihren Schaden zu 50% zu regulieren (diesen müssten Sie natürlich durch Kostenvoranschlag/Gutachten beziffern). Dann werden Sie ja sehen wie die Versicherung reagiert.

Das Mitverschulden (und die konkrete Haftungsquote) hängt aber letztlich von dem konkreten Unfallumständen ab. Je unnötiger die Vollbremsung war, umso höher Ihre Chancen auf ein Mitverschulden des Vorausfahrenden.

Sie sollten von einer Korrespondenz mit dem 'Kumpel' oder dessen Mutter Abstand nehmen. Auch eine Information über das Einschalten der Versicherung ist nicht notwendig.
Sie sollten Ihre Ansprüche (soweit gegeben) nur gegenüber der Versicherung geltend machen.





-- Editiert von stefan 5 am 22.04.2008 18:46:14

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

quote:
Achso, fast vergessen, er hat gebremst, weil Gegenverkehr kam und er der Meinung war, dass beide Auto nicht durchpassen,

Somit hat er nicht grundlos gebremst. Ich kann hier keine Mithaftung / Mitschuld des Vorausfahrenden erkennen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

'Somit hat er nicht grundlos gebremst.'

Ich kenne die Verhältnisse vor Ort nicht. Insofern kann ich dies nicht beurteilen.

Wenn jemand auf einer breiten Straße eine Vollbremsung macht, nur weil ein Fahrzeug auf der Gegenspur entgegenkommt, was für jeden 'normalen' Fahrzeugführer aber ersichtlich ohne weiteres passieren kann, bremst 'ohne zwingenden Grund' stark ab (mit der Folge der eindeutigen Mithaftung.

Wenn die Straße so schmal ist, dass zwei Fahrzeuge die Straße eindeutig nicht passieren können haftet natürlich der Auffahrende allein.

Wenn der Vorausfahrende also im konkreten Fall eine unnötige Vollbremsung einleitete ist eine Mithaftung wahrscheinlich.
Unnötig wäre diese auch, wenn er subjektiv glaubte diese sei notwendig, obwohl dies objektiv nicht der Fall war.

Die letztliche Beurteilung des konkreten Falles kann aber ohne Ortskenntnisse von hier nicht erfolgen.




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#6
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Gib doch mal durch wie breit die Straße ist.
Ich schätze aber, das sie vielleicht doch nicht überaus breit ist, sonst hätte die Polizei möglicherweise Deinen sog. Kumpel pusten lassen.

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