Meine Frau befuhr mit ca. 30 km/h eine Vorfahrtsstrasse, von
der man an der Unfallstelle nicht links abbiegen darf (durchgezogene Linie).
Dies versuchte jedoch ein vorausfahrendes Fahrzeug und zwar
ohne Ankündigung von Blinkzeichen (Zeugenaussage). Wegen
des Gegenverkehrs musste die Fahrerin jedoch abrupt bremsen,
so dass die hinterher kommenden Autos allesamt ebenfalls stark bremsen mußten.
Das zweite und dritte Fahrzeug kam gerade noch zum stehen, meine Frau fuhr Wagen Nr.4 und fuhr auf ihren Vordermann auf.
Das sie eine Teilschuld trägt, ist uns klar, da sie nicht genug Abstand gehalten hat, um auf eventuell plötzlich eintretende Momente entsprechend reagieren zu können.
Meine Frage ist nun, ob dem Fahrer des ersten Wagens nicht ebenfalls eine Teilschuld zugesprochen werden könnte ?
Wäre dankbar für viele Zuschriften.
Gruss
wilbor
Auffahrunfall, Schuldfrage(?)
10. Oktober 2002
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Frage vom 10. Oktober 2002 | 14:06
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auffahrunfall, Schuldfrage(?)
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 10. Oktober 2002 | 16:40
Von
Status: Lehrling (1337 Beiträge, 258x hilfreich)
Eine eventuelle Teilschuld der Unfallverursacherin wär prozentual sehr gering. Hier in diesem Fall mag ich allerdings zu bezweifeln, dass man ihr überhaupt eine Teilschuld zusprechen würde - schließlich kann ihre Fahrweisen nicht so Unfallträchtig gewesen sein, weil immerhin die direkt dahinter fahrenden PKW's noch bremsen konnten.
Gruss Neil
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