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Am 03.10.2010 hatte ich in Saarbrücken einen Auffahrunfall. Der Verursacher(fuhr mir auf)fragte mich was wir jetzt tun sollten. Mein Auto ist 14 Jahre alt und der Schaden befand sich an meiner Heckstoßstange i9n Form einer Ab u. Aufschürfung...! Ich sagte:"Lassen wir's gut sein, ich erhebe keinen Anspruch! Er stieg ein, ich stieg ein, wir fuhren los.
So weit so gut, am nächsten Tag stand die Polizei bei mir vor der Tür. Der gute Mann hatte mich angezeigt wegen Fahrerflucht. Das ganze ging vor Gericht, er blieb bei seiner Aussage, ich bei meiner(ich hatte ja keine Schuld).
Gestern bekam ich das Gutachten des Dipl. Physikers dessen Gutachten der Richter angefordert hat. Daraus geht klar hervor das der Verursacher mir Altschäden in die Schuhe schieben wollte die nicht von dem Unfall am 03.10.2011 hervorgehen.
Das bedeutet er hat mich falsch beschuldigt, wollte mich betrügen, hat den Richter angelogen etc...!!!
Was kommt auf diesen Mann zu, Gerichtskosten, Kosten des Gutachtens, Strafe..., was kostet sowas, wie wird die evtl. Strafe ausfallen???
MFG _ Holger
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Auffahrunfall, falsche Beschuldigung, Gerichtsverh
14. August 2011
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Frage vom 14. August 2011 | 23:14
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Auffahrunfall, falsche Beschuldigung, Gerichtsverh
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 15. August 2011 | 02:42
Von
Status: Unbeschreiblich (32894 Beiträge, 17273x hilfreich)
Es dürfte sich da um § 164 StGB
in Tateinheit mit dem Versuch des § 263 StGB
sowie um § 153 StGB
handeln. Welche Strafe er bekommt, wird das Gericht festlegen - dafür gibt es keinen Katalog, zumal das auch von Faktoren abhängt, die Sie nicht kennen, wie z. B. Vorstrafen. Immerhin hat der § 153 ja schon eine ganz hübsche Mindeststrafe... Zu beachten ist allerdings, daß der § 153 zwar nur Haftstrafen vorsieht - die können aber trotzdem durch hohe Geldstrafen ersetzt werden (§ 47 StGB
).
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