Hallo,
bezüglich eines Gestern passierten Unfalls möchte ich hiermit um Euren Rat bitten.
Unfallhergang:
Straße zweispurig in Fahrtrichtung. Linksabbieger separate Ampelschaltung, steht auf rot.
Meine Spur, führte geradeaus und hatte ebenfalls rot.
Ich stand als zweites Fahrzeug an der Ampel als diese auf Grün schaltete.
Der PKW vor mir fuhr an, ich genauso, leider bremste die Dame wieder ab welches ich nicht mehr ganz schaffte.
Meine Spur (Hauptstraße) geht nur geradeaus und es kann auch kein Fahrzeug von rechts kommen, also den Weg auf irgendeine Art kreuzen.
Jetzt meine Frage: Kann ich auf eine Teilschuld der Dame bestehen? Es gibt keine Zeugen, da die PKW hinter uns nachdem ich die Warnblinkanlage eingeschaltet hatte einfach an uns vorbei gefahren sind, und keiner anhalten wollte.
Bußgeld ist keines verhängt worden, laut Polizei unklare Sachlage. Stehe auf Position 1 im Bericht, ist ja auch in Ordnung da ich aufgefahren bin. Mir geht es nur darum ob ich das anfahren und Bremsen einfach hinnehmen muss.
Mit freundlichen Grüßen,
Auffahrunfall - Ampel grün, Unfallgegner bremst wieder
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unnötiges Bremsen kann natürlich zu Teilschuld führen. Sicher werden Sie den größeren Teil (66%?) tragen müssen. Letztlich werden das die Versicherungen prüfen und entscheiden.
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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."
Vielen Dank für die Info,
mit der Hauptschuld habe ich auch keine Einwände, mir ging es nur um eine Möglichkeit der Teilschuld.
Die Versicherungen? Ich weiß nicht ob die etwas für mich tun wird. Da auch der Unfallgegner beim gleichen Versicherungsträger ist wurde mir heute früh telefonisch gesagt das in so einem Fall kein besonderer Anspruch meinerseits besteht. Sie würden die einfachste und kostengünstigste Variante wählen.
- Dies bedeutet für mich: 100% Schuld, kein Verfahren, keine Kosten für Anwalt und Gericht etc.
Ich denke da muss ich mich nicht drauf einlassen oder?
Kann ich die Sache direkt einem Anwalt übergeben oder gibt es für so etwas Fristen die ich zu beachten habe?
Vielen Dank nochmals für die schnelle Antwort.
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Es wäre sicher müßig, hier einen Anwalt zu beauftragen, da die Chancen auf Erfolg gering sind. Der Hintermann muss nunmal den Sicherheitsabstand gewähren und gerade bei Kreuzungen muss mit Stop & Go - Situationen gerechnet werden.
Eine Einspruchsfrist gibt es natürlich. (Ich kenne aus ähnlichen Fällen eine 4-Wochen-Frist - bin aber im Verkehrsrecht diesbezüglich nicht sicher). Sind Sie rechtsschutzversichert? Ansonsten würde ich ganz klar keinen Anwalt einschalten.
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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."
Danke für die Auskunft,
nun Rechtsschutzversichert bin ich. Ich habe bereits heute mit meinem Anwalt gesprochen und ihm die Sachlage geschildert.
Er sagte die Chancen auf eine Teilschuld meiner Gegnerin liegen sehr gut.
Da Sie zuerst aussagte Sie wollte gerade losfahren und hatte den Gang schon eingelegt und nicht mehr dazu gekommen ist loszufahren, und nachdem ich sagte Sie wäre losgefahren und hätte gebremst die Polizeibeamten fragte warum Sie keine Bremsspuren messen würden um festzustellen das Sie gestanden hätte.
Ist mir aber auch erst Gestern wieder eingefallen. Muss an der Aufregung gelegen haben. Ist ja ein Widerspruch in sich oder nicht?
Wenn Sie nicht gebremst hat kann es auch keine Spur geben die Sie gemessen haben will.
Auf jeden Fall habe ich Fotos gemacht, was gut war da die Polizei keine Bilder am Unfall Ort machte.
Wie ist den die Stop & Go Situation zu verstehen die Sie ansprechen?
Gbt es hierfür Beispiele die ich einsehen kann? Würde mich grundsätzlich interessieren da ich gerne für die Zukunft gerüstet sein möchte.
Erneut Danke für Ihre Antworten.
Mit freundlichen Grüßen,
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