Auffahrunfall Aussage gegen Aussage

18. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
Amelya
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Auffahrunfall Aussage gegen Aussage

Hallo,
ich hoffe mir kann jemand eine Einschätzung zur rechtlichen Lage bezüglich meines Problems geben :)
Passiert ist folgendes:

Ich fuhr durch eine "Parkgasse" (innerhalb eines l-förmigen Parkplatzes) die auf beiden Seiten mit Autos zugeparkt und daher sehr eng war um auf den eigentlichen Teil des Parkplatzes zu gelangen. Da dieser aufgrund eines flohmarkts gesperrt war und wenden aufgrund der Enge nicht möglich war fuhr ich rückwärts. Nach etwa 30 m sah ich wie der Unfallgegner ebenfalls in die Parkgasse einfuhr (etwa 40 m hinter mir) und stehen blieb, weshalb ich mein rückwärts fahren vorsetzte (naiverweise habe ich mich darauf verlassen er würde stehen bleiben). Da ich beim rückwärts fahren allerdings leichte Probleme habe (aufgrund der Enge & den Fussgängern) habe ich nicht permanent nach hinten gesehen, sondern auch durch die Seitenspiegel um kein parkendes Auto zu beschädigen. In der selben Zeit fuhr der Unfallgegner vorwärts in meine Richtung um dicht hinter mir eine schmale Lücke zum wenden zu nutzen aus der er rückwärts wieder rausgefahren ist. Aufgrunddessen sind wir beide mit dem Heck (ich gerade, er noch leicht schräg - kann nicht genau sagen ob er zu dem Zeitpunkt stand oder langsam fuhr) zusammengestoßen.
An meinem Auto liegt keinerlei Schaden vor, nichtmal ein Kratzerchen, bei ihm hinten an der Stoßstange recht seitlich (Beifahrerseite) 2 kleinere Kratzer, welche nicht tief sind. Der Unfallgegner selbst war von vorneherein sehr aggressiv und fordernd. Daraufhin habe wir natürlich jeweils unsere Versicherung eingeschaltet.
Problem ist nun folgendes: in seiner Stellungnahme behauptet der Unfallgegner 1. ich hätte die Schuld zugegeben, 2. mich geweigert die Polizei zurufen (das Thema kam überhaupt nicht auf) und 3. in ein parkendes Auto reingefahren. Ich habe keine Zeugen, bei ihm saß die Frau mit ihm Auto. Der Anwalt ist bereits eingeschaltet bei mir. Da ich wie gesagt nicht permanent nach hinten gesehen habe (seitlich aber max. nur für wenige sekunden um den Überblick zu wahren) kann ich den Unfallhergang nicht zu 100 % revidieren. Wie stehen die Chancen für mich auf eine 50:50 Teilung? Ist überhaupt aufgrund der Sachlage ein vollständiger Schuldspruch möglich? Ein Gutachten liegt aktuell nicht vor. Meines Wissens nach gilt auf einem Parkplatz doch gegenseitige Rücksichtsnahme und wir gelten beide quasi als "fahrender" Verkehr, oder? Ich habe leider keinerlei Erfahrung mit solchen Situationen als Führerscheinfrischling, ist mein erster Unfall.

Lg

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

wenn du deine Schilderung glaubhaft machen kannst, dann sehe ich 50:50 als korrekt an.

Aber warum willst du denn überhaupt eine Schuldteilung?
Mögliche Gründe:
1. Dein Schaden würde auch unter die Quote fallen (entfällt hier aber, da du ja keinen Schaden hast).
2. Den gegnerischen Schaden selbst übernehmen (nennt sich Zurückkaufen), um nicht höhergestuft zu werden. Ist es das?

Zitat:
1. ich hätte die Schuld zugegebe
Hat er das schriftlich? Was steht denn auf dem Unfallbericht?

Zitat:
2. mich geweigert die Polizei zurufen
Musst du ja auch nicht. Wenn er das wollte, dann hätte er selbst anrufen können (und müssen).

Zitat:
3. in ein parkendes Auto reingefahren
Aha, er hat also mitten auf dem Weg geparkt? Gibt es Fotos von der Unfallstelle?

Zitat:
Meines Wissens nach gilt auf einem Parkplatz doch gegenseitige Rücksichtsnahme und wir gelten beide quasi als "fahrender" Verkehr, oder?
Das kommt natürlich auf den Einzelfall an. Aber Parkplatzunfälle sind der Klassiker für 50:50-Teilung

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Amelya
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erst einmal für die Antwort :)

mit 50:50 Teilung meinte ich das der Gesamtschaden aufgrund unklärbarer Schuldfrage geteilt wird, zumindest hat das meine Versicherung erwähnt.(Gutachten liegt übrigens nicht vor, der Unfallgegner hat direkt an der Unfallstelle noch behauptet die Stoßstange wäre "verzogen", Gesamtschaden also unbekannt) Möchte natürlich drum rumkommen den Schaden komplett selbst zu tragen, da ich mich persönlich nicht als Alleinverursacher sehe, da ich ja bereits am fahren war.

Ich habe in der Stellungnahme an meine Versicherung alles geschildert wie ich es wahrgenommen habe und Bilder der Unfallstelle & Skizze hinzugefügt. Ohne Zeugen wird das aber wohl schwierig mit dem Beweis oder fällt seine Frau als Zeuge weg?
Was ist mit Unfallbericht gemeint? Schriftlich hat er das natürlich nicht. Nach dem Crash haben wir Daten ausgetauscht, Fotos gemacht und gut war's. Die Aussage mit der Polizei ist eine glatte Lüge seinerseits, die ich natürlich aber nicht belegen kann.

Er wollte selbst die Parkgasse zurückfahren zur Ausfahrt um sich einen anderen Parkplatz zu suchen, von parken kann also gar keine Rede sein entgegen seiner Angabe in seiner Stellungnahme. Ob er just in diesem Moment gerade gestanden ist (aber mitten in der Gasse) kann ich aus meiner Sicht nicht beurteilen.

lg!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Zitat:
Ob er just in diesem Moment gerade gestanden ist (aber mitten in der Gasse) kann ich aus meiner Sicht nicht beurteilen.

Wenn du das so sagst... dann 100%!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Amelya
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muran):
Zitat:Ob er just in diesem Moment gerade gestanden ist (aber mitten in der Gasse) kann ich aus meiner Sicht nicht beurteilen.
Wenn du das so sagst... dann 100%!


Wie ist das gemeint?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Möchte natürlich drum rumkommen den Schaden komplett selbst zu tragen,
Nochmal, welcher Schaden denn? Den des Unfallgegners zahlt deine Versicherung, und egal ob 50% oder 100%, du wirst höhergestuft. Und du hast keinen Schaden. Also, was bringt dir die Debatte über die Schuldteilung?

Zitat:
Ohne Zeugen wird das aber wohl schwierig mit dem Beweis oder fällt seine Frau als Zeuge weg?
Je nach dem. Denkbar wäre z.B., dass das Fahrzeug auf sie zugelassen ist. Dann wäre er Fahrer und sie Halter, die Versicherung wird ggf. beide - gesamtschuldnerisch - in die Verantwortung nehmen (wegen der Zeugenaussagen).
Außerdem ist eine Ehefrau meist nicht so glaubwürdig wie ein fremder Zeuge. Da du aber gar keinen Zeugen hast sieht es trotzdem etwas schlechter für dich aus.
Je nach Schadensbild kann aber ein Sachverständiger feststellen, welches Fahrzeug sich bewegt hat und welches nicht. Das könnte die Aussagen ziemlich entkräften.

Zitat:
Was ist mit Unfallbericht gemeint?
Normalerweise füllt man einen solchen Bericht aus (ein entsprechendes Formular liegt meist schon den Versicherungsunterlagen bei). Mindestens irgendetwas schriftliches sollte man sich immer geben lassen. Aber egal, jetzt ist es zu spät.

Zitat:
Die Aussage mit der Polizei ist eine glatte Lüge seinerseits, die ich natürlich aber nicht belegen kann.
Das spielt auch keine Rolle, denn verboten ist weder das Nicht-die-Polizei-rufen noch das Lügen (jedenfalls diese Lüge, sie bringt ihm nämlich keinen Vorteil)

Zitat:
Wenn du das so sagst... dann 100%!
Nee, nur weil er es vielleicht noch geschafft hat zum Stehen zu kommen bedeutet ja nicht unbedingt, dass er keine Schuld hat. Denk mal an jemanden, der bei Rot fährt, dann den Querverkehr bemerkt und auf der 1. Spur zum stehen kommt. Wenn ihm dann jemand reinfährt (1 Sekunde später) ist er trotzdem schuld.
Oder auf dem Parkplatz: Zwei gegenüber stehende Autos setzen beim Ausparken gleichzeitig zurück und stoßen zusammen. Wer dann der Erste war der stand, spielt meist keine große Rolle. Beide haben nicht ausreichend nach hinten geschaut, also 50:50.

Er wird auch nicht richtig in der Parkbox gestanden haben, denn dann hätte es ja eigentlich nicht zum Unfall kommen können (vorausgesetzt die TE ist nicht schräg gefahren). Ich denke, die Fotos geben das auch wieder.

Stefan

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