Auffahrunfall. Fahrlässige Körperverletzung.

22. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
sayra
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 12x hilfreich)
Auffahrunfall. Fahrlässige Körperverletzung.

hallo erstmal!

ich hab einen blöden auffahrunfall gebaut beim rechts abbiegen. ein fahrradfahrer kam noch schnell über die ampel und ich bin dem wagen vor mir drauf gefahren, der wegen dem fahrradfahrer gehalten hat. aber natürlich war es meine schuld. das will ich gar nicht bestreiten. ich habe mich auch beim anderen fahrer entschuldigt.
das problem ist, daß ich nicht genau weiß, wie es dazu gekommen ist. schließlich waren wir nicht schnell unterwegs. mir fehlt da irgendwie genau der teil, der wichtig ist. ich weiß erst wieder, daß ich den wagen vor mir stehen sehe und noch bremse. dabei bin ich selbst mit dem kopf auf das lenkrad geknallt und mit beiden beinen gegen die verkleidung. gab ein paar schöne blaue flecken, aber am kopf zum glück nicht mal eine beule.

wir haben die polizei geholt und ich habe 35 euro gezahlt. dann stand auf meiner unfallmitteilung: "im vereinfachten verfahren vor ort abgeschlossen; keine weitere bearbeitung und auskunft durch die polizei"

nun gut. meine vollkasko zahlt meinen schaden und auch den schaden des anderen beteiligten. augenscheinlich waren wir beide ok.

nun habe ich heute einen brief von der polizei bekommen, daß ich einen verkehrsunfall i.V.m. Straftat - fahrlässige körperverletzung §229 stgb begangen hätte und mich dazu äußern soll, ob ich es gewesen bin, warum ich nicht bemerkt habe, daß der wagen vor mir hielt usw.

aber ich dachte, das ganze hätte sich mit der zahlung an die polizei erledigt?

der andere unfallteilnehmer hat sich zwei tage später bei der polizei gemeldet und über schmerzen geklagt, aufgrund des auffahrunfalls. er würde einen arzt aufsuchen.

jetzt habe ich also einen verkehrsunfall mit sach- UND personenschaden begangen, laut des briefes.

was soll ich jetzt machen? soll ich angaben machen? oder besser nicht? ich bin studentin und kann eine große strafe nicht so einfach stemmen. ganz davon abgesehen, falls etwas im führungszeugnis auftaucht, kann ich mich gleich drüben beim arbeitsamt anstellen..

ich bin drauf gefahren. ganz klar. und das tut mir auch wahnsinnig leid für den anderen herrn und für das chaos in seiner tagesplanung. ich bin ja auch nicht ohne blessuren davon gekommen und ich denke, daß meine haftpflicht dem anderen teilnehmer schon geld zahlen wird. meine vollkasko wollte da auch nicht mal den unfallbericht. "der fall ist ja klar."

was soll ich nun tun? was könnte mich erwarten? und erscheint sowas im führungszeugnis?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Sofern Du bisher noch nicht strafrechtlich aufgefallen bist, wird das am Ende ganz sicher nicht im Führungszeugnis auftauchen.
Du solltest den Anhörungsbogen ausfüllen und dabei deutlich machen, daß es eine kurze Unaufmerksamkeit war und Dir das Ganze sehr leid tut. Es ist recht wahrscheinlich, daß das Verfahren - evtl. gegen Zahlung einer Geldauflage - eingestellt wird.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Der Verfahrensablauf ist bisher korrekt. Dein Unfallgegner hat der Polizei mitgeteilt, dass er durch den Unfall eine Verletzung davongetragen hat. Somit liegt für die Polizei der Verdacht einer Straftat vor. Die Polizei ist verpflichtet diesem Verdacht nachzugehen und eine entsprechende Anzeige zu fertigen. Durch die gebührenpflichtige Verwarnung kam es auch nicht zum Strafmittelverbrauch. Somit kann die Straftat noch verfolgt und geahndet werden.

Das klingt jetzt zwar alles sehr dramatisch. In der Praxis ist es das aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht.

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird das vorliegende Strafverfahren ohne Auflagen eingestellt werden. Die dann noch verbleibende Ordnungswidrigkeit kann nicht mehr geahndet werden weil das Owi-Verfahren mit Zahlung des Verwarngeldes abgeschlossen wurde.

Selbst wenn wider Erwarten das Verfahren nicht eingestellt werden sollte wird es, so lange es Deine einzige Straftat bleibt, nicht im Führungszeugnis auftauchen.

Was ist aus dem Radfahrer geworden? Ist seine Identität bekannt, oder hat er sich unerlaubt vom Unfallort entfernt?

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sayra
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 12x hilfreich)

hey!

danke für die schnellen antworten!!!

puh...da bin ich ja erleichtert. straffällig bin ich noch nicht geworden meines wissens und das müßte man ja mitkriegen.. ;o)

tja, der radfahrer ist natürlich weg, aber es war auch eine überfahrt für radfahrer. ob die ampel jetzt noch grün gewesen ist für radfahrer und fußgänger kann ich nicht sagen. aber der wagen vor mir war schon fast über den gesamten fußgängerüberweg hinweg nach dem unfall. ok, ein wenig hab ich ihn auch bestimmt vorgeschoben, aber der radweg ist eigentlich VOR dem fußgängerüberweg. der wagen vor mir hat also bestimmt nicht vor dem radweg gehalten.

naja... beweisen kann ich das alles natürlich nicht. im endeffekt bin ich drauf gefahren. es erschreckt einen nur so, wenn man einen brief bekommt, in dem einem eine straftat vorgeworfen wird mit paragraphen und so weiter...

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sayra
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 12x hilfreich)

so, ich wollte mal den ausgang des ganzen berichten:


vielen vielen dank für die netten antworten.

ich habe ganz ehrliche angaben zum geschehen gemacht. daß es mir leid tut und es meine schuld war und ich mir das ganze selbst nicht erklären kann. ich habe den ganzen vorgang, den ich noch im kopf hatte niedergeschrieben und mit bangen auf die antwort gewartet.

nach ein paar wochen bekam ich post von der staatsanwaltschaft und das verfahren gegen mich wurde eingestellt. dann kam noch der hinweis, wie freudenfeuer schon prognostiziert hatte, daß es nun eine ordnungswidrigkeit ist und ich von der stelle noch post bekommen werde.

die 35 euro hatte ich ja überwiesen und somit kam vor ein paar tagen der letzte brief über den unfall: das verfahren wegen der ordnungswidrigkeit wurde auch eingestellt, weil ich das geld schon gezahlt habe.


mann, mann... so viel aufregung. aber zum glück ist alles gut ausgegangen.

lachen mußte ich, als mir eine woche nachdem ich mein auto repariert zurück hatte, MIR jemand hinten reingefahren ist. aber das war so sanft, daß man nichts an den autos sehen konnte. hat aber ganz schon gerumpelt. jetzt kann ich mir halbwegs vorstellen, was mein armer unfallgegner damals für einen schlag im auto gespürt haben muß...

danke, danke für eure beruhigenden antworten!!!! ihr habt mir echt in schweren zeiten ein wenig ruhe gegeben!!!

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4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Hallo Sayra,

herzlichen Glückwunsch zur Verfahrenseinstellung und vielen Dank für Deine Rückmeldung. Es ist immer wieder schön, und geschieht leider viel zu selten, dass uns die TE auch über den Verfahrensausgang berichten.

Ganz besonders schön ist es natürlich auch wenn der Verfahrensausgang der Prognose des Forums entspricht.

Für die Zukunft immer gute Fahrt.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

1x Hilfreiche Antwort

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