Herzliches Hallo. Ich bitte mich aufzuklären bei dem folgenden Vorfall:
Ich hatte diese Woche einen Unfall
mit einem LKW. Ich fuhr auf der Stadtautobahn in Berlin und wollte eine Ausfahrt nehmen. Als ich in die Ausfahrspur eingeschert bin bemerkte ich, dass es die falsche Ausfahrt ist und ich die nächste nehmen soll. Ich habe dann einen Blinker gesetzt und geschaut. Der LKW befand sich hinter mir. Da die Linie zwischen den Spuren gestrichelt war und nicht durchgezogen wechselte ich in die andere Spur wieder. Ich bin fest davon ausgegangen, dass der LKW meinen Blinker gesehen hat. Doch der LKW fuhr auf mich auf. Zum Glück nur ein Blechschaden. Die Polizei kam dann und meinte, dass ich Schuld bin. Ich hätte den LKW vorbei lassen müssen. Doch dann hätte ich sehr stark abbremsen müssen oder die Linie wäre bereits durchgezogen, so dass ich nicht mehr wechseln hätte können. Der LKW-Fahrer meinte, er hat meinen Blinker nicht gesehen und konnte nicht davon ausgehen, dass ich meine Spur verlassen. Daher suche ich hier um Rat ob es sich lohnen würde zum Anwalt zu gehen. Ich habe eine Rechtsschutz. Aber mit 150,0€ SB. Lohnt sich der Gang zum Anwalt?
Vielen lieben Dank schon mal für eure Antworten
Auffahrunfall LKW. Wer hat Schuld?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Auf jeden FallZitatDie Polizei kam dann und meinte, dass ich Schuld bin. Ich hätte den LKW vorbei lassen müssen. :
Besser noch, abfahren, drehen wieder auffahren. Gut ist.ZitatDoch dann hätte ich sehr stark abbremsen müssen oder die Linie wäre bereits durchgezogen, so dass ich nicht mehr wechseln hätte können. :
Imho neinZitatLohnt sich der Gang zum Anwalt? :
Vielen Dank für Ihre Antwort. Könnten Sie mir bitte dieses Begründen? Ich verstehe immer noch nicht wieso ich Schuld bin? Der LKW hat doch immer nicht erhöhter Aufmerksamkeit zu fahren?
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ZitatDer LKW hat doch immer nicht erhöhter Aufmerksamkeit zu fahren? :
Wie bitte?
ZitatIch verstehe immer noch nicht wieso ich Schuld bin? :
Wer die Fahrspur wechselt, muss nach der Straßenverkehrsordnung äußerst sorgfältig agieren, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.
StVO § 7
(5) 1In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. 2Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
gruß charly
Wenn ich das so lese würde es mich ehrlich gesagt nicht wundern, wenn das als Nötigung im Straßenverkehr gemäß § 240 StGB angesehen wird, was nicht nur das Punktekonto belastet, sondern einen sogar eine Zeit lang zum Fußgänger macht...
ZitatIch verstehe immer noch nicht wieso ich Schuld bin? :
1. weil man die Fahrspur gewechselt hat und nicht die notwendige Vorsicht hat walten lassen.
2. man nicht den notwendigen Abstand zum Lkw bei Spurwechsel hatte.
...und weder ein LKW noch ein PKW oder ein Radfahrer abbremsen muss, nur weil Du blinkst und vor ihm einfädeln willst. Im Gegenteil wäre das sogar ausgesprochen gefährlich.
Muß man das wirklich immer und immer wieder erklären?
Für Ihren Fahrfehler hätte es drei mögliche Lösungen gegeben:
1. Sie fahren ab und wieder auf. So lernt man es in der Fahrschule
2. Sie scheren hinter dem LKW wieder ein. Wäre die sicherste Variante, man hätte genug Zeit gehabt den nachfolgenden Verkehr zu beobachten um sicher einzuscheren.
3. Sie geben Gas um genug Abstand zu bekommen um vor dem LKW einzuscheren. Erfordert aber wirklich genug Abstand zum LKW und äusserste Vorsicht.
Ihnen ist schon klar, dass Sie eine Spur nur wechseln dürfen, wenn sie andere nicht behindern, Oder?
Wechseln Sie auch auf die Überholspur in dem Glauben, dass die anderen schon bremsen werden? Dann empfehle ich dringend die Wiederholung der theoretischen Fahrschulausbildung.
Hallo und vielen Dank für die vielen, auch persönlichen, Antworten. Vielleicht habe ich ja die Situation irreführend beschrieben. Daher hier im Detail:
Ich fuhr in Berlin auf der Stadtautobahn. In diesem Bereich ist die Autobahn 4-Spurig. Zwei Spuren führen geradeaus und zwei Spuren sind für die nächste Ausfahrt. Es sind langgezogene Spuren. Also wenn man quasi auf die Autobahn drauffährt landet man zuerst auf den beiden rechten Spuren und dann muss man auf einer der beiden linken Spuren wechseln um weiter auf der Autobahn zu fahren. Es war stockender Berufsverkehr. Man bewegte sich mit ca. 10-20km/h vorwärts. Ich hatte gleich zu Beginn den Blinker auf links gesetzt und fuhr auf meiner Spur weiter. Ich bemerkte schon, dass neben mir ein LKW fährt. Daher fuhr ich in meiner Spur weiter. Gas zu geben oder abzubremsen konnte ich wegen den stockenden Verkehr nicht. Ich habe mich immer wieder zur linken Seiten gedreht um zu prüfen ob der LKW meinen Blinker gesehen hat und mich reinlässt. Zu den Moment wo ich dann auf die Spur wechseln wollte schien es mir, dass der LKW mich reinlässt. Zumindest konnte ich den LKW vollständig in meinem Seitenspiegel sehen. Also wechselte ich langsam in die andere Spur. Dann hat es plötzlich gekracht. Der LKW-Fahrer hat der Polizei gesagt, er hatte die ganze Zeit mein Blinker nicht gemerkt und hat auch nicht gesehen, dass ich schon zum Teil auf seiner Spur war.
Bin ich immer noch Schuld? Oder hat jeder Teilschuld? Oder ist der LKW-Fahrer schuld?
Zitat:Bin ich immer noch Schuld?
Ja. Die Ausführungen bisher gelten auch für eine Geschwindigkeit von 20km/h
Wenn Du die ganze Zeit neben dem LKW warst, wie hätte der Fahrer denn den Blinker sehen sollen.
Der schaut normalerweise ja nach vorne und nicht nach rechts ...
Langsamer werden und hinter dem LKW einscheren war keine Option?
Naja, hinter mit fuhren ja auch ohne Ende Autos. Ich hätte schon fast komplett stehen bleiben sollen bis der LKW vorbei wäre. Ich habe ja auch Blinker unter den Spiegel und außen am Kotflügel. Und als der LKW dann vollständig in meinem Seitenspiegel zu sehen war, war ja auch eine Lücke da. So habe ich angenommen, dass er mich gesehen hat. Ich musst ja auch langsam in die Spur einscheren, weil es stockender Verkehr war. Bedeutet auch, dass das Auto vor mir sehr langsam fuhr.
Wie man es dreht und wendet:
Sie haben die Spur gewechselt. Der LKW ist in seiner Spur geblieben.
Bei einem Unfall am Spurwechsel spricht der erste Anschein für eine Alleinschuld des Spurwechslers.
Bei dem was Sie so wortreich geschildert haben, ist nichts dabei, was diesen Anschein großartig ändern würde.
Dann vielen Dank für Ihre Antworten.
ZitatIch hätte schon fast komplett stehen bleiben sollen bis der LKW vorbei wäre. :
Entweder die falsche Abfahrt nehmen und im Anschluss wieder korrekt auffahren oder aber, komplett stehen bleiben bzw. noch langsamer fahren und nach dem LKW einscheren!
Wenn Sie rechts neben dem LKW fahren, sieht er sie überhaupt nicht.
Stellen Sie Ihren PKW mal neben einen LKW und setzen sich im Anschluss auf den Fahrersitz im Führerhaus.
Ihnen wird anschließend ein Lichtlein aufgehen, warum Sie hier die alleinige Schuld haben.
Ich hoffe, dass Sie die hier getätigten Aussagen nicht auch vor der Polizei getätigt haben...
Die hätte an Ihrer Eignung zweifeln können und Ihnen den Führerschein abnehmen können.
.
ZitatBin ich immer noch Schuld? Oder hat jeder Teilschuld? :
Hatten Sie denn den Spurwechsel schon komplett vollendet?
Waren Sie denn schon komplett auf der anderen Spur?
Wo ist Ihr PKW beschädigt (mittig oder eher auf der linken Seite?)
Und wo ist der LKW beschädigt (auch eher mittig oder auf der rechten Seite?)
gruß charly
Ja der Spurwechsel war durch. Aufgrund der kleinen Geschwindigkeit ist kein großer Schaden. Am LKW ist ein kleiner Kratzer in der Stoßstange. Bei mir ist der innere Sensor der Einparkhilfe defekt. Der Sensor befindet sich, wenn man von der Mitte der Stoßstange ausgeht, ca. 5cm entfernt.
Solange der Lkw nicht erkennbar verlangsamt wurde um den Spurwechsler rein zu lassen, muss dieser davon ausgehen, das er schlicht nicht wahrgenommen wurde.
Na das sage ich doch die ganze Zeit. Ich nahm an, dass er verlangsamt hat. Er fuhr die ganze Zeit neben mir, dann sehe ich diesen vollständig im Seitenspiegel und links neben mir ist Platz. Ich wechsele die Spur und dann kracht es
und wir sagen die ganze Zeit, dass Du Schuld hast, egal, ob der LKW Dich gesehen hat oder nicht, DU hättest die Spur nicht wechseln dürfen, haste aber. Fertig.
Also danke an die Experten hier. Bis auf persönliche konnte hier keiner erklären wieso ich das nicht darf. Aber trotzdem Danke. Viel Spaß euch weiterhin.
Wie bitte? Die Begründung dafür wurde dir hier schon oft genannt, z.B. in Antwort #3.
ZitatIch nahm an, dass er verlangsamt hat. :
Das ist irrelevant.
Denn es muss es nämlich tatsächlich so sein und davon muss man sich vor Spurwechsel überzeugen.
Hier hat man aber offenbar wegen einer unbegründeten Vermutung die Spur gewechselt, das bedeutet das man die Schuld hat.
Und wenn die Aussagen gegenüber der Polizei ähnlich formuliert wurden wie hier, dann sollte man sich in der Tat schon mal mit den Angebot der BVG vertraut machen ...
Die Situation kommt im Stau sehr oft vor. Aber ein LKW-Fahrer kann einen PKW rechts neben sich gar nicht sehen, und nach vorne unten vor dem Fahrzeug ist die Sicht auch ganz schlecht. Bei Youtube gibt es Videos von (russischen) Dashcams in denen LKW einen querstehenden PKW vor sich herschieben und das noch gar nicht gemerkt haben, weil sie ihn nicht sehen.
Es ist sehr wahrscheinlich, daß der LKW-Fahrer den PKW nicht sehen konnte, der sich reingedrängelt hat. Also liegt die Schuld ganz beim PKW-Fahrer.
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