Auffahrunfall an Kreuzug - Ampel war grün

3. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
Dirk Letha
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 1x hilfreich)
Auffahrunfall an Kreuzug - Ampel war grün

Hallo,

ich bin heute in einen Unfall verwickelt worden und weiß
nicht, wie ich meine Unschuld beweisen kann:

Ich fuhr zusammen mit meiner Freundin in der linken Abbiegespur auf eine Kreuzung zu. Die Ampel war grün. Mein Vordermann bremste beim Annähern an die Stoplinie von ca. 40 km/h auf ca. 15 km/h und fuhr dann langsam geradeaus. Es schien, als würde er unsicher sein und überlegen, ob er auf der richtigen Spur ist oder wo anders hinfahren möchte. Da ich genügend Sicherheitsabstand hatte, konnte ich abbremsen, von ca. 40 auf 20 km/h. Die Ampel war immer noch grün. Der Fahrer des Wagens hinter mir scherte aus, überholte uns beide und hupte auf Höhe meines Vordermanns.

Plötzlich machte mein Vordermann eine Vollbremsung. Er hatte die Stoplinie bereits überfahren und die Ampel schaltete nun auf Gelb. Ich kam nicht mehr rechtzeitig zum Stehen und knallte ihm hinten drauf. Sein alter 2'er Golf hat eine kleine Beule in der Mitte der Stoßstange, mein 96'er Rover hat eine ziemlich verbeulte Motorhaube. Scheinwerfer und Stoßstange sind unbeschädigt.

Natürlich hat der Fahrer mit seiner Begleitung ausgesagt, dass sie erst bei der Gelbschaltung gebremst haben. Ich und meine Freundin sind aber absolut sicher, dass die Vollbremsung unmittelbar vor dem Wechsel zum Gelb erfolgte. Die herbeigerufene Polizei meinte, mein Vordermann könne eine Mitschuld tragen, da man den laufenden Verkehr nicht plötzlich unterbrechen und gefährden könne. Dies würden aber die Versicherungen untereinander ausmachen.

Was kann ich nun tun? Soll ich mir einen Anwalt nehmen (Kfz-Rechtsschutz vorhanden)? Habe ich überhaupt Chancen, oder gilt die bekannte Faustregel auch bei mir?

Ich freue mich über jede Antwort!

Viele Grüße

Dirk Letha

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bummler
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 26x hilfreich)

Ich würde auf jeden Fall der KFz- Versicherung den Vorfall so beschreiben wie Du ihn hier geschildert hast. Wenn die der Meinung sind, dass das Verhalten des Vorausfahrenden falsch war, werden die in der Regel die passenden Schritte einleiten. Jetzt geht es aber auch um den eigenen Schaden.

Da würde ich die Rechtsschutzversicherung einschalten und eine evtl. Kostenerstattung ablkären. Sagt die Rechtsschutz ja, dann ab zum Anwalt. falls es noch mehr Zeugen gibt, diese dem Anwalt nennen. Der wird dann alles regeln .. Rechtsschutz sei Dank

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dirk Letha
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 1x hilfreich)

Es gibt Neuigkeiten:

Ich habe einen Anwalt eingeschaltet, der sich auf einen Paragraphen im "Buch Kernel" o.ä. beruft, der besagt, dass in Grünphasen der Sicherheitsabstand vermindert werden darf, um den Verkehrsfluss nicht zu behindern. Die gegnerische Versicherung spricht allerdings weiterhin von einer zweifelhaften Haftungspflicht ihres Mitglieds. Mein Anwalt wird nun Klage einreichen. Seht Ihr eine Chance, dass die gegnerische Versicherung die Kosten meiner Reparatur übernimmt? Die Kosten betragen 3.500,– EUR – und da bisher noch keine Entscheidung gefallen ist, kann ich es mir nicht leisten, die Kosten alleine zu tragen oder vorzuschießen. Ist nur verdammt doof, im Winter mit kaputter Front und hochgebeulter Motorhaube durch die Großstadt zu fahren.

Danke für Eure Antworten :)
Gruß

Dirk

2x Hilfreiche Antwort

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