Auffahrunfall aus Unachtsamkeit

22. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
rapideyemovement
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Auffahrunfall aus Unachtsamkeit

Hallo,

mir ist vor wenigen Stunden ein Auffahrunfall widerfahren, ich bin Unfallverursacher.
Kam alles ungünstig aufeinander, grüne Ampel, keine Abbiegemöglichkeit in der Nähe (nur links Einbahnstraße) und unvorhergesehener kurzer Stau.
Ich hatte also gerade mit nichts dergleichem gerechnet und war einen Moment in Gedanken und ehe ich mich versah, war es zu spät, trotz Vollbremsung.
Durch den Schwung (Handbremse nicht angezogen etc.) ist mein Vorgänger auch dem vorherigen Fahrzeug noch aufgefahren.

Im ersten Moment ging es den Insassen "gut" (sagen wir den Umständen entsprechend).
Das das volle Programm: Feuerwehr, Polizei, später Krankenwagen (Frau hatte Schock erlitten.)
Eine ältere Person auf dem Rücksitz hat vielleicht Schaden erlitten.
Stellt sich raus, wenn der Schock überwunden ist.

Mit was muss ich rechnen (Probezeit)?
Was wird sich kostentechnisch ergaben... Einsatz? Schmerzensgeld? Anwalt?
Tut es was zur Sache bezüglich Arbeitgeber, dass es sich um einen Wegeunfall handelt (war auf dem Weg zur Nachtschicht).
Was kann ich tun?

Bin für jede Hilfe dankbar.
Grüße.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(932 Beiträge, 280x hilfreich)

Unfall der KFZ-Haftpflicht melden. Die Regeln alles weitere.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

quote:
Unfall der KFZ-Haftpflicht melden. Die Regeln alles weitere.
Dem TE geht es wohl mehr um die rechtlichen Folgen, insbesondere hinsichtlich der Probezeit. ;)

Zunächst einmal wird die Polizei ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung einleiten. Wenn die Verletzungen nur gering sind ist die Wahrscheinlichkeit einer Einstellung des Verfahrens sehr gross. Diesbezüglich kann es hilfreich sein sich mit einer Schachtel Pralinen oder einer Flasche Wein bei den Unfallopfern zu entschuldigen, oder alternativ zumindest mal Anrufen, sich nach dem Befinden erkundigen usw.

Sollte das Strafverfahren eingestellt werden wird der Staatsanwalt die Sache an die Bußgeldstelle zur Verfolgung der Ordnungswidrigkeit abgeben. In diesem Fall erwarten Dich eine Verwarnung oder ein Bußgeld in Höhe von 35€. Punkte und Probezeitmaßnahmen gäbe es dann nicht.

9x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13693 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

quote:
Tut es was zur Sache bezüglich Arbeitgeber, dass es sich um einen Wegeunfall handelt (war auf dem Weg zur Nachtschicht).
Ja, denn dann kannst du deine Kosten (Reparatur bzw. Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung, aber nicht das Bußgeld!) als Werbungskosten von der Steuer absetzen (Regelung gilt wieder).

quote:
Handbremse nicht angezogen
Wenn der Fahrer auf der Bremse stand (wie es doch üblich ist im kurzfristigen Stau), hätte die Handbremse auch nichts geändert.

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
rapideyemovement
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke erstmal für die schnellen Antworten.
Habe jetzt, wie vorab angekündigt das Schreiben bezüglich schriftlicher Äußerung wegen fahrlässiger Körperverletzung vor mir liegen.

Was soll ich jetzt tun?
(schriftlich zum Unfallhergang äußern, zugeben, polizeiliche Vernehmung, Rechtsanwalt beantragen, mit Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße einverstanden geben, Straftat zugeben, nicht äußern)?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Ich würde mich nicht äußern.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
rapideyemovement
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Warum?
Welche Vor- und Nachteile entstehen wenn ich aussage bzw. nicht aussage?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Deiner Beschreibung zu Folge steht der Sachverhalt fest. Da die Verletzungen nur geringfügig sind ist mit einer Einstellung des Verfahrens zu rechnen. Dann würde der Staatsanwalt die Sache an die Bußgeldstelle abgeben. Dies hätte ein Verwarn- oder Bußgeld in Höhe von 35€ zur Folge.

Sollte meine Vorhersage nicht zutreffend sein würdest Du durch eine Aussage einen evtl. später hinzugezogenen Anwalt in den Möglichkeiten seiner Verteidigungsstrategien einschränken.

Da hier ohnehin die Einstellung des Verfahrens zu erwarten ist bedarf es nicht unbedingt Deiner Zustimmung. Würde der Staatsanwalt aber mit Deiner Zustimmung das Bußgeld festsetzen könnte es u.U. höher ausfallen.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
nnahoj
Status:
Schüler
(330 Beiträge, 171x hilfreich)

Wenn ich Ihre Mitteilungen so lese fällt mir auf jeden Fall ein Ihnen zu raten, schnellstmöglich eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung abzuschließen, um für zukünftige Fälle, mit denen man ja immer rechnen muss, gerüstet zu sein.
Die ist schon um die 40 Euro im Jahr zu haben und ermöglicht Ihnen sofort die Einschaltung eines Rechtsanwalts ohne Kostenrisiko. Es kann für Sie ja auch nicht angenehm sein, bei einem eintreffenden Schreiben oder Fragebogen ein Laienforum zu fragen "was soll ich tun"?

OberbayernSepp

-- Editiert am 28.06.2009 18:40

0x Hilfreiche Antwort

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