Auffahrunfall beim Abbiegen an Kreuzung mit Ampel

8. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
Jens77
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Auffahrunfall beim Abbiegen an Kreuzung mit Ampel

Hallo.

Ich hatte vor 2 Wochen im Großstadtverkehr einen Auffahrunfall. Mir ist jemand hinten drauf gefahren, als ich nach rechts abgebogen bin bzw. abbiegen wollte. Die Straße war mehrspurig. Die rechte Spur diente sowohl Geradeausfahrern als auch Rechtsabbiegern.

Die Person, die mir aufgefahren ist, wollte gerade aus und dachte, ich würde zügig abbiegen.
Allerdings war es Freitag abend mit viel Verkehr, vielen Fußgängern und Fahrradfahrern. D.h. ich wollte mich vor dem Abbiegen vergewissern, dass wirklich keine Fußgänger oder Fahrradfahrer (die gleichzeitig mit den Autofahrern grün hatten) die Straße überqueren möchten.

Ich bin mit Blinker rechts langsam - wenig schneller als Schritttempo - halb eingebogen und habe vor dem Fahrrad- und Fußgängerweg noch einmal angehalten, um besonders den Fahrradweg gut einsehen zu können, da die Straße und der Weg flach ist, d.h. ein Fahrradfahrer kann auch recht schnell gefahren kommen.
Dann bin ich von der Bremse runter und wollte anfahren, als ich von hinten getroffen und "angeschoben" werde.

Mein Schaden ist hinten links. Der Schaden des Unfallgegners vorne rechts.

Mein Unfallgegner behauptet, er hätte von hinten gesehen, dass niemand die Straße überqueren möchte bzw. dass kein Fahrradfahrer angefahren kommt und ich somit keinen Grund zum Anhalten gehabt hätte.

Er hat mir gegenüber seine Alleinschuld abgestritten und die Polizei gerufen. Die haben gesagt, so wie es für sie aussieht, sei er alleinig schuld und sie würden sich für Weiteres an ihn wenden. Wenn er das anders sehen würde, müsste er sich einen Anwalt nehmen und vor Gericht gehen.

Mein Auto ist noch fahrbereit, steht aber seit dem Unfall in der Werkstatt, da ich dachte, der Fall sei sonnenklar und die Versicherung von meinem Unfallgegner übernimmt so gut wie sofort die Kosten.

Nun sind 2 Wochen vergangen. Ich habe am DO die gegnerische Versicherung angerufen. Die Sachbearbeiterin meinte, sie wolle die Zeugen noch anschreiben. Ich hatte eine Beifahrerin, die ich als Zeugin angegeben habe. Sie hat noch kein Schreiben erhalten.

Irgendwie beschleicht mich das Gefühl, dass die Versicherung auf Verzögerungstaktik setzt bzw. den Aussagen ihres Versicherungsnehmers zu sehr vertraut und dass somit noch mehr Probleme auf mich zukommen werden.

Was ist jetzt am sinnvollsten zu tun? Sollte ich bzw. mein Vater, dem das Auto gehört, schon jetzt einen Rechtsanwalt einschalten?

Ich sehe die Schuld zu 100% bei demjenigen, der mir drauf gefahren ist. Könnte man das auch anders sehen?

Wie lange darf die Versicherung angemessen warten, bis sie eine Entscheidung über die Schuldfrage und die Kostenübernahme trifft?

Ich hatte bisher (Fahrpraxis seit 1995) 3 leichte Unfälle, die ich nie verschuldet hatte. Immer ist mir jemand drauf- bzw. reingefahren. In allen Fällen war das Auto nach wenigen Tagen wieder repariert. Jetzt dauert es schon 2 Wochen. Und so wie es aussieht, stört sich die gegnerische Versicherung daran wenig bis gar nicht.

-- Editiert von Jens77 am 08.05.2004 19:34:33




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1719x hilfreich)

So wie Sie es darstellen, ist die Schuld eindeutig bei dem Auffahrenden zu suchen.

Daß kein Fahrradfahrer da war, bedeutet ja nicht, daß es keinen Grund gab, sich dessen genau zu vergewissern.

Versicherungsfragen sind nicht mein Gebiet, aber soweit ich weiß, wird bei sowas (Streit über Schuldfrage) immer empfohlen, sich einen Anwalt zu nehmen, weil den die gegnerische Versicherung auch bezahlen muß, wenn die Schuld der Gegenseite festgestellt wird.

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#2
 Von 
Jens77
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Gibt es Wege, die Entscheidungsfindung der gegnerischen Versicherung zu beschleunigen?

Reagieren Versicherungen auf ein Anwaltsschreiben schneller als auf ein Schreiben von Rechtslaien?

Ich hätte mein Auto gerne so schnell wie möglich repariert. Der Unfall war vor 2 Wochen und 2 Tagen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
rama123
Status:
Schüler
(166 Beiträge, 45x hilfreich)

Nimm Die schleunigst einen Verkehrsanwalt (www.verkehrsrecht.de), sonst hast Du bald die üblichen Ausreden (Sachbearbeiter ist krank dann in Urlaub, und letzlich fehlt noch die Polizeiakte).

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#4
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 411x hilfreich)

>>Gibt es Wege, die Entscheidungsfindung der gegnerischen Versicherung zu beschleunigen?<<

Ja, Anwalt einschalten.


>>Reagieren Versicherungen auf ein Anwaltsschreiben schneller als auf ein Schreiben von Rechtslaien?<<

Ja!!

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#5
 Von 
Pety
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 29x hilfreich)

<a href="http://www.ra-hufer.de" >SOS-Schadens-Online-Service</a>

Hier hilft man Dir online! Versicherungen können die ganze Sache ganz schön in die Länge ziehen, vor allem, wenn Sie merken, das Du nicht so gut über solche Sachen bescheit weißt.
Ach übrigens, wenn der andere Schuld hat (wie es ja aussieht) muß der auch Deinen Anwalt bezahlen!

Viel Glück

Pety

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Jens77
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Kann es denn Probleme mit der Regulierung der Anwaltskosten geben?

Ich habe gelesen, dass es laut einem Gerichtsurteil jedem Geschädigten zumutbar ist, das erste Anspruchschreiben selber zu erstellen.

Zitat: "Nicht gleich zum Anwalt gehen - Ein geschädigter Autofahrer beauftragte nach einem Auffahrunfall einen Gutachter und schaltete gleichzeitig einen Anwalt ein. Die gegnerische Haftpflichtversicherung regulierte nach vier Tagen den Schaden, nicht aber die Anwaltskosten in Höhe von 691 DM. Laut Gericht zu Recht, da es bei dieser eindeutigen Sachlage für den Geschädigten keinen vernünftigen Grund gab an der Schadenregulierung durch die Versicherung zu zweifeln. Zumindest das erste Anspruchschreiben kann ein geschädigter selbst an die Versicherung schicken." (entnommen aus http://www.versicherungspfalz.de/urteile/ukraftt.htm )

Sollte ich bis zum Einschalten eines Anwalts warten, bis die gegnerische Versicherung sich erstmalig zur Haftungsfrage geäußert hat? Momentan versendet die Versicherung schreiben an die Zeugen. Diese sollen sich zum Unfallhergang äußern. Der Unfall passierte vor über 2 Wochen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1719x hilfreich)

da es bei dieser eindeutigen Sachlage für den Geschädigten keinen vernünftigen Grund gab an der Schadenregulierung durch die Versicherung zu zweifeln

Ich denke, die Sachlage ist hier eben nicht eindeutig, weil der Unfallgegner ja seine Alleinschuld bestreitet.

Ansonsten im Zweifel eben pro forma ein formloses Schreiben an die Versicherung, und wenn da nicht schnell was zurückkommt, zum Anwalt.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Pety
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 29x hilfreich)

Hallo,
wie bereits gesagt, mit nem Anwalt gehts mit Sicherheit einfacher und schneller. Der ist schließlich Profi in solchen Sachen!
Und selbst,wenn man Dir eine Teilschuld nachweisen kann (50:50) kostet der Anwalt bei einem Schaden von ca. 3000 Euro nicht mal 100 Euro. Ich hab früher auch so gedacht, bloß keine unnötigen Kosten verursachen, aber wenn man Dich einmal über den Tisch gezogen hat, weil der Unfallgegner einfach mehr Ahnung hat (oder nen Anwalt), dann lernt man dazu...
Ich kann Dir nur den Rat geben, wenn der andere Zicken macht, weil Du vorsichtig und umsichtig gefahren bist, laß das lieber nen Profi regeln!

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