Auffahrunfall durch ein ausgeschertes Fahrzeug?

10. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
BlackMatrix
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 11x hilfreich)
Auffahrunfall durch ein ausgeschertes Fahrzeug?

Guten Abend.

Heute bin ich mit meinem Opel Vectra auf einer 2 spurigen Linksabbiegerspur unterwegs gewesen. Ich habe mich auf die linke der beiden Spuren eingeordnet und vor mir fuhr ein Renault Laguna. Die linke Spur war ansonsten frei, auf der rechten Linksabbiegerspur befanden sich 4-5 Autos. Die Ampel stand während der ganzen Zeit auf grün. Ich fuhr mit ausreichend Abstand und etwa 50km/h. Plötzlich bremste der Renault Laguna an der noch grünen Ampel sehr stark ab und ich fuhr mit meinem Auto auf ihn auf.
Für mich war es unbegreiflich, weshalb der Renault abbremste, da ich vor ihm kein Auto gesehen habe. Später erfuhr ich dann, dass ein Auto auf der Kreuzung von der rechten Linksabbiegerspur auf die linke Linksabbiegerspur gewechselt ist und mein Vordermann abbremsten musste, da er dem Eingescherten sonst aufgefahren wäre. Der Eingescherte PKW fuhr weiter. Das Kennzeichen haben sich die beiden Insassen des Renaults gemerkt und es wurde der Polizei mitgeteilt.

Letztendlich ist niemand zu schaden gekommen. Nun stellt sich die Frage, was habe ich als nächstes zu tun? Meine Versicherung wurde bereits informiert, muss ich die Versicherung des Renaultfahrers auch kontaktieren? Werde ich bei meiner Versicherung nun hochgestuft, obwohl ich nicht schuld bin? Sollte ich mir einen Anwalt zulegen?

Liebe Grüße

BlackMatrix

-- Editiert am 10.11.2009 21:58

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

quote:
Letztendlich ist niemand zu schaden gekommen.
Wenn es keinen Schaden gab ist ja alles in Butter. Aber vermutlich meinst Du, dass es keine Personenschäden gab. Ein Sachschaden dürfte wohl schon entstanden sein.

quote:
Nun stellt sich die Frage, was habe ich als nächstes zu tun? Meine Versicherung wurde bereits informiert
Das ist schon mal gut.

quote:
muss ich die Versicherung des Renaultfahrers auch kontaktieren?
Nein.

quote:
Werde ich bei meiner Versicherung nun hochgestuft
Ja, jedenfalls dann wenn sie einen Schaden regulieren muss wovon wohl auszugehen ist.

quote:
obwohl ich nicht schuld bin?
Wieso solltest Du nicht schuld sein. Dein Vordermann konnte rechtzeitig bremsen. Du nicht. Hättest Du ausreichend Abstand Gehalten und wärst Du mit der erforderlichen Aufmerksamkeit unterwegs gewesen wäre es nicht zu diesem Unfall gekommen. Dich wird mindestens die Haupt- wenn nicht sogar die Alleinschuld treffen.

quote:
Sollte ich mir einen Anwalt zulegen?
Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung (RSV) hast könnte das sinnvoll sein. Der Anwalt sollte dann auf Verkehrsrecht spezialisiert sein. Ohne RSV würde ich das erstmal meine Versicherung machen lassen. Sie muss berechtigte Ansprüche begleichen und unberechtigte Ansprüche abwehren.



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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BlackMatrix
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 11x hilfreich)

Der Sicherheitsabstand war ausreichend und muss laut meinem Fahrlehrer im Stadtverkehr auch nur 3 PKW Längen betragen. Die hatte ich auf jeden Fall.
Das Problem war dann wohl eher so schnell zu realisieren, dass seine Bremsleuchten nicht nur zum Herunterbremsen auf Kurvengeschwindigkeit an waren, sondern dass er mit der Bremsung auf 0Km/h abbremste, obwohl die Ampel grün war und kein weiteres Auto auf unserer Spur zu sehen war.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

quote:
Der Sicherheitsabstand war ausreichend


Warum bist Du dann aufgefahren? Warst Du abgelenkt oder aus anderen Gründen unaufmerksam?

Ich sehe hier allerdings eine Mitschuld des Fahrzeuges, das eingeschert ist. An dessen Versicherung solltest Du Dich wenden. Der Renault-Fahrer ist an dem Unfall offensichtlich unschuldig.

Da Du aber mindestens eine Teilschuld erhälst, wirst Du auch hochgestuft.

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

quote:
Der Sicherheitsabstand war ausreichend und muss laut meinem Fahrlehrer im Stadtverkehr auch nur 3 PKW Längen betragen.
Habe ich auch so gelernt. Ist zwar knapp, aber sollte bei vorausschauender Fahrweise und max. Tempo 50 ausreichend sein.

quote:
Das Problem war dann wohl eher so schnell zu realisieren, dass seine Bremsleuchten nicht nur zum Herunterbremsen auf Kurvengeschwindigkeit an waren, sondern dass er mit der Bremsung auf 0Km/h abbremste
Wäre auf jeden Fall eine nachvollziehbare Erklärung. Zu zögerliches Bremsen gehört zu den häufigsten Ursachen für Auffahrunfälle.

quote:
obwohl die Ampel grün war und kein weiteres Auto auf unserer Spur zu sehen war.
Bei vorausschauender Fahrweise wäre der Fahrstreifenwechsel des großen Unbekannten erkennbar gewesen.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12316.11.2009 09:23:59
Status:
Schüler
(253 Beiträge, 43x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

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