Guten Abend.
Heute bin ich mit meinem Opel Vectra auf einer 2 spurigen Linksabbiegerspur unterwegs gewesen. Ich habe mich auf die linke der beiden Spuren eingeordnet und vor mir fuhr ein Renault Laguna. Die linke Spur war ansonsten frei, auf der rechten Linksabbiegerspur befanden sich 4-5 Autos. Die Ampel stand während der ganzen Zeit auf grün. Ich fuhr mit ausreichend Abstand und etwa 50km/h. Plötzlich bremste der Renault Laguna an der noch grünen Ampel sehr stark ab und ich fuhr mit meinem Auto auf ihn auf.
Für mich war es unbegreiflich, weshalb der Renault abbremste, da ich vor ihm kein Auto gesehen habe. Später erfuhr ich dann, dass ein Auto auf der Kreuzung von der rechten Linksabbiegerspur auf die linke Linksabbiegerspur gewechselt ist und mein Vordermann abbremsten musste, da er dem Eingescherten sonst aufgefahren wäre. Der Eingescherte PKW fuhr weiter. Das Kennzeichen haben sich die beiden Insassen des Renaults gemerkt und es wurde der Polizei mitgeteilt.
Letztendlich ist niemand zu schaden gekommen. Nun stellt sich die Frage, was habe ich als nächstes zu tun? Meine Versicherung wurde bereits informiert, muss ich die Versicherung des Renaultfahrers auch kontaktieren? Werde ich bei meiner Versicherung nun hochgestuft, obwohl ich nicht schuld bin? Sollte ich mir einen Anwalt zulegen?
Liebe Grüße
BlackMatrix
-- Editiert am 10.11.2009 21:58
Auffahrunfall durch ein ausgeschertes Fahrzeug?
10. November 2009
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Frage vom 10. November 2009 | 21:56
Von
Status: Beginner (72 Beiträge, 11x hilfreich)
Auffahrunfall durch ein ausgeschertes Fahrzeug?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 10. November 2009 | 22:29
Von
Status: Junior-Partner (5997 Beiträge, 1941x hilfreich)
quote:Wenn es keinen Schaden gab ist ja alles in Butter. Aber vermutlich meinst Du, dass es keine Personenschäden gab. Ein Sachschaden dürfte wohl schon entstanden sein.
Letztendlich ist niemand zu schaden gekommen.
quote:Das ist schon mal gut.
Nun stellt sich die Frage, was habe ich als nächstes zu tun? Meine Versicherung wurde bereits informiert
quote:Nein.
muss ich die Versicherung des Renaultfahrers auch kontaktieren?
quote:Ja, jedenfalls dann wenn sie einen Schaden regulieren muss wovon wohl auszugehen ist.
Werde ich bei meiner Versicherung nun hochgestuft
quote:Wieso solltest Du nicht schuld sein. Dein Vordermann konnte rechtzeitig bremsen. Du nicht. Hättest Du ausreichend Abstand Gehalten und wärst Du mit der erforderlichen Aufmerksamkeit unterwegs gewesen wäre es nicht zu diesem Unfall gekommen. Dich wird mindestens die Haupt- wenn nicht sogar die Alleinschuld treffen.
obwohl ich nicht schuld bin?
quote:Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung (RSV) hast könnte das sinnvoll sein. Der Anwalt sollte dann auf Verkehrsrecht spezialisiert sein. Ohne RSV würde ich das erstmal meine Versicherung machen lassen. Sie muss berechtigte Ansprüche begleichen und unberechtigte Ansprüche abwehren.
Sollte ich mir einen Anwalt zulegen?
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#2
Antwort vom 10. November 2009 | 22:40
Von
Status: Beginner (72 Beiträge, 11x hilfreich)
Der Sicherheitsabstand war ausreichend und muss laut meinem Fahrlehrer im Stadtverkehr auch nur 3 PKW Längen betragen. Die hatte ich auf jeden Fall.
Das Problem war dann wohl eher so schnell zu realisieren, dass seine Bremsleuchten nicht nur zum Herunterbremsen auf Kurvengeschwindigkeit an waren, sondern dass er mit der Bremsung auf 0Km/h abbremste, obwohl die Ampel grün war und kein weiteres Auto auf unserer Spur zu sehen war.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 10. November 2009 | 22:51
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16840x hilfreich)
quote:
Der Sicherheitsabstand war ausreichend
Warum bist Du dann aufgefahren? Warst Du abgelenkt oder aus anderen Gründen unaufmerksam?
Ich sehe hier allerdings eine Mitschuld des Fahrzeuges, das eingeschert ist. An dessen Versicherung solltest Du Dich wenden. Der Renault-Fahrer ist an dem Unfall offensichtlich unschuldig.
Da Du aber mindestens eine Teilschuld erhälst, wirst Du auch hochgestuft.
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" "
#4
Antwort vom 10. November 2009 | 22:56
Von
Status: Junior-Partner (5997 Beiträge, 1941x hilfreich)
quote:Habe ich auch so gelernt. Ist zwar knapp, aber sollte bei vorausschauender Fahrweise und max. Tempo 50 ausreichend sein.
Der Sicherheitsabstand war ausreichend und muss laut meinem Fahrlehrer im Stadtverkehr auch nur 3 PKW Längen betragen.
quote:Wäre auf jeden Fall eine nachvollziehbare Erklärung. Zu zögerliches Bremsen gehört zu den häufigsten Ursachen für Auffahrunfälle.
Das Problem war dann wohl eher so schnell zu realisieren, dass seine Bremsleuchten nicht nur zum Herunterbremsen auf Kurvengeschwindigkeit an waren, sondern dass er mit der Bremsung auf 0Km/h abbremste
quote:Bei vorausschauender Fahrweise wäre der Fahrstreifenwechsel des großen Unbekannten erkennbar gewesen.
obwohl die Ampel grün war und kein weiteres Auto auf unserer Spur zu sehen war.
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#5
Antwort vom 11. November 2009 | 13:23
Von
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--- editiert vom Admin
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