Auffahrunfall mit 4 Fahrzeugen

27. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
alkl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auffahrunfall mit 4 Fahrzeugen

Hallo,
nach langem Suchen hoffe ich auf Rat in diesem Forum. Habe mir bereits einige Beiträge durchgesehen, aber natürlich nichts vergleichbares gefunden.

Folgendes ist passiert.
Meine Frau befindet sich im Kreisverkehr mit geregelter Vorfahrt und ordnet sich in die Linksabbiegerspur ein. Die Linksabbieger Spur ist eine langgezogene Rechtskurve. Ihre Geschwindigkeit ist ca. 30 km/h aufgrund des Berufsverkehrs. Vor ihr befinden sich 2 dahinter 1 weiteres Fahrzeug/e. Die Fahrbahn war leicht regennass (Nieselregen). Am Ende der Kurve steht eine Radfahrerin und beobachtet den Verkehr, um die Straße irgendwann zu überqueren. Nun kommts! Der ältere Fahrer aus Fahrzeug 1 bremmst unangekündigt, und zwar voll (Vollbremsung). Da die 4 Fahrzeuge quasi in Kolonne fahren bleibt keine Zeit zum abbremsen. Der 2. Wagen, der 3. und der 4. Wagen fährt auf (in dieser Reihenfolge. Der Fahrer 1 meinte gegenüber der Polizei, er ist davon ausgegangen, das die Radfahrerin die Straße überqueren wollte. Davon war aber keine Spur oder Andeutung zu erkennen. Alle weiteren Fahrzeuge haben die Radfahrerin ebenfalls gesehen und gingen gerade deshalb davon aus, das der 1. keine Vollbremsung hinlegt. Die Zeugenaussage der Radf. war identisch (keine Absicht die Straße zu überqueren).
Nun kam zuerst einmal der Bußgeldbescheid wegen verkürztem Bremsweg. Anschließend der Bescheid meiner Versicherung, dass diese den Heckschaden meines Vordermannes (Fahrzeug 2) zu 100 % bezahlen. Dann kam ein Schrieb der Versicherung meines Hintermannes (Fahrzeug 4), dass diese meinen Heckschaden nur zu 75 % begleichen. Ich verstand erstmal die Welt nicht mehr und habe Unterstützung im Net gesucht. Nun bin ich auf einen Fall aufmerksam geworden und benötige hierzu noch eure fachkundige Meinung. Darin wird folgendes beschrieben (ähnliche Konstellation, 4 Kfz): Das Erste Fahrzeug trifft keinerlei Schuld, denn die nachfolgenden Fahrzeuge hätte genügend Abstand halten müssen. Unfall also wegen zu geringem Abstand, Unaufmerksamkeit...Das 2. Fahrzeug hatte eine wesentliche Hauptschuld. Durch den Auffahrunfall wurde der Bremsweg der nachfolgenden Fahrzeuge so verkürzt , dass der Anscheinsbeweis, nämlich Unaufmerksamkeit oder zu wenig Abstand, durch das Unfallereignis zumindest für das 3 Fahrzeug entkräftet wird. Wenn ich das nun auf meinem Fall projiziere, könnte ich doch Fahrzeug 2 zumindest für meinen Frontschaden , wenn nicht sogar für den Gesamtschaden haftbar machen. Der Heckschaden könnte aber auch durch Fahrzeug 4 reguliert werden. Auf alle Fälle dürfte doch der Bußgeldbescheid hinfällig werden.
Bitte schreibt mir eure Meinung dazu!!

Grüße

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Der Bußgeldbescheid wird sicherlich nicht hinfällig werden, da bei korrekter Fahrweise ein Auffahrunfall ausgeschlossen ist.

Die Schadensregulierung übernehmen die Versicherungen. In der vorliegenden Konstellation kann man versuchen den Heckschaden vom Hintermann zu 100% reguliert zu bekommen, so wie die eigene Versicherung ja auch den Heckschaden des Vordermannes vollständig reguliert hat. Hier sehe ich auch die grössten Chancen.

Alternativ könnte man versuchen aufgrund des verkürzten Bremsweges ein paar Euro von der Versicherung des Vordermannes zu bekommen. Die Chancen dürften aber geringer sein als die erste Variante.

Heck- und Frontschaden werden mit Sicherheit nicht vollständig reguliert.

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#2
 Von 
alkl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Da der Heckschaden den weitaus größeren Betrag einnimmt, wäre ich damit natürlich schon zufrieden. Es bleibt abzuwarten, ob die Versicherung des Hintermannes meiner Argumentation folgen möchte. Bisher beharrt sie auf der Standardlösung von 75% für meinen Heckschaden. Wobei dann müsste sie doch von mir auch 25% für den Frontschaden des Hintermannes fordern, oder? Meiner Meinung nach, dürfte die Versicherung des Hintermannes Ansprüche bei der Versicherung meines Vordermannes geltend machen (oder bei dem Abruptbremser). Denn als Erstverunfallter war dieser verantwortlich für die Verkürzung des Bremsweges (oder beim Abruptbremser wegen Bremsen aus heiterem Himmel). Wie ist eure Erfahrung: benötige ich am Ende doch noch Rechtsbeistand oder werden die Versicherungen Einsichtig , wenn man die nötigen Drohgebärden auffährt (Rechtsbeistand, Gericht, ..).
Grüße

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#3
 Von 
deli oglan
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 12x hilfreich)

hallo,

wenn sie eine rechtschutzversicherung haben sollten,ab zum anwalt!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Bei Massenunfällen wird in der Regel davon ausgegangen, dass der Fahrer nur den Unfall mit dem vorausfahrenden Kfz verschuldet hat (z.B. zu geringer Abstand), an dem Auffahren des Hintermannes jedoch keine Schuld trägt. Entsprechend dieser "Vereinfachungsregel" wird auch die Schadensregulierung durch die Versicherungen übernommen, um genau solche Diskussionen zu vermeiden:

"... Meiner Meinung nach, dürfte die Versicherung des Hintermannes Ansprüche bei der Versicherung meines Vordermannes geltend machen (oder bei dem Abruptbremser). ..."

Nicht nachvollziehbar ist für mich, weswegen die Versicherung des auffahrenden Kfz nur 75% des Heckschadens übernehmen will. Das dieses die "Standartlösung" sei, ist jedenfalls keine ausreichende Begründung.

Der Umstand, dass die Versicherung des auffahrenden Kfz nur 75% der Schadens ersetzen will, berechtigt nicht dazu, dem vorausfahrenden kfz ebenfalls nur 75% zu ersetzen. Einen solchen Automatismus gibt es nicht.

Zum Schluss:
Ich bin der Meinung, der Busgeldbescheid ist zu recht ergangen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Ob der Bußgeldbescheid zu Recht ergangen ist kommt aber auch auf den vorgeworfenen Tatbestand an. Ich halte hier ein Verwarngeld in Höhe von 35€ für angemessen. Wird es nicht rechtzeitig bezahlt ergeht ein Bußgeldbescheid, der weitere 23,50€ kostet.

Möglicherweise wurde aber auch unangemessen Geschwindigkeit vorgeworfen. Das wäre deutlich teuer und würde auch 3 Punkte einbringen. Dagegen könnte man dann vorgehen.

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