Auffahrunfall mit Schleudertrauma

2. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Stefan 1988
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Auffahrunfall mit Schleudertrauma

Gestern Abend ist ein Verkehrsteilnehmer, auf mein PKW gefahren nach dem ich abgebremst habe (kein Vollbremsung oder ähnliches) um einigen Freunden zu winken mit denen ich mich treffen wollte.
Das ganz ereignete sich auf einer Bundesstraße (Erlaubt waren 70 Km/h in dieser Zone).
Der Unfallgegner behauptet jetzt das ich eine Teilschuld hätte.
Es wurde nicht von der Polizei aufgenommen aber es standen mehrere Zeugen auf dem Gehweg, von denen ich die Kontaktdaten habe.
Mein Weg wäre jetzt erst ins Krankenhaus weil ich durch den Aufprall starke Kopfschmerzen seit gestern habe.
Danach dann zum Anwalt und zur Polizei.
Dann ein Gutachter beauftragen.
Ich denke nicht das es eine Teilschuld ist.
Und das der Unfallgegner die ganzen Kosten tragen muss. Liege ich mit der Annahme richtig.


-- Editiert von Stefan 1988 am 02.06.2019 22:12

-- Editiert von Stefan 1988 am 02.06.2019 22:13

-- Editiert von Stefan 1988 am 02.06.2019 22:14

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7242 Beiträge, 1525x hilfreich)

Zitat:
um einigen Freunden zu winken mit denen ich mich treffen wollte.


Das könnte eine Mitschuld begründen. Könnte aber auch nicht

Zitat:
Ich denke nicht das es eine Teilschuld ist.
Und das der Unfallgegner die ganzen Kosten tragen muss. Liege ich mit der Annahme richtig.


Meinungen sind nichts , um Rechtsfragen zu klären. Gehen Sie zur Polizei usw. und erklären Sie, wie sich der Unfall zugetragen hat. Da sind Fachleute.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16541 Beiträge, 9307x hilfreich)

Zitat:
Und das der Unfallgegner die ganzen Kosten tragen muss. Liege ich mit der Annahme richtig.

Nein.
https://verkehrslexikon.de/Texte/GrundlosesBremsen.php
Tendenz: Teilschuld bei Ihnen ca. 1/3.
D.h. der Unfallgegener muss nur 2/3 der Kosten tragen, auf 1/3 bleiben Sie sitzen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Zitat:
Gehen Sie zur Polizei usw. und erklären Sie, wie sich der Unfall zugetragen hat. Da sind Fachleute.


Die Polizei klärt da nichts. Auch sind die Polizisten keine Fachleute für die zivilrechtliche Schuldverteilung.
Rechtsfragen werden nicht von der Polizei, sondern im Zweifel von einem Richter geklärt.

Zitat:
Danach dann zum Anwalt und zur Polizei.


Wenn man den Unfall nachträglich der Polizei meldet erhält der Hintermann ein Bußgeld und mit etwas Pech erhält man selbst auch ein Bußgeld. Vorteile bringt der Gang zur Polizei dagegen nicht.

-- Editiert von hh am 03.06.2019 09:30

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