Auffahrunfall mit fahrlässiger Körperverletzung in der verlängerten Probezeit!

21. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Lella1992
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auffahrunfall mit fahrlässiger Körperverletzung in der verlängerten Probezeit!

Hey, ich hoffe mir kann jemand helfen. Bin total panisch gerade.

Also 07/2014 habe ich meinen Führerschein bestanden. Knapp ein halbes Jahr später bin ich über eine rote Ampel gefahren ‍♀ Und klar direkt aufbauseminar und verlängerte Probezeit auf 4 Jahre.

Dieses Jahr ist mein totales Pech Jahr und somit hatte ich 02/2018 einen Auffahrunfall am Zebrastreifen bei sehr schlechten******rung. Glück mit der Polizei, die mir nicht mal ein Bußgeld aufgebrummt hatte.

Letzte Woche der zweite Schlag ins Gesicht.. Vor mir fährt ein Motorrad, vor ihm ein weiteres Auto. Plötzlich blinkt es und macht eine Vollbremsung um abzubiegen. Das Motorrad noch geschafft zu bremsen und ich ganz knapp nicht. Bin somit auf das Motorrad geknallt (ziemlich leicht), der Fahrer konnte sich zum Glück halten und rollte ein paar Meter vor. Das Motorrad schürfte am Bordstein und fiel langsam nach rechts. Dem Fahrer ging es soweit gut, bis auf Rückenschmerzen und einer schürfwunde am Bein.
Polizei gerufen, und klar Auffahrunfall mit fahrlässiger Körperverletzung. Der Fahrer hat keine Anzeige erstattet, nur diese, die automatisch von der Polizei gemacht wird.

Jetzt komm ich zu meiner Frage. Da ich schon in der verlängerten Probezeit bin, würde bei erneutem A-Verstoß eine Verwarnung und Empfehlung einer Beratung auf mich zu kommen. Bei zwei A-Verstößen wird der Führerschein entzogen und Sperre von mindestens 6 Monaten.

Ein A-Verstoß wäre es, den Sicherheitsabstand nicht eingehalten zu haben.
> Allerdings hat das die Polizei nicht abgemessen und ich bin mir sicher ihn eingehalten zu haben.

Ein weiterer A-Verstoß ist die fahrlässige Körperverletzung.
> Die allerdings erst zur Staatsanwaltschaft geht und je nachdem weiter geht. Die Polizei meinte, dass solche Unfälle so oft passieren und diese fahrlässige körperverletzung meist eingestellt wird.

Wenn es jetzt aber so kommen würde, und sie würden mir beides zur Last legen, wäre das dann „Tatmehrheit" und würde somit nur die höhere Strafe angesetzt werden? Somit wäre es ja nur ein A-Verstoß oder zählt es trotzdem als zwei Verstöße und ich verliere den Führerschein?

Ich hoffe mir kann jemand sehr schnell helfen. Habe den ganzen Tag im Internet recherchiert, aber keine 100% Antwort darauf gefunden.
Sorry für den langen Text und schon mal danke für die Hilfe

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Kein Grund zur Panik.

Wenn, und davon ist anhand Deiner Sachverhaltsschilderung auszugehen, das Verfahren wegen der fahrlässigen KV eingestellt wird, dann bleibt nur noch der Auffahrunfall als Owi übrig. Das kostet dann 35€ und hat keinen Einfluss auf die Probezeit.

Sollte wider Erwarten das Verfahren wegen der KV nicht eingestellt werden, dann wäre es "nur" 1 A-Verstoß. Aber soweit wird es wohl eh nicht kommen.

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