Auffahrunfall mit leichtem Personenschaden - Eintrag ins BZR?

25. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Graven
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Auffahrunfall mit leichtem Personenschaden - Eintrag ins BZR?

Hallo,
vor nun ca. 1 Woche bin ich nach der Arbeit einem stehenden Auto hinten aufgefahren, bei mir etwas Blechschaden, bei der Gegenpartei nichts sichtbar gewesen. Und weil dem so war, wurde auch die Polizei nicht eingeschaltet. Nun erreichte mich aber 4 Tage später ein Anruf der Geschädigten ihr Heckschloss schließe wohl nicht mehr und sie hätte eine Gehirnerschütterung.
Deswegen gehe ich davon aus, dass ich Schmerzensgeld zahlen muss, was auch weiter kein Problem wäre. Nur wenn ich mich richtig informiert habe, hätte das zur Folge dass ich angezeigt werde und im Falle einer Verurteilung -welche dann ziemlich sicher wäre, da ich schuld war- einen Eintrag ins BZR erhalten würde.
Das wiederum hätte zur Folge dass ich ab 03.04.2006 arbeitslos werde, da ich mein bestehendes Arbeitsverhältnis bis dahin beendet habe und meine weitere Laufbahn in der Bundeswehr geplant war. Diese aber ist rigoros mit BZR- Einträgen.
Meine Frage nun: Stimmt die Tatsache mit dem BZR-Eintrag?
Ich möchte mir nicht meine komplette weitere Existenz vermauert haben, wegen eines Auffahrunfalls und dann auch noch wegen einer erfundenen Gehirnerschütterung die 4 Tage später aufgetreten ist....

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Silent
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 5x hilfreich)

wenn bei der gegenpartei keine ersichtlichen schäden zu sehen sind würde ich es an deiner stelle deiner versicherung mitteilen....

eine gehirnerschütterung kann sich auch tage nach einem unfall erst bemerkbar machen aber auch da wird deine versicherung angemessenes schmerzensgeld zahlen aber auch erst nach dem sich die versicherung die arzt unterlagen hat zukommen lassen. und das kann sehr lange dauern...
ich warte zb. seit oktober lezten jahres noch auf meine schmerzensgeldzahlung ....

da die polizei den unfall nicht aufgenommen hat bekommst du auch keine anzeige ...
selbst wenn , würdest du meines wissens bei diesm unfall nur ein bußgeld bekommen mit evtl. punkten in flensburg....

gruß
silent

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#2
 Von 
Graven
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Wird das Schmerzensgeld denn nicht von einem Gericht festgelegt? Darin bestand/besteht meine größte Sorge. Das Geld wäre mir momentan egal, es geht rein um den Eintrag ins Bundeszentralregister...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Silent
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 5x hilfreich)

hallo graven
erstmal kommt es darauf an was sie genau für verlezungen davon getragen hat bei diesem auffahrunfall... danach richtet sich dann die höhe des schmerzensgeld.... die höhe legt dann die versichrung fest und nicht das gericht....
die versicherungen haben wohl so tabelen in den die höhe festgelegt ist...
zb. für nen gebrochenen arm gibs zb. 1200 Euro schmerzensgeld + verdienstausfall usw.


komisch finde ich nur das nun nach 4 tagen plözlich ihr schloß nicht mehr aufgeht obwohl am tag des unfalls keine schäden sichtbar waren ...

hast du den schaden denn deiner versicherung sofort gemeldet ?? wenn nämlich nicht bekommst du probleme mit deiner versicherung weil du evtl deiner sorgfaltspflicht nicht nachgekommen bist und den schaden nicht sofort gemeldet hast....
im schlimstenfalle zahlt zwar deine versicherung den schaden der frau , holt es sich dann aber von dir wieder....

lg
silent

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Zunächst einmal musst Du zwischen der strafrechtlichen und der zivilrechtlichen Seite unterscheiden.

Die zivilrechtliche Seite ist der Schadenersatz und das Schmerzensgeld. Das übernimmt Deine Versicherung, wobei ich im konkreten Fall Zweifel habe, dass hier überhaupt Schmerzensgeldansprüche bestehen.

Typischerweise wird dem Unfallgegner ein Schmerzensgeld durch die Versicherung angeboten. Wenn der Unfallgegner damit nicht einverstanden ist, dann kann er klagen. Nur dann kommt diese Frage vor ein Gericht.

Eine andere Seite ist die strafrechtliche Seite. Dabei handelt es sich um Bußgeld, Geldstrafe oder auch Haftstrafen. In Deinem Fall erwarte ich maximal ein Bußgeld. Dazu müsste aber die Polizei eingeschaltet werden.
Die Unfallgegnerin müsste eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen ich erheben. Dass das passiert ist, kann ich Deinen Ausführungen nicht entnehmen.

Aber selbst wenn dass passiert, musst Du nicht mit einem Eintrag in das BZR rechnen.

Das mit dem Schloss mag ich ja noch glauben. Aber, dass die Frau eine Gehirnerschütterung erlitten haben soll, kann ich nicht glauben. Da hätte sie sich besser ein HWS (Halswirbelsyndrom) ausdenken sollen.

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