Auffahrunfall nach Bremsung

10. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Denny85
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Auffahrunfall nach Bremsung

Guten Tag,

gestern im Stadtverkehr fuhr vor mir ein Kleinwagen, welcher auf einmal das Tempo verringerte und links blinkte, da die Fahrerin einen Parkplatz suchte. Ich wollte auf die rechte Spure ausweichen um an ihr vorbeizufahren und sie bremste ab und beim rechts vorbeifahren bin ich mit meiner Stoßstange gegen Ihre Stoßstange gekommen. Folgen bei mir: keine, beim Unfallgegner: eine Schramme über ca. 10 cm (abgeriebener Lack vom Plastik). Nun kommt die Unfallgegnerin mit einer Forderung über 1.000 € auf mich zu, da angeblich die Stoßstange gestaucht ist und es 2-3 Tage benötigt um diese in Stand zu setzen.

Wie ist hier die Rechtslage und was habe ich für Möglichkeiten hier?

Danke für Rückmeldung und beste Grüße

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Wie ist hier die Rechtslage


Du wirst sehr wahrscheinlich 100% Schuld an dem Unfall bekommen

Zitat:
und was habe ich für Möglichkeiten hier?


Am besten der Versicherung den Schaden melden, die kümmern sich um den Rest.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Denny85
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe mittlerweile mit einer Werkstatt gesprochen, welche skeptisch ist wegen der Schadenhöhe. Selbst das Lackieren einer Stoßstange läge bei 300 € und fern ab von 1.000 €. Kann man verhindern hier abgezockt zu werden oder geht das nur über Versicherung und deren Gutachter?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Memme
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 25x hilfreich)

Bei 1000€ könnte die Dame auch einen Gutachter beauftragen, der den Schaden unabhängig feststellt.

So ein Gutachten kosten auch schnell mal 400-500€ und die musst du dann ebenfalls zahlen, selbst wenn der Schaden dann "nur" noch 600€ beträgt.

Außerdem wir die Stoßstange wahrscheinlich ersetzt werden, da sicher nicht nur Farbe ab ist sondern garantiert auch Kratzer vorhanden sind.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Kann man verhindern hier abgezockt zu werden oder geht das nur über Versicherung und deren Gutachter?
Letztendlich kannst du da nichts machen. Die Geschädigte kann sich nämlich einfach an deine Versicherung wenden, und die reguliert dann im eigenen Ermessen.

Stefan


-- Editiert von reckoner am 10.10.2018 15:32

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Denny85
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Rückmeldungen!
Ist es dabei unerheblich, dass die Dame auf der linken Seite bereits einen Vorschaden hatte, der größer ist als der "neue" Schaden durch mich? Muss Sie dann nicht auch einen Teil, wenn nicht sogar den größeren, bezahlen - weil ich ja nicht den ganzen Schaden verursacht habe oder?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Denny85):
Nun kommt die Unfallgegnerin mit einer Forderung über 1.000 € auf mich zu,
Moin, sie war wohl sofort in einer Werkstatt und hat auch gleich einen Kostenvoranschlag bekommen?
Melde es bitte deiner Versicherung.

Warum meinst du, abgezockt zu werden? Bist du im KFZ-Gutachterwesen zu Hause?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Denny85
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Denny85):
Nun kommt die Unfallgegnerin mit einer Forderung über 1.000 € auf mich zu,
Moin, sie war wohl sofort in einer Werkstatt und hat auch gleich einen Kostenvoranschlag bekommen?
Melde es bitte deiner Versicherung.

Warum meinst du, abgezockt zu werden? Bist du im KFZ-Gutachterwesen zu Hause?


Genau, auf den Kostenvoranschlag warte ich noch. Die Vermutung abgezockt zu werden habe ich deswegen, da ein Bekannter, welcher im KFZ-Gewerbe arbeitet, keine Veränderung der Spaltmaße und keine Anzeichen für eine defekte/gebrochene Stoßstange erkennen kann. Und wie gesagt, da bereits ein größerer Vorschaden an der Stoßstange war, befürchte ich, dass die Situation hier ausgenutzt wird um sich eine neue Stoßstange zu montieren zu lassen - obwohl eine Smart Repair eventuell möglich sein könnte.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Ist es dabei unerheblich, dass die Dame auf der linken Seite bereits einen Vorschaden hatte, der größer ist als der "neue" Schaden durch mich?


Nein, Vorschäden müssen in Abzug gebracht werden

Zitat:
Die Vermutung abgezockt zu werden habe ich deswegen, da ein Bekannter, welcher im KFZ-Gewerbe arbeitet, keine Veränderung der Spaltmaße und keine Anzeichen für eine defekte/gebrochene Stoßstange erkennen kann.


Das ist aber rechtlich nicht relevant.

Wie gesagt - den Unfall am besten der eigenen Versicherung melden, die kümmert sich um den Rest und wehrt u.U. auch unberechtigte Ansprüche ab. Für dich ist die tatsächliche Regulierungssumme dann nur noch interessant, falls du den Schaden "zurückkaufen" möchtest, um deinen Rabatt zu retten.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Und wie gesagt, da bereits ein größerer Vorschaden an der Stoßstange war, befürchte ich, dass die Situation hier ausgenutzt wird um sich eine neue Stoßstange zu montieren zu lassen


Den Vorschaden muss sich die Unfallgegnerin anrechnen lassen und das kann sogar dazu führen, dass ihr Schadenersatzanspruch gegen Dich bei 0€ liegt.

Zitat:
obwohl eine Smart Repair eventuell möglich sein könnte.


Auf ein Smart-Repair muss sie sich nicht einlassen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Denny85
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Und wie gesagt, da bereits ein größerer Vorschaden an der Stoßstange war, befürchte ich, dass die Situation hier ausgenutzt wird um sich eine neue Stoßstange zu montieren zu lassen

Den Vorschaden muss sich die Unfallgegnerin anrechnen lassen und das kann sogar dazu führen, dass ihr Schadenersatzanspruch gegen Dich bei 0€ liegt.



Und wie kann ich das durchsetzen? Über die Versicherung oder wie geht man das am cleversten an?

-- Editiert von Denny85 am 10.10.2018 16:14

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Und wie kann ich das durchsetzen?
Die Forderung zurückweisen natürlich.
Aber wie gesagt kann sich die Geschädigte dann einfach an deine Versicherung wenden, ein teures Gutachten fordern u.s.w.

Was die Versicherung dazu sagt, dass du alleine tätig geworden bist und damit die Schadenssumme in die Höhe getrieben hast ist dann eine andere Frage.

Was ist denn so schwer daran die Versicherung zu informieren? Damit bist du doch erstmal komplett raus aus der Sache.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Denny85):
Und wie kann ich das durchsetzen? Über die Versicherung oder wie geht man das am cleversten an?

Genau, in dem man der Versicherung entsprechende Beweismittel vorlegt.



Zitat (von Denny85):
da ein Bekannter, welcher im KFZ-Gewerbe arbeitet, keine Veränderung der Spaltmaße und keine Anzeichen für eine defekte/gebrochene Stoßstange erkennen kann.

Und der durfte das KfZ der Unfallgegnerin auf einer Hebebühne begutachten? Ist doch prima, dann kann man den gleich als Zeugen benennen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Denny85
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

Zitat:
Und wie kann ich das durchsetzen?
Die Forderung zurückweisen natürlich.
Aber wie gesagt kann sich die Geschädigte dann einfach an deine Versicherung wenden, ein teures Gutachten fordern u.s.w.

Was die Versicherung dazu sagt, dass du alleine tätig geworden bist und damit die Schadenssumme in die Höhe getrieben hast ist dann eine andere Frage.

Was ist denn so schwer daran die Versicherung zu informieren? Damit bist du doch erstmal komplett raus aus der Sache.

Stefan


Ich war bereits mit der Versicherung in Kontakt in der Angelegenheit und habe das aktuell "on hold" gelegt um die Angelegenheit evtl. privat (über Smart Repair o. ä.) lösen zu können.
Da ich Anfang des Jahres die Haftpflicht bereits in Anspruch nehmen musste und bei einer weiteren Zahlung durch die Versicherung um 400 € steigt, habe ich natürlich ein Interesse daran das abzuwenden ;-)
Der Unfallgegner müsste bei einer "großen" Reparatur der ganzen Stoßstange auch in den sauren Apfel beißen, da er ja wie Ihr sagt, seinen Vorschaden selbst bezahlen muss/dieser abgezogen wird. Wenn ich ihm ein paar Hundert € für ne smart repair in die Hand drücke hat er wahrscheinlich auch mehr von ...

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Kannst Du den Vorschaden beweisen?

Eine Stoßstange, die aufgrund eines Vorschadens ohnehin hätte ausgetauscht werden müssen hat einen Zeitwert von 0€. Wenn man etwas sowieso wertloses weiter beschädigt entsteht jedoch kein Schadenersatzanspruch.

Wenn man sich also auf einen 3-stelligen Betrag als Entschädigung einigt, dann sind beide Seiten gut bedient.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Denny85
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Kannst Du den Vorschaden beweisen?.


Ja insofern, dass ich Bilder von der Stoßstange nach dem Unfall gemacht habe auf denen zu sehen ist, dass auf der linken Seite bereits ein Schaden vorhanden war, der äußerlich deutlich größer aussieht als der Schaden danach durch mich. Die Gegenseite behauptet allerdings die Stoßstange sei gestaucht - und zu beweisen, dass das bereits beim vorherigen Schaden der Fall war ist sehr schwierig befürchte ich.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
a insofern, dass ich Bilder von der Stoßstange nach dem Unfall gemacht habe auf denen zu sehen ist, dass auf der linken Seite bereits ein Schaden vorhanden war, der äußerlich deutlich größer aussieht als der Schaden danach durch mich.
Und was soll das beweisen?
Du müsstest ein Bild von vor dem Unfall haben.

Zitat:
Ich war bereits mit der Versicherung in Kontakt in der Angelegenheit und habe das aktuell "on hold" gelegt um die Angelegenheit evtl. privat (über Smart Repair o. ä.) lösen zu können.
Nur hast du das gar nicht in der Hand, weder die Entscheidung ob mit oder ohne Versicherung, und schon gar nicht Smart-Repair.

Übrigens, wenn hier der Unfallgegner fragen würde, dann bekäme er den dringenden Rat nicht mit dir zu verhandeln, sondern nur mit der Versicherung (bzw. auch das nicht zu tun, sondern einen Anwalt einzuschalten).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Denny85):
und zu beweisen, dass das bereits beim vorherigen Schaden der Fall war ist sehr schwierig befürchte ich.

Hätte das der Bekannte das nicht beim begutachten sehen können / müssen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(563 Beiträge, 226x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

Zitat:
a insofern, dass ich Bilder von der Stoßstange nach dem Unfall gemacht habe auf denen zu sehen ist, dass auf der linken Seite bereits ein Schaden vorhanden war, der äußerlich deutlich größer aussieht als der Schaden danach durch mich.
Und was soll das beweisen?
Du müsstest ein Bild von vor dem Unfall haben.

Da der Schaden auf der linken Seite ist, muss es sich um einen Vorschaden handeln, denn der TE wollte rechts vorbeifahren und kann somit die Stoßstange des Fahrzeugs des Unfallgegners nur auf der rechten Seite beschädigt haben.


Zitat (von Denny85):

Ich war bereits mit der Versicherung in Kontakt in der Angelegenheit und habe das aktuell "on hold" gelegt um die Angelegenheit evtl. privat (über Smart Repair o. ä.) lösen zu können.
Da ich Anfang des Jahres die Haftpflicht bereits in Anspruch nehmen musste und bei einer weiteren Zahlung durch die Versicherung um 400 € steigt, habe ich natürlich ein Interesse daran das abzuwenden ;-)
Der Unfallgegner müsste bei einer "großen" Reparatur der ganzen Stoßstange auch in den sauren Apfel beißen, da er ja wie Ihr sagt, seinen Vorschaden selbst bezahlen muss/dieser abgezogen wird. Wenn ich ihm ein paar Hundert € für ne smart repair in die Hand drücke hat er wahrscheinlich auch mehr von ...

Auch von mir die Empfehlung, lasse sich die Versicherung darum kümmern. Die ist doch auch bemüht, so wenig wie möglich zu zahlen, gerade, wenn du denen alle Bedenken und Infos lieferst, die dir zur Verfügung stellen, so deine Fotos vom Vorschaden. Die Versicherung hat doch wesentlich mehr Möglichkeiten als du, oder willst du einen Anwalt einschalten?

Wie dir auch schon geschrieben wurde, kannst du den Schaden zurückkaufen. Das bedeutet, dass du den Betrag, den die Versicherung dem Unfallgegner bezahlt hat, der Versicherung zurückzahlst und dann nicht mehr in der SF hochgestuft wirst.


Gruß

Uwe

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Die ist doch auch bemüht, so wenig wie möglich zu zahlen,


Daran darf man bei einem Schaden im Bagatellbereich durchaus Zweifel haben.

0x Hilfreiche Antwort

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