Auffahrunfall ohne sichtbaren Schaden

26. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12317.10.2010 11:34:12
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auffahrunfall ohne sichtbaren Schaden

Hallo, meine Mutter ist einem anderen Auto von hinten auf die Stoßstange gefahren. Dabei sind keine sichtbaren Schäden entstanden. Der Besitzer des angefahrenen Autos hat in der Werkstatt ein Reparationsangebot erstellen lassen. Es beläuft sich über 50 Euro.
Wenn ich mich nicht irre gilt generell die Unschuldsvermutung und damit müsste der Besitzer nachweisen, dass der Schaden durch das Auffahren entstanden ist.

Hat jemand ein paar heiße Tipps für mich?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Mit der Unschuldsvermutung hat das mal gar nichts zu tun.

Wofür sollen denn die 50 Euro anfallen? Welche Reparatur und welcher Schaden steht denn da an?

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Wenn der Unfallgegner nicht gerade ein Kfz-Sachverständiger ist, müsste er ein Gutachten in Auftrag geben. Geschätzte Kosten 500,-EURO aufwärts.
Stellt sich heraus, dass die Mutter den Schaden verursacht hat, sind wir schon bei mindestens 550,-EURONEN.

Wenn der angegebene 'Schaden' tatsächlich knapp über 50,-EURO liegt, würde ich zahlen. Andere Geschädigte lassen sich gleich die ganze Hinterfront erneuern.

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#3
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

Abgesehen ist die Zahl von Unfällen mit "keinem sichtbaren Schaden", bei denen in Wahrheit ein hoher drei- bis mittlerer vierstelliger Schaden entstanden ist, Legion.

Da kann man froh sein, wenn etwas "nur" 50 EUR kosten soll.

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#4
 Von 
tomcraft
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 184x hilfreich)

Genau so sehe ich das auch. Da ja anscheinend die Berührung der Fahrzeuge unstrittig ist, ist man wohl mit 50 Euro super gut bedient.

Natürlich müsste im Zweifel tatsächlich nachgewieen werden, dass der Schaden von diesem Vorfall stammt. YAber, wie schon geschrieben, kann dieser (gutachterliche) Nachweis letztlich ein Mehrfaches des Schadensbetrages kosten.

-- Editiert am 27.11.2009 13:24

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#5
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

"Geschätzte Kosten 500,-EURO aufwärts."

Bei 50 EUR Schaden kommen bei weiten keine 500 EUR Gutachterkosten auf einen zu (dies werden aber natürlich höher sein als der Schaden).

Wenn man es rein ökonomisch betrachtet, sollte Ihre Mutter die 50 EUR zahlen. Allein die Untersuchung durch die Werkstatt, ob ein Schaden entstanden ist, kann bereits teurer werden.



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