Auffahrunfall rückwärts, kein Schaden erkennbar

9. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
smnju
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Auffahrunfall rückwärts, kein Schaden erkennbar

Hallo,

leider bin ich gestern in einem Parkhaus rückwärts leicht gegen an ein anderes Auto gestoßen. In diesem Auto saß eine Dame. Ich habe schon einen kleinen Ruck gespürt, war aber schon am Bremsen, dementsprechend wirklich nicht stark.
Bei mir war keinerlei Schaden erkennbar, auch nicht durch genaueres Hinsehen mit einer Taschenlampe. Die Dame wiederrum hatte vor 3 Wochen einen ähnlichen Unfall aber etwas heftiger, bei welchem sie Verursacherin war, die ganze Stoßstange war verkratzt, mit Klebeband geklebt, Kennzeichen komplett locker usw.. sie sagte aber, dass sie keinen neuen Schaden erkennt.

Ist das erste Mal, dass ich in einem Unfall verwickelt bin (Fahranfänger) und so war ich sehr unsicher im weiteren Vorgehen. Sie schlug mir dann vor, es ohne Polizei zu regeln und forderte 200€, setzte mich auch unter Druck und betonte die ganze Zeit, wie sehr sie durch ihren Auffahrunfall in der Versicherung hochgestuft wurde. Nach einem Telefonat mit meiner Mutter entschied ich mich dann doch, die Polizei einzuschalten. Diese hat bei mir wie schon erwähnt keinen Schaden entdeckt, sondern nur etwas Staub war an der Stelle ab, an der ich mit ihrem Auto kollidiert bin. Höhe abgemessen und am anderen Auto war nichts zu erkennen.

Die Polizisten haben dann von einem Bußgeld abgesehen und mich nur mündlich verwarnt, haben aber trotzdem einen Unfallbericht geschrieben, den Altschaden von ihr natürlich protokolliert. Den Bericht soll ich an meine Versicherung senden, allerdings habe ich gelesen, dass man es bei Schäden unter 500€ nicht machen muss, würde darauf auch gerne verzichten und ihn im Fall selbst zahlen (erwarte keinen hohen Schaden) da ich gerade als Fahranfänger (leider auf mich selbst versichert) 1200€ Versicherung im Jahr zahle und durch eine Hochstufung dementsprechend nochmal drastisch mehr.

Meine Angst ist jetzt, dass ich für Schäden an der Stoßstange der Dame verantwortlich gemacht werde, für die ich nicht verantwortlich bin.

Was kann da auf mich zukommen? Bzw. wie soll ich mich weiter verhalten.

Danke!

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xmkxx
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 7x hilfreich)

Da wieder Sie noch die Polizei, KFZ-Sachverständiger sind kann man über den Umfang des Schadens noch nichts sagen. Die meisten Versicherungen bieten jedoch die Möglichkeit den Schaden , nachdem er von der Versicherung bezahlt wurde zurückzukaufen, sodass keine Hochstufung erfolgt. Wenn dies bei Ihnen auch möglich ist wäre mein Vorgehen: Den Unfall der eigenen Versicherung melden, ihr Polizeibericht, Fotos etc zukommen zu lassen und erstmal die Versicherung die Sache klären zu lassen. Diese wird ggf. auch unrechtmäßige Forderungen der Gegenseite abweißen. Je nach tatsächlicher Schadenshöhe dann anschließend den Schaden 'zurückkaufen' um eine Hochstufung zu verhindern.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 226x hilfreich)

@smnju

Du musst den Schaden auf jeden Fall deiner Versicherung melden, denn dazu bist du vertraglich verpflichtet. Selbst wenn das nur gilt, wenn der Schaden geringer 500,- € ist, woher willst du wissen, dass die Unfallgegnerin nicht höhere Ansprüche stellt. Damit würde ich sogar rechnen, wenn sie bei einer schon vorher zerbeulten und getapten Front einfach so 200,- € fordert, ohne dass ein neuer Schaden zu sehen ist.

Wie xmkxx schon geschrieben hat, kann man, wenn die Versicherung den Schaden bezahlt, ihn innerhalb eines Jahres zurückkaufen, so dass man dann nicht in der Prämie hochgestuft wird.

Das Melden der Versicherung hat auch den Vorteil, dass diese versucht unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Für dich ist das ohne Rechtsanwalt ungleich schwerer.

Zu guter Letzt zahlt sie auch einen Gutachter, falls dieser notwendig werden sollte.


Gruß

Uwe

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Wenn die Stoßstange schon durch den Vorschaden stark beschädigt war, dann kann der jetzige Schaden auch 0€ betragen.

Ein Schadenersatzanspruch besteht nur für den zusätzlichen Schaden.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von hh):
Wenn die Stoßstange schon durch den Vorschaden stark beschädigt war, dann kann der jetzige Schaden auch 0€ betragen.



Ganz genau.


Zitat (von hh):
Ein Schadenersatzanspruch besteht nur für den zusätzlichen Schaden


Zitat (von smnju):
die ganze Stoßstange war verkratzt, mit Klebeband geklebt, Kennzeichen komplett locker usw.. sie sagte aber, dass sie keinen neuen Schaden erkennt.



Wenn es so ist wie der TS sagt, dann gibt es für den zusätzlichen Schaden genau 0,--€.
Vorschäden sind bei Versicherungen ein ganz wichtiger Punkt.



gruß charly

-- Editiert von charlyt4 am 10.06.2018 09:23

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 226x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
.
Wenn es so ist wie der TS sagt, dann gibt es für den zusätzlichen Schaden genau 0,--€.
Vorschäden sind bei Versicherungen ein ganz wichtiger Punkt.

Genau das ist der wichtigste Grund, weshalb die TS den Schaden ihrer Versicherung melden soll und auch die Unfallgegnerin an die Versicherung verweisen soll.

Somit braucht sich die TS nicht mehr mit Unfallgegnerin auseinandersetzen, wenn die irgendwelche Forderung hat, denn das macht die Versicherung und die wird einen Teufel tun, bei einem nicht zusätzlich entstandenen Schaden irgendetwas zu zahlen.


Gruß

Uwe

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
und die wird einen Teufel tun, bei einem nicht zusätzlich entstandenen Schaden irgendetwas zu zahlen.


Bei Bagatellschäden würde ich darauf keine Wette eingehen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10645 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von hh):
Bei Bagatellschäden würde ich darauf keine Wette eingehen.


Richtig, da sind die Versicherungen in der Regel ziemlich schnell, leider manchmal auch zu schnell....
Daher ist es um so wichtiger, dass die Vorschäden gut dokumentiert an die Versicherung gemeldet werden.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
smnju
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry für die Nachfrage, bin leider total unerfahren: Wie läuft das denn dann weiter ab, nachdem ich es meiner Versicherung gemeldet habe?
Wird die Unfallgegnerin sich dann an meine Versicherung wenden zwecks Schadenregulierung oder an mich und ich muss es weiterleiten?

Danke für die bisherigen und noch folgenden Antworten!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10645 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von smnju):
Wird die Unfallgegnerin sich dann an meine Versicherung wenden zwecks Schadenregulierung oder an mich und ich muss es weiterleiten?


In der Regel geht alles direkt über die Versicherung, Du bekommst davon eigentlich nichts mit.
Sollte Post von der Gegnerin an Dich kommen, diese an Deine Versicherung weiterleiten.

Und ich hoffe, dass Du bereits gemeldet hast, falls nicht solltest Du das umgehend machen, Versicherer reagieren meist nicht sonderlich erfreut, wenn verspätete Meldungen erfolgen. Je nach Grad der "Verspätung" kann es dann passieren, dass die Versicherung die Regulierung Aufgrund von Obligenheitsverletzung ablehnt und Du auf dem Schaden sitzen bleibst.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
smnju
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von smnju):
Wird die Unfallgegnerin sich dann an meine Versicherung wenden zwecks Schadenregulierung oder an mich und ich muss es weiterleiten?


In der Regel geht alles direkt über die Versicherung, Du bekommst davon eigentlich nichts mit.
Sollte Post von der Gegnerin an Dich kommen, diese an Deine Versicherung weiterleiten.

Und ich hoffe, dass Du bereits gemeldet hast, falls nicht solltest Du das umgehend machen, Versicherer reagieren meist nicht sonderlich erfreut, wenn verspätete Meldungen erfolgen. Je nach Grad der "Verspätung" kann es dann passieren, dass die Versicherung die Regulierung Aufgrund von Obligenheitsverletzung ablehnt und Du auf dem Schaden sitzen bleibst.


Werde es gleich tun. Im Vertrag steht zwar, dass man sich bei erwarteten Schäden unter 500,-€ selbst drum kümmern kann und die Versicherung dann einschalten kann, wenn mans nicht hinkriegt, aber trotzdem tu ichs gleich. Eine Woche habe ich aber Zeit zum Melden nach dem Unfall.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.879 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.