Auffahrunfall statt Rettungsgasse

24. November 2025 Thema abonnieren
 Von 
AKI
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Auffahrunfall statt Rettungsgasse

Hallo liebe Community,
bevor ich jetzt eine Klage einreiche oder die Flinte ins Korn werfe, möchte ich hier die Gelegenheit nutzen, zunächst andere Meinungen zu erfragen.

Es geht um einen Auffahrunfall:
Innerstädtische Straße, zweispurig in jede Richtung, Autos fahren in beiden Spuren auf eine Ampelkreuzung zu, es ist grün. Ich fahre in der rechten Spur, die an ihrer rechten Seite einen mit gestrichelter Linie markierten Fahrradweg hat.
Plötzlich ist eine Sirene zu hören.
Instinktiv möchte ich die Rettungsgasse freimachen, schaue in den rechten Außenspiegel und mit dem Augenwinkel auch rechts in den 'toten Winkel': frei! Kein Fahrradfahrer!
Als ich wieder nach vorne schaue, steht ca. 3 m vor mir mein 'Vordermann'. Meine Geschwindigkeit: gefühlt weniger als 30 km/h.
Trotz Vollbremsung kam es zum Auffahrunfall.

Die herbeigerufene Polizei verpasst mir ein 35.-€ Protokoll, 'weil ich der Auffahrende bin'.

Aus meinen Fotos lässt sich rekonstruieren, dass mein Unfallgegner unnötig früh zum Stehen kommt:

Im Bild 1 erkennt man meinen Wagen genau an der Stelle, an der der Aufprall passiert ist. (Weil die Airbags durch die starke Bremsung ausgelöst haben, lässt sich der Motor nicht starten und der Wagen nicht bewegen.) Zum Zeitpunkt des Aufpralls war ich bereits ein Stück nach rechts gefahren (Reifen auf der Grenzlinie zum Fahrradweg), um eine Rettungsgasse frei zu machen.
Der Schaden betrifft den Bereich Motorhaube, vordere Stoßstange und vorderer linker Kotflügel.

Im Bild 2 erkennt man den Wagen des Unfallgegners, eher noch links in der rechten von zwei Spuren in unsere Richtung, aber schon ein Stück vorgefahren. Keinerlei Anzeichen von freilassen einer Rettungsgasse.
Der Schaden ist hier am rechten hinteren Kotflügel, der hinteren Stoßstange und der hinteren Klappe.

Im Bild 3 erkennt man den Abstand zwischen den beiden Fahrzeugen als gut eine Wagenlänge, mindestens 4 m, die er nach dem Unfall vorgefahren ist.

Im Bild 4 erkennt man, dass der Wagen meines Unfallgegners zwar diese Wagenlänge vorgefahren war, aber immer noch Platz genug war für das aus der Seitenstraße von oben kommende Polizeifahrzeug. Der Wagen stand längere Zeit an dieser Stelle, ohne den einmündenden Verkehr zu behindern. Zumal das Polizeifahrzeug ja auch zum Einmünden die linke Spur nehmen konnte.

Daraus lassen sich 4 Fakten erkennen:
Fakt Nr. 1: Die Skizze auf der polizeilichen Unfallmitteilung ist falsch : die beiden Fahrzeuge müssten um zwei Wagenlängen nach unten verschoben werden. (In Richtung zurück an die Ampel.)

Fakt Nr. 2: Meine Unfallgegnerin hat mindestens vier Meter zu früh mit Vollbremsung angehalten.

Fakt Nr. 3: Nach dem Aufprall bin ich als Erster ausgestiegen und zum Wagen des Unfallgegners gegangen. Beim Öffnen der Beifahrertür erkannte ich, dass es sich um eine sehr junge Fahrerin handelte, die auf mich einen hilflosen Eindruck machte. (Aus der erst vor ein paar Wochen erfolgten Zulassung ihres Autos und der Tatsache, dass ihre Mutter die Versicherungsnehmerin ist, lässt sich schließen, dass meine Unfallgegnerin sehr jung und gerade erst seit ein paar Wochen in Besitz eines Führerscheins ist.)
Meine Unfallgegnerin hat deshalb gar nicht an eine Rettungsgasse gedacht, weil sie erst ein paar Tage den Führerschein hatte und ihr einfach die Fahrpraxis fehlt.

Fakt Nr. 4: Sie erklärte die Tatsache, dass sie nach dem Unfall nicht ausstieg, damit, dass sie ihre Hose eingenässt hat.(Sie holte sich per Handy eine Freundin zu Hilfe, die ihr eine Hose vorbeibrachte, und zog sich hinter einem Busch um.)
Zusammen mit der extrem geringen Fahrpraxis dürfte der Druck auf die Harnblase wohl schon während der Fahrt das Verhalten meiner Unfallgegnerin beeinflusst haben.

Zusammenfassung:
Ich bin der Auffahrende bei diesem Unfall.
Trotzdem sehe ich die Schuld an diesem Unfall bei meiner Unfallgegnerin, weil sie ohne Not und viel zu früh Ihren Wagen zum Stehen gebracht hat.

Wie sehen Sie das?
Würden Sie mir raten, ggf. zu klagen?
Wie sehen Sie meine Chancen bei einer Klage?

Danke!
AKI

Signatur:

AKI




21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2427 Beiträge, 842x hilfreich)

Bilder sehe ich keine.

Aber auch ohne die weiß ich ehrlich gesagt nicht, wie Du auf die Idee kommst der vorausfahrenden Fahrerin die (Haupt)schuld in die Schuhe schieben zu wollen.

Zitat (von AKI):
Fakt Nr. 2: Meine Unfallgegnerin hat mindestens vier Meter zu früh mit Vollbremsung angehalten.

Selbst wenn das zuträfe, wobei ich mich frage, was "zu früh" sein soll, dann musst Du mir erklären, wie Du innerhalb von 4 Metern von "unter 30 km/h" auf 0 abbremsen willst...

Was das ganze Gedöns mit dem Alter der Fahrerin und ihrer eventuellen Unsicherheit soll, weiß ich auch nicht.
Ich sehe die Schuld zu 100 % bei Dir!

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#2
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2285 Beiträge, 1268x hilfreich)

Zitat (von AKI):
Als ich wieder nach vorne schaue, steht ca. 3 m vor mir mein 'Vordermann'. Meine Geschwindigkeit: gefühlt weniger als 30 km/h.
Übersetzung: Sie bewegten sich mit 8,3 Metern pro Sekunde, ohne den Verkehr vor Ihnen im Blick zu haben, umgangssprachlich "Blindflug" genannt.
Zitat (von AKI):
Fakt Nr. 2: Meine Unfallgegnerin hat mindestens vier Meter zu früh mit Vollbremsung angehalten.
Zu früh vor was und warum wissen Sie, dass die Fahrerin eine Vollbremsung gemacht hat, da Sie das Fahrzeug erst wieder sahen als es schon stand? Wann und wie stark die Fahrerin bremste, haben Sie nach eigenen Angaben nicht gesehen.
Zitat (von AKI):
Fakt Nr. 3
Irrelevant.
Zitat (von AKI):
Fakt Nr. 4
Irrelevant.
Zitat (von AKI):
Die herbeigerufene Polizei verpasst mir ein 35.-€ Protokoll, 'weil ich der Auffahrende bin'.
Zurecht.

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#3
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4371 Beiträge, 1253x hilfreich)

Tja, wo fangen wir an?

Am besten mit der von Dir mehrfach erwähnten Rettungsgasse. Dazu sagt § 11 (2) StVO:

Zitat:
Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.
Laut Sachverhaltsschilderung geschah der Unfall innerorts. Die klassische Rettungsgasse ist ist also schon mal vom Tisch. Es gilt also "nur" § 38 StVO. Der besagt in Kurzform:
Zitat:
Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen
Einsatzfahrzeuge mit Sondersignal erlebt man nicht jeden Tag. Daher sind die meisten Verkehrsteilnehmer, und nicht nur Fahranfänger, mit dieser Situation häufig überfordert. In Folge dessen reagieren sie oftmal irrational und unvorhersehbar. Als Fahrer eines Einsatzfahrzeugs kann man da leider die "tollsten" Sachen erleben. Daher gilt bei Fahrzeugen mit Sondersignal zunächst einmal erhöhte Aufmerksamkeit, um dann möglichst besonnen zu handeln und dem Einsatzfahrzeug möglichst rasch, aber ohne Gefährdung anderer, freie Bahn zu schaffen. Dabei muss man auch mit dem Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer rechnen. Mag sein, dass die junge Fahrerin nicht optimal gehandelt hat. Aber offensichtlich hast Du die erforderliche Sorgfalt missen lassen. Wenn die Fahrerin vor Dir ihr Auto zum Stehen bringen konnte, dann hätte Dir das, bei entsprechender Aufmerksamkeit und korrektem Abstand, auch möglich sein müssen. Meiner bescheidenen Meinung nach hast Du den Unfall, mindestens überwiegend, eher wohl alleine zu verantworten. Ich sehe wenig bis keine Erfolgsaussichten vor Gericht.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9863 Beiträge, 2076x hilfreich)

Zitat (von AKI):
Zusammen mit der extrem geringen Fahrpraxis dürfte der Druck auf die Harnblase wohl schon während der Fahrt das Verhalten meiner Unfallgegnerin beeinflusst haben.


Blödsinn
Zitat (von AKI):
Als ich wieder nach vorne schaue, steht ca. 3 m vor mir mein 'Vordermann'. Meine Geschwindigkeit: gefühlt weniger als 30 km/h.
Trotz Vollbremsung kam es zum Auffahrunfall.


Damit ist bei einem Rettungswagen von hinten zu rechnen. Sie hätten Ihre Geschwindigkeit verringern müssen, dann den Spiegel checken und ein wenig zur Seite. In der Theorie liesst sich das alles natürlich einfacher. Klar

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20216 Beiträge, 7318x hilfreich)

Zitat (von AKI):
weil sie ohne Not und viel zu früh

'Ohne Not' ist schon Mal Kappes - 'sie' hat mit Sicherheit auch nur auf das Martinshorn reagiert und keineswegs willkürlich gebremst.
'Viel zu früh' - da spielt viel Ermessen eine Rolle, kein Ansatz für eine Schuldzuweisung

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2248 Beiträge, 444x hilfreich)

Zitat (von AKI):
Meine Unfallgegnerin hat deshalb gar nicht an eine Rettungsgasse gedacht, weil sie erst ein paar Tage den Führerschein hatte und ihr einfach die Fahrpraxis fehlt.
Da es innerorts keine Verpflichtung zur Bildung einer Rettungsgasse gibt, musste die Dame auch nicht daran denken.

Um es ganz einfach zu sagen: alleinige Schuld liegt bei Dir.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50148 Beiträge, 17565x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Um es ganz einfach zu sagen: alleinige Schuld liegt bei Dir.

Das sehe ich anders.

Wer grundlos stark bremst, den trifft eine Mitschuld, wenn es zu einem Auffahrunfall kommt.
z.B.: OLG München, Urteil vom 11.5.2022, Az.: 10 U 2165/21

Die vorausfahrende Autofahrerin hat mutmaßlich gegen § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO verstoßen. Der Umstand, dass ein Rettungswagen von hinten kam ist kein zwingender Grund für eine starke Bremsung.

Der Auffahrende war aber gleichzeitig auch entweder unaufmerksam oder hat einen zu geringen Sicherheitsabstand eingehalten. Daher wird es nach meiner Einschätzung zu einer Schuldteilung kommen.

Wie die Schuldverteilung genau ausfällt ist eine Frage des Einzelfalls und ob das dargestellte Szenario so beweisen werden kann.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50148 Beiträge, 17565x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
'Ohne Not' ist schon Mal Kappes

Es muss ein zwingender Grund vorliegen und der lag offensichtlich nicht vor.

Zitat (von blaubär+):
'sie' hat mit Sicherheit auch nur auf das Martinshorn reagiert

Das ist gerade kein zwingender Grund

Zitat (von Demonio):
Daher gilt bei Fahrzeugen mit Sondersignal zunächst einmal erhöhte Aufmerksamkeit, um dann möglichst besonnen zu handeln und dem Einsatzfahrzeug möglichst rasch, aber ohne Gefährdung anderer, freie Bahn zu schaffen. Dabei muss man auch mit dem Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer rechnen.

Völlig richtig, allerdings gilt das auch für die Vorausfahrende.

Zitat (von Demonio):
Mag sein, dass die junge Fahrerin nicht optimal gehandelt hat.

Und schon war der Unfall für sie nicht unvermeidbar und die Vorausfahrende ist mindestens mit der Betriebsgefahr dabei.

Zitat (von Demonio):
Meiner bescheidenen Meinung nach hast Du den Unfall, mindestens überwiegend, eher wohl alleine zu verantworten.

Überwiegend kann sein, alleine eher nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19154 Beiträge, 10315x hilfreich)

Zitat (von hh):
Die vorausfahrende Autofahrerin hat mutmaßlich gegen § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO verstoßen. Der Umstand, dass ein Rettungswagen von hinten kam ist kein zwingender Grund für eine starke Bremsung.

Ich verstehe die Sachverhaltsschilderung so, dass das Einsatzfahrzeug (dass es sich um einen Rettungswagen handelt, steht nirgends) aus einer einmündenden Seitenstraße kam, und nicht von hinten.
Die Unfallgegnerin bremste, um dem aus der Seitenstraße kommenden Einsatzfahrzeug die Einfädelung in den fließenden Verkehr der Durchgangsstraße zu ermöglichen. Hätte sie nicht gebremst, hätte sie die Einmündung und damit dem Einsatzfahrzeug den Weg versperrt oder es wäre sogar zum Zusammenstoß mit dem Einsatzfahrzeug gekommen. Da ist der trifftige Grund schon in Reichweite.

Vielleicht wären Bilder doch sinnvoll.

Ich konnte aus der Sachverhaltsschilderung auch nicht erkennen, dass die Unfallgegnerin "stark" im Sinne des §4(1) StVO gebremst hat, wofür der Fagesteller übrigens voll beweisbelastet wäre. Vielmehr agumentiert der Fragesteller damit, dass die Unfallgegnerin zu früh (im Sinne von: nicht direkt vor der Einmündung, sondern bereits eine Autolänge vor der Einmündung) gehalten hat.

Wenn der Fragesteller schreibt "Als ich wieder nach vorne schaue, steht ca. 3 m vor mir mein 'Vordermann'. Meine Geschwindigkeit: gefühlt weniger als 30 km/h", dann muss man kein Mathematiker sein, um auszurechnen, dass es auch dann zum Zusammenstoß gekommen wäre, wenn die Unfallgegenerin ein Autolänger später gestanden hätte. (Anhalteweg bei 30km/h sind ca. 18 Meter)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7521 Beiträge, 1695x hilfreich)

Zitat (von AKI):
Es geht um einen Auffahrunfall:
Innerstädtische Straße, zweispurig in jede Richtung, Autos fahren in beiden Spuren auf eine Ampelkreuzung zu, es ist grün. Ich fahre in der rechten Spur, die an ihrer rechten Seite einen mit gestrichelter Linie markierten Fahrradweg hat.
Plötzlich ist eine Sirene zu hören.
Instinktiv möchte ich die Rettungsgasse freimachen, schaue in den rechten Außenspiegel und mit dem Augenwinkel auch rechts in den 'toten Winkel': frei! Kein Fahrradfahrer!
Als ich wieder nach vorne schaue, steht ca. 3 m vor mir mein 'Vordermann'. Meine Geschwindigkeit: gefühlt weniger als 30 km/h.
Trotz Vollbremsung kam es zum Auffahrunfall.

Die herbeigerufene Polizei verpasst mir ein 35.-€ Protokoll, 'weil ich der Auffahrende bin'.

Aus meinen Fotos lässt sich rekonstruieren, dass mein Unfallgegner unnötig früh zum Stehen kommt:

Man hat immer so viel Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zu halten, daß man rechtzeitig zum Stehen kommen kann, wenn der Vordermann anhält.
Ein "unnötig früh zum Stehen kommen" gibt es verkehrsrechtlich nicht.

Sie haben gepennt bzw. zu wenig Abstand gehalten - da ist innerorts die Sache völlig klar. Und Sie haben es versäumt, nach vorne zu gucken...

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50148 Beiträge, 17565x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Ich verstehe die Sachverhaltsschilderung so, dass das Einsatzfahrzeug (dass es sich um einen Rettungswagen handelt, steht nirgends) aus einer einmündenden Seitenstraße kam, und nicht von hinten.

Stimmt, das Polizeifahrzeug kam aus einer Seitenstraße. Wenn die Vorausfahrende dem Polizeifahrzeug das Einfahren in die Straße ermöglichen wollte, dann halte ich die Sache auch für klar.

Aber wozu wollte man dann eine Rettungsgasse bilden?



-- Editiert von User am 25. November 2025 07:30

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4371 Beiträge, 1253x hilfreich)

Vielleicht habe ich ja was überlesen. Aber ich kann der Sachverhaltsschilderung weder entnehmen was für ein Einsatzfahrzeug es gewesen ist (was aber auch egal ist), noch wo es sich befand und wo es hinwollte.

Der TE schreibt, dass er und das voraussfahrende Fahrzeug sich auf eine grüne Ampel zubewegten, als plötzlich eine Siren zu hören gewesen sei. Von wo das Geräusch kam wissen wir nicht, und es wird kein sichtbares blaues Blinklicht erwähnt.

Möglciherweise erging es sowohl der jungen Fahrerin, als auch dem TE so (wie ich das jetzt interpretiere), das nur ein EInsatzhorn zu hören, aber kein Einsatzfahrzeug zu sehen gewesen ist. Somit war u.U. damit zu rechnen, dass es von hinten kommen würde, weswegen der TE eine Rettungsgasse bilden wollte, als auch, dass es im Querverkehr bei eigenem Rotlicht die Kreuzung queren wollte, weswegen die junge Fahrerin angehalten hat.

Im ersten Teil der Sachverhaltsschilderung wird keine Vollbremsung der jungen Fahrerin erwähnt. Erst im weiteren Verlauf erhebt der TE gegenüber der jungen Fahrerin, dass sie 4 Meter zu früh eine Vollbremsung gemacht habe. Der TE beschreibt aber auch, dass er, um nach rechts ausweichen und eine Rettungsgasse bilden zu können, in den rechten Spiegel und aus den Augenwikeln in den rechtsseitigen toten Winkel geschaut habe, und als er wieder nach vorne schaute (wie lange hat das gedauert?) stand das Auto vor ihm bereits. Den Bremsvorgang hat er also gar nicht beobachtet. Woher will er wissen, dass es sich um eine Vollbremsung gehandelt hat, und wie will er das beweisen?

Ich bleibe bei meiner Einschätzung, wonach den TE mindestens die Haupt- wenn nicht sogar die Alleinschuld trifft.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
AKI
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank an Alle,
die zu dieser Frage geantwortet haben.
Es bestätigt meine Meinung, dass es völlig unwirtschaftlich wäre, eine Klage anzustreben. Es würde mehr Zeit, Geld, Nerven kosten, als die ganze Sache wert ist. Für einen ungewissen Ausgang.

Der Unfall ist schon relativ lange her. Ich habe nicht im Traum daran gedacht, irgendwelche Ansprüche zu stellen.
Vor ein paar Monaten hat es mich interessiert, wieso meine Versicherung den Fall noch nicht abgeschlossen hat, und habe auf Nachfrage erfahren, dass sie eine Teilung der Schuld anstreben und dem Gegner bereits ein diesbezügliches Angebot gemacht haben. (Dabei hatte die Versicherung keine Kenntnis von den persönlichen Fakten der Unfallgegnerin.) Gleichzeitig sagte man mir, dass das nicht bedeutet, dass ich dann automatisch von der gegnerischen Versicherung auch einen Teil meines Schadens ersetzt bekomme: Dafür müsse ich diese selbst verklagen. (Was ich ja für unsinnig halte.)

Vor ein paar Tagen erhielt ich meine neue Versicherungsrechnung, in der mein Schadensfreiheitsrabatt geändert wurde auf den Satz, der meiner vollen Schuld entspricht. In meinem Online-Konto bei der Versicherung ist der Fall allerdings immer noch nicht abgeschlossen...
Das wirft in meinen Augen ein unschönes Licht auf meine Versicherung, die ich bis dahin für absolut seriös gehalten habe. Da trifft es sich gut, dass ich diese jetzt kündigen kann: Ich fühle mich von ihr schlecht vertreten.
Gibt es eigentlich Versicherungen, die so einen Fall anders handhaben?
(Das ist jetzt mehr eine rhetorische Frage...)
Vielen Dank nochmal!
Frohen Advent
wünscht Ihnen
AKI

Signatur:

AKI

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#14
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14933 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Es bestätigt meine Meinung, dass es völlig unwirtschaftlich wäre, eine Klage anzustreben.
Das kommt darauf an. Und zwar, auf was du klagst.
Verlangst du beispielsweise nur 30%, und das Gericht stimmt dem zu, dann hättest du gar keine Kosten zu tragen.

Zitat:
Vor ein paar Tagen erhielt ich meine neue Versicherungsrechnung, in der mein Schadensfreiheitsrabatt geändert wurde auf den Satz, der meiner vollen Schuld entspricht.
Das gibt es so nicht.
Es ist egal, ob du voll Schuld bist (zu 100%) oder auch nur zur Hälfte etc., du wirst immer gleich höhergestuft.

Zum Unfall: Meiner Einschätzung nach war es eine Alleinschuld.
Wer Auffährt ist schuld, wie man so schön sagt - das stimmt zwar nicht immer, aber doch in vielen Fällen. Die Begründung ist das Sichtfahrgebot.
Und davon, dass hier unerwartet gebremst wurde kann doch keine Rede sein, das Martinshorn war praktisch auch das Signal für die beschriebene Aktion. Wenn man so etwas hört und nicht feststellen kann woher das Einsatzfahrzeug kommt, dann darf man auch erstmal einfach stehen bleiben (möglichst mit Platz zum Vorbeifahren natürlich). Und alle anderen müssen damit rechnen.

Stefan

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#15
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4371 Beiträge, 1253x hilfreich)

Zitat (von AKI):
Ich habe nicht im Traum daran gedacht, irgendwelche Ansprüche zu stellen.
Dann brauchen wir über eine Klage doch gar nicht nachzudenken. Du müsstest erst enmal eine Forderung stellen. Wird die abgelehnt, dann kannst Du klagen.

Zitat (von AKI):
Gleichzeitig sagte man mir, dass das nicht bedeutet, dass ich dann automatisch von der gegnerischen Versicherung auch einen Teil meines Schadens ersetzt bekomme
Das ist richtig. Könnte die Sache aber vereinfachen.

Zitat (von AKI):
Dafür müsse ich diese selbst verklagen
Nein (siehe oben). Du könntest jetzt erst einmal abwarten, inwieweit Deine Versicherung den Fremdschaden reguliert. Reguliert sie beispielsweise 70% (und ist die Gegenseite damit einverstanden), dann wäre es naheliegend, wenn Du 30% des Dir entstandenen Schadens bei der gegnerischen Versicherung einforderst.

Zitat (von AKI):
Vor ein paar Tagen erhielt ich meine neue Versicherungsrechnung, in der mein Schadensfreiheitsrabatt geändert wurde auf den Satz, der meiner vollen Schuld entspricht.
Nein, das stimmt so ganz bestimmt nicht. Da die Schadensregulierung noch nicht abgeschlossen ist, der Versicherung aber ein Schaden gemeldet wurde, wurde Dein Vertrag vorläufig hochgestuft. Nach Abschluss der Schadensregulierung wirst Du von Diener Versicherung informiert, in welchem Umfang sie Schadenersatz geleistet hat, und es wird Dir angeboten der Versicherung diesen Schaden zu ersetzen um Deinen Schadenfreiheitsrabatt zu retten. Gehst Du darauf ein, dann wird der Vertrag rückwirkend wieder runtergestuft (wie wenn nichts passiert wäre). Gehst Du nicht darauf ein, dann wird die vorläufige Hochstufung eben endgültig vollzogen.

Hochgestuft wird der Vertrag je Schadensfall. Unabhängig davon, ob die Schadenssumme 1.000€ oder 1.000.000€ beträgt. Auch unabhängig davon, ob Dein Verschuldensanteil bei 100% oder bei 10% liegt.

Zitat (von AKI):
Das wirft in meinen Augen ein unschönes Licht auf meine Versicherung, die ich bis dahin für absolut seriös gehalten habe.
Das ist ganz normal, und bei allen Versicherungen so.

Zitat (von AKI):
Gibt es eigentlich Versicherungen, die so einen Fall anders handhaben?
Es gibt, sicherlich auch bei Deiner Versicherung, "Rabattrettertarife". Die gelten aber nur versicherungsintern. Wechselst Du die Versicherung, dann ist der Rabattretter weg. Du kannst einen solchen Tarif auch nicht nachträglich abschließen. Wenn Du also Deinen Schadenfreiheitsrabatt erhalten willst, dann musst Du der Versicherung den Schadenersatz zurückerstatten. Das ist bei allen Versicherungen so.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50148 Beiträge, 17565x hilfreich)

Zitat (von AKI):
Vor ein paar Monaten hat es mich interessiert, wieso meine Versicherung den Fall noch nicht abgeschlossen hat, und habe auf Nachfrage erfahren, dass sie eine Teilung der Schuld anstreben und dem Gegner bereits ein diesbezügliches Angebot gemacht haben.

Alleinschuldig ist ein Beteiligter nur dann, wenn der Unfall für den anderen unvermeidbar war.

Zitat (von AKI):
Gibt es eigentlich Versicherungen, die so einen Fall anders handhaben?

Nein und die meisten Versicherungsnehmer erwarten geradezu, dass die Versicherung sich so verhält wie Deine Versicherung. Ich verstehe daher nicht, was daran unseriös sein soll.

Zitat (von reckoner):
Zum Unfall: Meiner Einschätzung nach war es eine Alleinschuld.

Das hängt sehr davon ab, von wo das Einsatzfahrzeug tatsächlich kam. Kam es von hinten, dann sehe ich keine Alleinschuld. Kam es aus einer Seitenstraße und die Vorausfahrende musste anhalten um dem Einsatzfahrzeug die freie Einfahrt in die Hauptstraße zu gewähren, dann bin ich auch bei einer Alleinschuld.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14933 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Das hängt sehr davon ab, von wo das Einsatzfahrzeug tatsächlich kam. Kam es von hinten, dann sehe ich keine Alleinschuld.
Aber genau das ist ja der Punkt, man weiß es einfach nicht (nicht sofort meine ich). Und genau deshalb ist Vorsicht geboten, und das kann auch "stehen bleiben" sein. Daraus kann man sicher keine Mitschuld ableiten.
Was man hingegen nicht darf ist ganz normal weiterfahren ohne die anderen zu beachten. Vielmehr muss man damit rechnen, dass andere langsamer werden (oder gar stehen bleiben), an den Straßenrand fahren u.s.w.

Und selbst ohne das Martinshorn sähe ich kaum eine Mitschuld bei der Unfallbeteiligten. Der Vorwurf "4 Meter zu früh" ist schon etwas lächerlich muss ich sagen, ich sehe immer mal Autos die ein Stück entfernt von einer Haltelinie entfernt stehen bleiben, so what?

Der Fragesteller hat doch seinen Fehler auch ganz klar eingeräumt (er hat einfach woanders hingeschaut - soll kein Vorwurf sein, kommt halt vor in solchen Situationen).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50148 Beiträge, 17565x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Daraus kann man sicher keine Mitschuld ableiten.

Aus einem starken Bremsen kann man eine Mitschuld ableiten. Wenn die Vorausfahrende normal angehalten hat, dann trifft sie keine Mitschuld. Dass sie stark gebremst hat müsste aber der Auffahrende beweisen. Da können dann Zweifel bestehen, dass das gelingt.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14933 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo hh,

da bin ich bei dir.
Wie der Fragesteller die Fahrerin aber beschreibt, da halte ich es für unwahrscheinlich, dass sie so stark gebremst hat, dass es für eine Mitschuld reicht. :wink:

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3505 Beiträge, 1357x hilfreich)

Auch die 4 Meter Versatz zwischen den Autos sprechen eher dafür, dass die Fahrerin langsamer wurde, aber keinen "Anker geworfen" hat.

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4371 Beiträge, 1253x hilfreich)

Eine Vollbremsung wäre für einen Fahranfänger jedenfalls untypisch. Ausgeschlossen aber natürlich auch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

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