Auffahrunfall vor der Kreiseleinfahrt

19. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
go480727-85
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auffahrunfall vor der Kreiseleinfahrt

Hallo zusammen,

ich befuhr mit einem Geschwindigkeits angepasstem Sicherheitsabstand eine Hauptstraße in Richtung eines größeren Verkehrskreisels. Vor mir fuhr die Unfallgegnerin im selben Tempo. Aufgrund der Baubeschaffenheit und der Verkehrssituation kann bereits ca. 50 Meter vor der Kreiseleinfahrt der Kreisverkehr wahrgenommen und eingeschätzt werden. Beide Fahrzeuge fuhren mit gleichbleibender Geschwindigkeit auf den Kreisel zu. Im Kreisel befand sich kein vorfahrtsberechtigtes Fahrzeug, lediglich ein KFZ fuhr auf gleicher Höhe auf die vorherige Einfahrt zu. Beide Einfahrten sind ca. 50 Meter weit entfernt. Aufgrund unserer gefahrenen Geschwindigkeit hätte das Fahrzeug vor mir und ich ohne jemanden zu behindern in den Kreisel einfahren können. Das Fahrzeug vor mir befand sich mit gleichbleibender Geschwindigkeit jetzt schon fast im Kreisel. Um mich nochmal auf die Verkehrslage einzustellen, warf ich einen kurzen Blick in Richtung Kreiselführung und der links liegenden weiteren Einfahrt. Als ich den Blick wieder nach vorne Richtige um in den Kreisel einzufahren, stand plötzlich das Fahrzeug vor mir. Trotz einer Vollbremsung kollidierte ich mit dem Heck. Beide Fahrzeuge hätten in diesem gefahrenen Tempo ohne Probleme in den Kreisel einfahren können. Dies war nicht erst kurz vor dem Kreisel erkennbar, sondern schon 50 Meter vorher.

Daher meine Frage, wie ihr die Schuldzuweisung seht?

Vielen Dank für Rückmeldungen

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

zum grössten Teil bei dir, evtl auch ganz bei dir. Du hattest einfach zu wenig Abstand gelassen...

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

das sehe ich auch so, die ganzen Ausreden können die Schuld nicht entkräften.

Erstens muss man einen ausreichenden Sicherheitsabstand halten, zweitens immer aufmerksam sein, drittens dorthin schauen wo man hinfährt - Sichtfahrgebot (maximal darf man nur so kurz wegschauen das der Sicherheitsabstand trotzdem noch reicht), und viertens speziell an einer Vorfahrtachten-Stelle damit rechnen, dass andere dieses Gebot auch einhalten.

Ob es noch gepasst hätte spielt imho keine große Rolle, die Unfallgegnerin durfte die Situation anders einschätzen (wobei, wenn sie meinte es passt schon für sie nicht mehr, dann hätte ihr Hintermann den Dritten wohl schon behindert).

Mir erschließt sich auch nicht, wieso man die Bremslichter nicht gesehen hat, die bemerkt man ja sogar im Augenwinkel.

Zitat:
Dies war nicht erst kurz vor dem Kreisel erkennbar, sondern schon 50 Meter vorher.
Man muss in dem Fall aber nicht vorausschauend fahren (man sollte, klar, aber man muss nicht). Außerdem kann es beispielsweise Fahrradfahrer geben die man 50 Meter vorher vielleicht nicht wahrnimmt. Es ist sicher nicht verkehrt, direkt am Kreisverkehr nochmal zu schauen.

Stefan

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go480727-85):
ich befuhr mit einem Geschwindigkeits angepasstem Sicherheitsabstand eine Hauptstraße in Richtung eines größeren Verkehrskreisels.

Tja, Geschwindigkeit ist ja nur ein Faktor.
Reaktionszeit und Verkehrssituation sind zwei andere. Die beiden letzen Faktoren hat man unmittelbar vor dem Aufprall offenbar nicht mit in die Berechnung des Abstandes einbezogen.
Das Sichtfahrgebot wurde missachtet.
Was einen Anteil von 80-100% bedeuten würde.



Zitat (von go480727-85):
Dies war nicht erst kurz vor dem Kreisel erkennbar, sondern schon 50 Meter vorher.

Der andere Verkehrsteilnehmer war wohl der Auffassung, sich noch mal ver gewissern zu müssen. Ohne einen "Blindflug" zu vollziehen. Was auch erlaubt ist und etwas mit was man auch an solchen Stellen rechnen musste.
Also irrelevant "ob" da was ereknnbar gewesen wäre.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Wenn der Unfallgegner nicht grad eine Vollbremsung ohne triftigen Grund hingelegt hat, liegt die Schuld zu 100% bei dir

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Der/die Fragesteller/in möchte ja offenbar darauf hinaus, dass das vorausfahrende Fahrzeug grundlos gebremst hat.
Diese Argumentation wird aber nicht erfolgreich sein, denn dass man bei der Einfahrt in einen Kreisel erstmal bremst und sich die Verkehrslage anschaut, ist eben nicht grundlos.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Solche Auffahrunfälle sind mir schon 2x passiert und seitdem weiß ich, dass nicht jeder die Verkehrslage gleich schnell abschätzen kann und werde nicht mehr links blickend nach rechts fahren, wenn jemand vor mir ist.

Ein Kreisel soll den Verkehr zwar im Fluss halten, aber nichts desto trotz gibt es auch Fahrer, die zuerst einmal anhalten.

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#7
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

Wobei es sogar Kreisverkehre mit Stopschild gibt.
Dann läge ihre Schuld definitiv bei 100 Prozent ohne Ausnahme.
Ist das vielleicht bei dem erwähnten Kreisverkehr so?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

100% Schuld beim Fragesteller.

Zitat (von drkabo):
Der/die Fragesteller/in möchte ja offenbar darauf hinaus, dass das vorausfahrende Fahrzeug grundlos gebremst hat.
Man darf auch grundlos bremsen! Man darf dabei nur niemanden gefährden. Grundlos bremsen ist völlig in Ordnung.
Hier wurde einfach nicht aufmerksam genug gefahren.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Ist doch einer der Klassiker für einen Auffahrunfall, ähnlich der Tankstellenausfahrt, oder dem normalen Abbiegen wenn man freie Sicht hat.
Man schaut nach links, alles frei, nur der Vordermann ist noch nicht losgefahren.....

1x Hilfreiche Antwort

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