Person lebt seit 2010 in Deutschland und hat einen ausländischen Führerschein (afrikanischer Staat - Nigeria). Hat damit Autos mieten können.
Wurde jetzt auf der Autobahn auf Grund überhöhter Geschwindigkeit angehalten (170 km/h statt 120 km/h).
Person wusste nicht, das man den Führerschein umschreiben lassen muß.
Bekommt jetzt Strafverfahren wegen Fahren eines Kfz ohne deutschen Führeschein.
Darf diese Person einen deutschen Führerschein machen??
Wie sieht so eine Strafe im Strafverfahren aus??
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Ausländischer Führerschein und....
19. Dezember 2011
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Frage vom 19. Dezember 2011 | 11:12
Von
Status: Beginner (104 Beiträge, 76x hilfreich)
Ausländischer Führerschein und....
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 19. Dezember 2011 | 11:43
Von
Status: Lehrling (1570 Beiträge, 463x hilfreich)
Es wird eine Geldstrafe und 6 Punkte geben eine Sperrfrist bis zu deren Ablauf Ihm keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf, ist auch möglich.
Er kann sich einfach in einer Fahrtschule anmelden und die Prüfungen durch laufen.
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#2
Antwort vom 20. Dezember 2011 | 09:50
Von
Status: Junior-Partner (5997 Beiträge, 1940x hilfreich)
quote:Da wäre ich mir nicht so sicher. Sollte die FEB, z. B. aufgrund einer Meldung durch die Polizei, Kenntnis von dem anhängigen Strafverfahren erhalten wird sie die betreffende Person nicht zur Prüfung zulassen.
Er kann sich einfach in einer Fahrtschule anmelden und die Prüfungen durch laufen.
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