Ausparken

18. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
roman579
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausparken

Hallo zusammen, brauche mal Hilfe zu folgendem Sachverhalt:

Fahrzeug A fährt in Fahrtrichtung aus einer Parklücke. Fahrzeug B fährt auf der Straßen rückwärts (keine Einbahnstraße) in die gleiche Richtung. Nun kommt es zum Zusammenstoß zwischen den beiden (Fahrzeug A gegen B). Wer hat Schuld? Habe hier nur Az: 12 U 202/05 vom Kammergerichts Berlin gefunden. Kennt jemand ein Urteil, das hier eher zutrift?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sammy1
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo!
Vom linken oder vom rechten Fahrbahnrand??
Schul ist der,der auffährt!!!11

Gruss Sammy1

-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Heddi_TB
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 29x hilfreich)

Könnten Sie den Sachverhalt nochmal genauer schildern?

Ich verstehe es so, daß A aus einer Parklücke fährt und mit einem Fahrzeug zusammenstößt, welches ihm rückwärts entgegenkommt. Dabei stellt sich natürlich die Frage, warum man aus einer Parklücke fährt, wenn man vor sich ein Fahrzeug sieht, bei welchem die Rückfahrtscheinwerfer an sind? Hätte doch eigentlich auffallen müssen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Da A als auf die Fahrspur Einfahrender den Vorrang des B mißachtete (B befand sich ja auf der Fahrspur) wird A die Hauptschuld treffen.
A haftet mit mindestens 50 % (m.E. eher 75 % oder höher)).

Der Einfahrende muss mit Rückwärtsfahrenden rechnen wo das erlaubt ist.

Bei B ist m.E. durch das Rückwärtsfahren (wie weit?) die Betriebsgefahr gestiegen. Deshalb kommt wohl eine Mithaftung des B in Frage.

Letztlich kommt es aber auf den Einzelfall an. Wer fuhr?, Wer stand? wie schnell? Wie weit rückwärts gefahren? etc.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.231 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen