Ausraster direkt nach der Autofahrt – droht nun die MPU?

11. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
platinus.one
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausraster direkt nach der Autofahrt – droht nun die MPU?

Hallo,

ich möchte etwas für einen älteren Bekannten fragen, der einen Sohn hat, der unklug handelte.

Sein Sohn ist ca. 30 Jahre alt, hat einen Busführerschein und den Personenbeförderungsschein. Er war tätig als Busfahrer, ist jetzt aber arbeitslos und will wieder in der Zukunft wieder als Busfahrer arbeiten.

Der Sohn wohnt noch bei den Eltern, die auf einem kleinen Dorf wohnen.

Letztens ist er mit seinem Auto auf das Grundstück des Mehrfamilienhauses gefahren, wo sich die Parkplätze der Mieter befinden, die im Mehrfamilienhaus wohnen. Als der Sohn sah, dass sein Parkplatz wieder von einem der Nachbarn belegt war, hielt er hinter dem Falschparker an, stieg aus dem Auto aus, machte den Motor aus, ließ die Fahrertüre offen und fing wie ein Verrückter gegen das falsch parkende Auto zu treten. Dabei hat er gerufen „Fahr die Dreckskarre da weg, du *********".

Kurz darauf traf die Polizei ein, die wohl der Eigentümer des Fahrzeugs rief, der sich nicht blicken ließ, um vermutlich eine weitere Eskalation zu vermeiden.

Polizei nahm den Schaden auf, schrieb eine Anzeige wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und Nötigung und fuhr weg.

Den Führerschein haben sie dem Sohn immerhin nicht abgenommen. Aber er hat Angst, dass nun eine MPU folgen könnte.

Auch die Nachbarn, wie auf einem kleinem Dorf es üblich ist, haben geäußert, dass sie ihn ungern wieder am Steuer eines Busses sehen würden. Es wurde ein mögliches Szenario ins Gespräch gebracht, in dem der wütende Sohn mit einem Bus voller Schulkinder ausrasten könnte, wenn ihn ein anderer Verkehrsteilnehmer im Strassenverkehr schneiden oder beleidigen könnte. Was könnte dann alles passieren?

Vielleicht auch nicht unbegründete Ängste.

Meine Fragen dazu wären:

1. Droht hier dem Sohn eine MPU?

2. Wird der Sohn bezüglich einer möglichen Zuführung zur MPU-Überprüfung anders beurteilt, weil er einen Busführerschein und Personenbeförderungsschein hat. D.h. werden da strengere Maßstäbe angelegt, wie bei einem Fahrer, der nur einen PKW-Führerschein hat?

3. Könnte ein besorgter Nachbar, das Verhalten des Sohnes der Strassenverkehrsbehörde mitteilen, worauf diese eine Überprüfung der Fahreignung des Sohnes durch eine MPU anordnen könnte? Oder Interessiert sich die Strassenverkehrsbehörde nicht für Meldungen von normalen Bürgern?

4. Macht es einen Unterschied, ob sich der Ausraster des Sohnes, mit dem Eintreten auf das andere Auto, auf Privatgrund ereignete oder im öffentlichen Verkehrsraum? Da würde sich mir die Frage stellen, ob Jemand mehr oder weniger dazu geeignet ist ein Fahrzeug zu führen, abhängig davon, ob er auf Privatgrund oder auf öffentlichem Grund eine Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeugs beging?

Danke für Eure Antworten.

Grüße
P.O.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Wenn viele Leute übereinstimmend und glaubwürdig aussagen das er immer wieder ein auffällig agressives Verhalten im Straßenverkehr zeigt, dann kann es sein das die Behörde da Handlungsbedarf sieht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
platinus.one
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn viele Leute übereinstimmend und glaubwürdig aussagen das er immer wieder ein auffällig agressives Verhalten im Straßenverkehr zeigt, dann kann es sein das die Behörde da Handlungsbedarf sieht.


Aber diese eine Vorfall reicht dann allene nicht, oder?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Doch, auch ein Vorfall kann bereits dafür reichen.

Ob das hier so ist, kommt darauf an was alles in der uns unbekannten Akte steht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
platinus.one
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Doch, auch ein Vorfall kann bereits dafür reichen.

Ob das hier so ist, kommt darauf an was alles in der uns unbekannten Akte steht.

In der Ermittlungsakte vom Sohn meinst Du?
Keine Ahnung was da steht. Gab noch keine Akteneinsicht.
Worauf sollte man grob achten? Was wäre "schlecht" wenn das drin stünde?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Worte wie "unbelehrbar", "uneinsichtig" und "aggressiv" würde ich für durchaus kontraproduktiv halten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
platinus.one
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Worte wie "unbelehrbar", "uneinsichtig" und "aggressiv" würde ich für durchaus kontraproduktiv halten.

Danke. Ich werde es ausrichten.

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