Angenomme Person X würde eine Anzeige kriegen man hätte sie angeblich gesehen, wie sie über rot gefahren ist.
Und Person X bestreitet dies getan zu haben.
Wie würde es nun weiter gehen ?
Aussage gegen Aussage ?
16. März 2011
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Frage vom 16. März 2011 | 03:37
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Aussage gegen Aussage ?
#1
Antwort vom 16. März 2011 | 16:55
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1124x hilfreich)
quote:
Wie würde es nun weiter gehen ?
Es würde darauf ankommen, wer glaubwürdiger ist. Im Ordnungswidrigkeitenrecht kann es auch sein, daß man deswegen kein Faß aufmacht und den Fall schließt.
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