Guten Morgen.
Vielleicht kann mir jemand einen rat geben.
Hatte gestern einen Unfalll.
Waren 2 Rechtsabbiegespuren und ich war auf der linken Seite.
Die Kurve genommen und im geradeaus fahren schneidet der Mann auf meine Spur und rammt mich seitlich.
Ich sofort die Polizei gerufen.
Bei dem Mann im Auto saßen insgesamt 4 mann im auto.
3 davon sind sofort abgehauen.Der einzige der noch geblieben ist war der Fahrer.
Die Polizei kommt und auf einmal steht Aussage gegen Aussage.
Als die Polizei Ihn fragte was passiert ist meinte er das ich über Rot gefahren wäre.ICh dachte mir super da sagt der Mann das ich über Rot gefahren und dann müsste er auch über Rot gefahren sein.
Trotz der Aussage von Ihm blieb es bei Aussage gegen Aussage.
Zum Schluss meinte der Mann das er doch keine Augen hinten im Kopf hätte und das hat immer noch nicht gereicht.
Ich weiss nicht was ich jetzt machen soll.Hab leider kein Rechtsschutz was ich jetzt ohne Ende bereue.
Hat jemand von euch auch sowas erlebt.
Weiss jemand wie die Chancen stehen könnten den durch seine Aussagen und vor allem das die anderen drei Insassen sofort abgehauen sind.
Vielen dank im voraus
Aussage gegen Aussage
Es hängt einiges davon ab, wie die Unfallspuren aussehen. Wenn die besser zu Deiner Version als zur Version des Unfallgegners passen, dann hast Du gute Karten.
Also von den Unfallspuren müsste es doch zu sehen sein.Und allein von der glaubwürdigkeit was der für ein ****** erzählt hat.
Die Polizisten meinten es kommt noch ein Brief von ihrgendeinem verkehrskriminalamt oder so.
Sollte man am besten sofort zum Anwalt gehen oder am besten abwarten bis der Brief kommt???
Und stimmt das das wenn man den Fall gewinnen würde das die Kosten für den ganzen Fall der Angeklagte übernehmen müsste???
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Ganz allgemein: Ein "Aussage gegen Aussage", wie so oft dargestellt, gibt es eigentlich nicht. Vielmehr entscheidet im Einzelfall der Richter, wem er glaubt oder nicht. Diese Enstscheidung ist sicherlich von vielen Dingen, insbesondere eben auch von der Spurenlage, wie sie vor Ort von der Polizei festgestellt wurde, abhängig. Im Extremfall können 10 Personen übereinstimmende Aussagen machen, und nur eine Person sagt etwas anderes. Wenn die übrige Beweislage eindeutig und ausnahmlos für die Aussage der einen Person spricht und diese massiv untermauert, dann wird der Richter den 10 Zeugen keinen Glauben schenken.
Gruß,
Axel
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