Aussage gegen Bruder /Vorladung

21. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
eltatio
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Aussage gegen Bruder /Vorladung

Hallo erst mal
meine Bruder wurde wegen einer Geschwindigkeitsübertretung 160 bei 100 angezeigt.
Auf dem Foto kann man nichts genaues erkennen. Der Vorfall liegt nun auch schon 4 Monate zurück. Er hat dann behauptet das ich als Bruder gefahren wäre. Das habe ich auch schriftlich abgegeben. Nun bekomme ich eine Vorladung als Zeuge zur Gerichtsverhandlung. Frage, kann ich die Aussage verweigern und oder könnte man dann auch gegen mich ermitteln mit welchen Folgen.
Vielen Dank für Eure Antworten.




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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5995 Beiträge, 1955x hilfreich)

Um was geht es denn bei der Gerichtsverhandlung? Geht es um die Geschwindigkeitsüberschreitung oder um den Vorwurf der falschen Verdächtigung?

quote:
kann ich die Aussage verweigern
Ja.

quote:
könnte man dann auch gegen mich ermitteln
Nein.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1302x hilfreich)

Wie bereits ausgeführt haben Sie ein Zeugnisverwegerungsrecht wovon Sie auch Gebrauch machen sollten.

Die von Ihnen bisher gemachte schriftliche Aussage ist, auch wenn sie falsch war, nicht strafbar.

Sie sollten aber auf keinen Fall diese Aussage vor Gericht wiederholen. Dies wäre dann eine strafbare Falschaussage.

Unterstellt wurde, dass ihr Bruder gefahren ist.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eltatio
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo das Verfahren wurde eingestellt. Besser so.
Danke für die Anworten.


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0x Hilfreiche Antwort

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