Hallo erst mal
meine Bruder wurde wegen einer Geschwindigkeitsübertretung 160 bei 100 angezeigt.
Auf dem Foto kann man nichts genaues erkennen. Der Vorfall liegt nun auch schon 4 Monate zurück. Er hat dann behauptet das ich als Bruder gefahren wäre. Das habe ich auch schriftlich abgegeben. Nun bekomme ich eine Vorladung als Zeuge zur Gerichtsverhandlung. Frage, kann ich die Aussage verweigern und oder könnte man dann auch gegen mich ermitteln mit welchen Folgen.
Vielen Dank für Eure Antworten.
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Aussage gegen Bruder /Vorladung
21. Oktober 2010
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Frage vom 21. Oktober 2010 | 08:30
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Aussage gegen Bruder /Vorladung
#1
Antwort vom 21. Oktober 2010 | 17:57
Von
Status: Junior-Partner (5995 Beiträge, 1955x hilfreich)
Um was geht es denn bei der Gerichtsverhandlung? Geht es um die Geschwindigkeitsüberschreitung oder um den Vorwurf der falschen Verdächtigung?
quote:Ja.
kann ich die Aussage verweigern
quote:Nein.
könnte man dann auch gegen mich ermitteln
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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
#2
Antwort vom 22. Oktober 2010 | 09:53
Von
Status: Bachelor (3905 Beiträge, 1302x hilfreich)
Wie bereits ausgeführt haben Sie ein Zeugnisverwegerungsrecht wovon Sie auch Gebrauch machen sollten.
Die von Ihnen bisher gemachte schriftliche Aussage ist, auch wenn sie falsch war, nicht strafbar.
Sie sollten aber auf keinen Fall diese Aussage vor Gericht wiederholen. Dies wäre dann eine strafbare Falschaussage.
Unterstellt wurde, dass ihr Bruder gefahren ist.
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#3
Antwort vom 23. Oktober 2010 | 20:45
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo das Verfahren wurde eingestellt. Besser so.
Danke für die Anworten.
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