Außerhalb geschl. Ortschaften 37zuviel geblitzt

9. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
Alemanya
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Außerhalb geschl. Ortschaften 37zuviel geblitzt


Hallo

Habe einige Fragen und zwar wurd ich geblitzt außerhalb geschlossener Ortschaften. in 70er Zone mit 107km/h

1-Wie hoch sind die Gebühren es liegt im Bereich 31-40 2-Bin nicht in der probezeit
3-Wie auf dem Bild zu sehen ist "unfallauffälliger Bereich" hat das etwas zu sagen? z.B Punkte oder weitere Kosten
4-Wie hoch sind die Bearbeitungsgebühren? 5% vom Gesamtpreis oder 23,50€?


Wäre nett wenn ihr weiter helfen könnt.Den unteren Teil des Briefes hab ich abgeschickt.Möchte wissen was auf mich zukommt Mit freundlichen Grüßen


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-- Editiert Alemanya am 09.11.2013 13:55




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1178 Beiträge, 749x hilfreich)

http://www.bussgeldkataloge.de/

Laut Bussgeldkatalog kostet dieses Vergehen 120,- Euro und du bekommst 3 Punkte.
Evtl. kommt noch eine Bearbeitungsgebühr oben drauf.


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#2
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 290x hilfreich)

Hallo,

das wären dann bitte 120 € Bußgeld (zuzüglich 23,50 € Gebühren) und drei Punkte im schönen Flensburg. Denke mal, dass "unfallauffälliger Bereich" genannt wird, um eine Art "Begründung" zu nennen, weshalb dort geblitzt wird.

Liebe Grüße
pro_forma

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Alemanya
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hmm hoffentlich ist es so wie der Vorposter es sagt

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34266 Beiträge, 17735x hilfreich)

Am 1.Mai 2014 werden die 3 Punkte im Rahmen der Punktereform übrigens zu einem Punkt eingedampft.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18806 Beiträge, 10170x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>zuzüglich 23,50 € Gebühren <hr size=1 noshade>


Seit Jahresmitte betragen die Gebühren 28,50€ (25€ nach §107 (1) OWiG + 3,50€ Zustellung).

Alles wird teurer.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#6
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 693x hilfreich)

quote:
Denke mal, dass "unfallauffälliger Bereich" genannt wird, um eine Art "Begründung" zu nennen, weshalb dort geblitzt wird.


Ja - man will wohl vermeiden, daß eine Anfechtung auf "da hätte man gar nicht blitzen dürfen/müssen" gestützt wird, das kostet auch nur Verwaltungszeit.

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#7
 Von 
Besen1987
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 10x hilfreich)

Schau mal im Internet Bußgeldkatalog

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