Hallo
Habe einige Fragen und zwar wurd ich geblitzt außerhalb geschlossener Ortschaften. in 70er Zone mit 107km/h
1-Wie hoch sind die Gebühren es liegt im Bereich 31-40 2-Bin nicht in der probezeit
3-Wie auf dem Bild zu sehen ist "unfallauffälliger Bereich" hat das etwas zu sagen? z.B Punkte oder weitere Kosten
4-Wie hoch sind die Bearbeitungsgebühren? 5% vom Gesamtpreis oder 23,50€?
Wäre nett wenn ihr weiter helfen könnt.Den unteren Teil des Briefes hab ich abgeschickt.Möchte wissen was auf mich zukommt Mit freundlichen Grüßen
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-- Editiert Alemanya am 09.11.2013 13:55
Außerhalb geschl. Ortschaften 37zuviel geblitzt
9. November 2013
Thema abonnieren
Frage vom 9. November 2013 | 13:54
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Außerhalb geschl. Ortschaften 37zuviel geblitzt
#1
Antwort vom 9. November 2013 | 18:14
Von
Status: Lehrling (1178 Beiträge, 749x hilfreich)
http://www.bussgeldkataloge.de/
Laut Bussgeldkatalog kostet dieses Vergehen 120,- Euro und du bekommst 3 Punkte.
Evtl. kommt noch eine Bearbeitungsgebühr oben drauf.
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#2
Antwort vom 9. November 2013 | 18:17
Von
Status: Praktikant (556 Beiträge, 290x hilfreich)
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 9. November 2013 | 23:09
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Hmm hoffentlich ist es so wie der Vorposter es sagt
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#4
Antwort vom 10. November 2013 | 02:05
Von
Status: Unbeschreiblich (34266 Beiträge, 17735x hilfreich)
Am 1.Mai 2014 werden die 3 Punkte im Rahmen der Punktereform übrigens zu einem Punkt eingedampft.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
#5
Antwort vom 11. November 2013 | 00:27
Von
Status: Legende (18806 Beiträge, 10170x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>zuzüglich 23,50 € Gebühren <hr size=1 noshade>
Seit Jahresmitte betragen die Gebühren 28,50€ (25€ nach §107 (1) OWiG + 3,50€ Zustellung).
Alles wird teurer.
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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
#6
Antwort vom 11. November 2013 | 12:56
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 693x hilfreich)
quote:
Denke mal, dass "unfallauffälliger Bereich" genannt wird, um eine Art "Begründung" zu nennen, weshalb dort geblitzt wird.
Ja - man will wohl vermeiden, daß eine Anfechtung auf "da hätte man gar nicht blitzen dürfen/müssen" gestützt wird, das kostet auch nur Verwaltungszeit.
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#7
Antwort vom 12. November 2013 | 19:06
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 10x hilfreich)
Schau mal im Internet Bußgeldkatalog
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Und jetzt?
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