Außerorts zu schnell geblitzt - Anhörungsbogen

27. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
bredmich
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)
Außerorts zu schnell geblitzt - Anhörungsbogen

Hallo Zusammen,

Ich wurde am 31.01.2014 auf einer Landstraße geblitzt, gemessen (abzüglich Toleranz) 76 km/h bei erlaubten 50 km/h.
Laut Bußgeldkatalog 80€ und 3 Punkte !
Ich war für 2 Wochen in diesem Bereich bei einem Kunden unterwegs, die Strecke war also nicht unbekannt.

Im Abschnitt der Messung befindet sich eine Kurve in der die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h begrenzt ist.
Die Straße vor und hinter diesem Abschnitt ist garnicht bzw. auf 70 km/h begrenzt.
Die Kurve ist überschaubar und die Straße ist ordentlich ausgebaut.
Der Blitzer steht in der Hofeinfahrt von Hinteler 3 in 59269 Beckum.
Ich kam aus westlicher Richtung.

Letztes Jahr habe ich einen Punkt für 24 km/h innerorts gesammelt.
Soweit mir bekannt, steht ein Fahrverbot erst im Raum wenn ich zwei mal innerhalb eines Jahres mit über 25 km/h geblitzt/gemessen werde.

Jetzt muss ich also ein Jahr den Fuß stillhalten.
Dennoch würde ich gerne versuchen diesen Verstoß ggf. harmloser zu bekommen.
Selbe Situation hatte mein Vater bereits vor einigen Jahren, er konnte durch eine Schilderung der Situation und Umstände die Strafe mildern. Es gab nur einen Punkt statt drei.

Nun zu meiner eigentlichen Frage.
Er weiß nicht mehr wie er es damals gemacht hat.
Fülle ich den Anhörungsbogen bereits vollständig aus oder gebe ich nur Angabe zur Person und Fahrer ?
Auf dem zugestellten Bogen steht bisher nur der Verstoß, nicht die mögliche Strafe !

Mein Gedanke ist, Angabe zur Person, zum Fahrer, zum Führerschein, zugeben das ich der Fahrzeugführer zur Tatzeit war, aber noch nicht ankreuzen das ich den Verstoß zugebe.
Stattdessen bereits meine Schilderung anhängen und dort zwar ein Geständnis einräumen aber ohne Vorsatz !

Ist das ein guter Vorsatz oder gibt es bessere Wege ?


Vielen Dank und freundliche Grüße
Michael

-- Editiert bredmich am 27.02.2014 19:45




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4896x hilfreich)

quote:
von bredmich am 27.02.2014 19:44

Fülle ich den Anhörungsbogen bereits vollständig aus oder gebe ich nur Angabe zur Person und Fahrer ?

Ja, warum nein?

quote:
von bredmich am 27.02.2014 19:44

Auf dem zugestellten Bogen steht bisher nur der Verstoß, nicht die mögliche Strafe !

Das ist üblich

quote:
von bredmich am 27.02.2014 19:44

Mein Gedanke ist, Angabe zur Person, zum Fahrer, zum Führerschein, zugeben das ich der Fahrzeugführer zur Tatzeit war, aber noch nicht ankreuzen das ich den Verstoß zugebe.

Und was soll das bringen?

quote:
von bredmich am 27.02.2014 19:44

Stattdessen bereits meine Schilderung anhängen und dort zwar ein Geständnis
einräumen aber ohne Vorsatz !

Abgesehen davon dass es wirklich niemanden interssiert. Wenn du ein Geständnis einräumst, dann gibst du doch den Verstoß zu. Welchen Sinn macht es dann den Verstoß im Anhörungsbogen nicht zuzugeben?

quote:
von bredmich am 27.02.2014 19:44

Ist das ein guter Vorsatz oder gibt es bessere Wege ?

Besserer Weg wäre den Verstoß zuzugeben und die Strafe zu zahlen. (Punkt)

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bredmich
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Also für diese Aussage hab ich mich nicht an ein Rechtsforum gewendet.


Gruß

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4896x hilfreich)

nicht dass es mich interessiert, aber was hast du erwartet?

Du warst zu schnell, passiert, zahl die Strafe und gut ist. Wo siehst du denn da noch Diskussionsbedarf?


-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

-- Editiert radfahrer999 am 28.02.2014 09:58

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bredmich
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja, ich bin zu schnell gefahren, keine Frage.
Die Strafe steht auch in Raum ja.
Aber ich frage hier nach einem guten Vorgehen damit die Strafe ggf. milder ausfällt!

Dafür ist das doch hier Rechtsforum ?


Gruß

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19201 Beiträge, 10338x hilfreich)


Zur Sache:

quote:<hr size=1 noshade>Stattdessen bereits meine Schilderung anhängen und dort zwar
ein Geständnis einräumen aber ohne Vorsatz ! <hr size=1 noshade>


Das bringt gar nichts.
Denn die Regelbußgelder beziehen sich schon auf "ohne Vorsatz". Für Verstöße "mit Vorsatz" wird das Regelbußgeld normalerweise verdoppelt.
Wenn man den Verstoß zugibt, ist es also unrealistisch, unter das Regelbußgeld (und die Punkte) zu kommen.

quote:<hr size=1 noshade>Selbe Situation hatte mein Vater bereits vor einigen Jahren, er konnte durch eine Schilderung der Situation und Umstände die Strafe mildern. Es gab nur einen Punkt statt drei. <hr size=1 noshade>

Sicher, dass es auch um einen Geschwindigkeitsversoß (ohne Unfall) ging?
Dass sich die Zahl der Punkte verringert hat, lässt darauf schließen, dass ein anderer Tatbestand des Bußgeldkatalogs abgewendet wurde.
Bei reinen Geschwindigkeitsverstößen gelingt dass allerdings meist nur, wenn man die Messung (oder die Berechnung des Toleranzabzugs) irgendwie angreifen kann.



-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1250x hilfreich)

quote:
Aber ich frage hier nach einem guten Vorgehen damit die Strafe ggf. milder ausfällt!

Dafür ist das doch hier Rechtsforum ?


Nö, da hast Du das Thema verfehlt. Das Forum ist nicht dafür da, Dir Tricks und Wege aufzuzeigen, wie Du Deiner gerechten Strafe entgehst. Zumal es ja nicht mal ein wirkliches Problem ist, 3 Punkte zu kassieren und halt mal ein Jahr ordentlich zu fahren...

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""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4896x hilfreich)

quote:
von bredmich am 28.02.2014 10:24

Aber ich frage hier nach einem guten Vorgehen damit die Strafe ggf. milder ausfällt!

Es gibt nur die eine Möglichkeit ein bevorstehendes Fahrverbot "einmalig" und nur beim ersten drohenden Fahrverbot gegen eine doppelte Geldstrafe umwandeln zu lassen, wenn man auf den Führerschein zur Berufsausübung (Kraftfahrer/Außendienstler/Paketdienstfahrer etc.) angewiesen ist. Das Eckfelder dieses Arrangements sind sehr eng abgesteckt. Dies ist hier nicht der Fall, weil kein Fahrverbot droht.
Um die Höhe der Strafe selbst, kann man nicht verhandeln. (Das würde auch den Strafenkatalog "ad absurdum" führen)


quote:
von bredmich am 28.02.2014 10:24

Dafür ist das doch hier Rechtsforum ?

Nein, da missinterpretierst du den Zweck dieses Forums.
"Dieses Forum dient zum Erfahrungs- und Meinungsaustausch."
Dies und noch einiges interessantes mehr steht in dem Text zwischen dem Textfeld zum erstellen einer Antwort und der Schaltfläche "Antwort schicken". Einfach mal lesen und verstehen.

Und meine Meinung und Erfahrung ist. Du warst zu schnell, du wirst zahlen und Punkte kassieren.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
bredmich
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

"Dieses Forum dient zum Erfahrungs- und Meinungsaustausch."

Und genau das habe ich ja angefragt, Erfahrungen !

Gruß

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4896x hilfreich)

quote:
von bredmich am 28.02.2014 11:31

Und genau das habe ich ja angefragt, Erfahrungen !

Die hast du von mir bekommen, aber die Antwort hat dir nicht gefallen. Siehe:
quote:
von bredmich am 28.02.2014 09:20

Also für diese Aussage hab ich mich nicht an ein Rechtsforum gewendet.

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19201 Beiträge, 10338x hilfreich)



Der Fragesteller hat einen Verkehrsverstoß begangen. Er möchte die Folgen innerhalb des geltenden Rechts für sich möglichst gering halten.
Das ist legitim und auch ein berechtiges Anliegen in einem Rechtsforum.

Dass hier keine Anleitungen gegeben werden, wie man sich mit "Lug und Trug" an einer berechtigeten Strafe vorbeimogelt, sollte klar sein.
Aber ich sehe keinen Anhaltspunkt dafür, dass der Fragesteller das vorhat.

Wobei ich immer noch rätsle wie Selbe Situation hatte mein Vater bereits vor einigen Jahren, er konnte durch eine Schilderung der Situation und Umstände die Strafe mildern. Es gab nur einen Punkt statt drei. gelingen konnte. Das geht eigentlich nur, wenn man die gemessene Geschwindigkeit von 26 km/h zu schnell auf 25 km/h zu schnell drücken kann. Und das ist extrem schwierig.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

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