Auto abgeschleppt, beinahe verschrottet

13. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
Marcelmegaman
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 5x hilfreich)
Auto abgeschleppt, beinahe verschrottet

Hallo liebe Community, ich habe zur Zeit einen sehr schwierigen Fall, zu dem ich gerne einige Ratschläge einholen möchte. (Achtung, viel Text)

Ich habe früher in Hamburg gewohnt und mein Fahrzeug dort abgemeldet. Inzwischen wohne ich in der Nähe von Frankfurt. Nach langem Werkstattaufenthalt war mein Wagen (wird demnächst Oldtimer) wieder fit mit neuem TÜV und ich wollte ihn anmelden.
Ich bat den Landesbetrieb Verkehr in Hamburg, mir meinen Fahrzeugbrief zuzusenden, da ich das Fahrzeug anmelden möchte. Dies zunächst telefonisch und per Email (mit Lesebestätigung). Nachdem einige Zeit nichts passierte, setzte ich ein Einschreiben mit Rückschein auf mit Bitte um schnellstmögliche Zusendung. Der Rückschein kam 2 Tage später unterschrieben zurück, doch die Papiere kamen nie an. Nach langem Telefonieren erreichte ich eine Mitarbeiterin, die beteuerte, dass nie irgendein Brief von mir angekommen sei. Sie bat mich, noch einmal ein Einschreiben mit persönlicher Empfangsbestätigung an sie zu schreiben, was ich dann auch tat - jedoch ohne Erfolg.
Das ganze Verfahren zog sich über zwei Monate hin. Ich hatte einen Stellplatz gemietet, für den jedoch in der Zwischenzeit der Nutzungszeitraum abgelaufen war, da ich ja nicht ahnen konnte, dass es Monate lang dauern würde, bis ich mal das Auto anmelden kann. Aus beruflichen Gründen war es mir nicht möglich, eine Reise nach Hamburg zu unternehmen.

Da für meinen Stellplatz bereits ein Nachmieter da war, blieb mir nichts anderes übrig als notgedrungen den Wagen in einer ruhigen Seitenstraße abzustellen und zu hoffen, dass niemand daran Anstoß nehmen würde. Die Versicherung informierte ich über den problematischen Fall.

Natürlich kam es wie es kommen muss und das Ordnungsamt ließ den Wagen abschleppen. Jedoch ganz anders als erwartet:
Ich machte regelmäßig Kontrollgänge zum stehenden Fahrzeug, um zu schaun, ob eventuell ein roter Zettel von der Stadt angebracht war. Dies war nie der Fall. Stattdessen wurde mein Auto ohne Anbringen eines Hinweises sofort entfernt, auf den Parkplatz einer Autoverwertung geschleppt und von einem benachbarten Autohaus auf "Sachwert 0€)geschätzt. Gerade noch rechtzeitig konnte ich mein Auto finden. Ich musste insgesamt 340 € zahlen, um den Wagen auszulösen. Nach Auskunft des Autoverwerters sollte er drei Tage später samt Inhalt verschrottet werden (Frisch restaurierter Youngtimer mit neuem TÜV!).

Meine Fragen sind nun folgende:

- Ich möchte natürlich die horrenden Abschleppkosten (zumindest
zum Teil) erstattet bekommen. Welche Vorgehensweise würdet
ihr empfehlen?
- Ich möchte geltend machen, dass ich mein Auto aus einer Not-
lage heraus auf der Straße abstellen musste. Ich habe alles
in meiner Macht stehende versucht, um an meine Papiere
zu kommen. Die oben beschriebende Situation wurde nicht durch
ein Fehlverhalten meinerseits, sondern durch die Untätigkeit
der Behörde hervorgerufen.
- Wie kann ich Schadenersatz von der Behörde geltend machen und
eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen? Ich habe einen
Rückschein mit Namen des Empfängers, der bestätigt, dass die
Post entgegengenommen wurde!
- Meiner Meinung nach wurde gegen den Art. 14 des GG verstoßen,
bzgl. der Enteignung meinerseits. Demnach darf eine Person
nur dann enteignet werden, wenn von einer Sache unmittelbare
Gefahr ausgeht. Gleichzeitig wurde gegen §42 HSOG verstoßen.
Demnach muss eine Person vor der Verwertung ihres Eigentums
informiert und angehört werden!
- Laut Autoverwerter wird ein Fahrzeug automatisch auf 0€
geschätzt, wenn es über keinen Brief und keine Schlüssel
verfügt. Diese Praxis, zumal sie nicht von einem Gutachter
durchgeführt wird, sondern einem Mitarbeiter eines Autohauses,
erscheint mir nicht rechtens.
- Meines Wissens gibt es eine Vorschrift, die besagt, dass
eine Behörde Verwaltungsvorgänge innerhalb von spätestens
6 Wochen bearbeitet haben muss. Ist diese Information richtig?

Insgesamt belaufen sich die Kosten auf
289 € Abschleppen (davon 90 € Standzeit auf dem Grundstück der
Autoverwertung), inkl 19 % Mehrwertsteuer
50 € "Sachverständigengutachten" an die Stadtverwaltung.

Ich möchte auf jeden Fall den Betrag erstattet haben, da ich alles in meiner Macht stehende probiert habe, um mein Auto, das technisch einwandfrei war und nachweislich mir gehört, ordnungsgemäß anzumelden. Dies wurde mir aufgrund der Unfähigkeit der Hamburger Behörden verwehrt. Wozu ratet ihr mir? Ich bin für jeden Ratschlag und jede Einschätzung dankbar!

Marcel


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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16531 Beiträge, 9305x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Wozu ratet ihr mir? <hr size=1 noshade>


Die Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen und den ausgegebenen Betrag als Lehrgeld zu verbuchen.

Dass das Fahrzeug zu recht abgeschleppt wurde (nicht angemeldetes Fahrzeug in öffentlichem Verkehrsraum) kann man nicht wegdiskutieren.
199€ für's reine Abschleppen sind zwar etwas überhöht.
Aber ein Rechtsstreit nur um die Abschleppkosten um einen Fuffi zu drücken, hat ein schlechtes Aufwand-Nutzen-Verhältnis.

Die Hamburger Behörde wird man kaum in Regress nehmen können, da sie wahrscheinlich nicht dazu verpflichtet war, die Unterlagen zu verschicken. Hätte sie es getan, wäre es zwar ein netter Service gewesen, aber ich sehe keinen Anspruch darauf.
Insbesondere ist es keine Entschuldigung für dein Fehlverhalten (nicht angemeldetes Fahrzeug auf Straße geparkt).

quote:<hr size=1 noshade>- Meines Wissens gibt es eine Vorschrift, die besagt, dass
eine Behörde Verwaltungsvorgänge innerhalb von spätestens
6 Wochen bearbeitet haben muss. Ist diese Information richtig? <hr size=1 noshade>

Nein.

Auch wenn es sich die Stadt, die das Auto abgeschleppt hat, wohl etwas (zu) einfach gemacht hat:
Es gibt zu viele Beteiligte (deine Stadt, Behörde in Hamburg, Autohaus, Abschleppunternehmen, du selbst) und einen zu geringen Schaden.
Bei allem Verständnis für deinen Ärger: Aus rein ökonomischen Gründen würde ich keine rechtlichen Schritte unternehmen. Du wirfst schlechtem Geld noch gutes hinterher.







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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Marcelmegaman
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

danke erst einmal für deine Einschätzung.

Was ist denn aber mit der Tatsache, dass noch nicht einmal ein Hinweis in Form des allseits bekannten roten Zettels ans Auto geklebt wurde, sondern direkt abgeschleppt wurde? Meiner Kenntnis nach kann nur direkt abgeschleppt werden, wenn vom Fahrzeug eine Behinderung ausgeht.

Du sagtest, die Behörde wäre nicht dazu verpflichtet, mir den Brief zuzusenden.
Wie wäre denn dann aber das (juristisch sowie bürokratisch) korrekte Procedere?
Ich war mehrmals auf der Zulassungsstelle und habe versucht, das Auto anzumelden. Einmal mit dem alten (vor EU) Brief, dann mit Verlustanzeige des Briefs. Beidesmal durfte ich es nicht.
Es ist mein Auto und meine Papiere. Es ist mein Besitz, also sehe ich es schon so, dass die Behörde in der Pflicht ist.

Du sagst, ich soll es mir eine Lehre sein lassen, aber was soll ich bitte daraus lernen? Was hätte ich anders oder besser machen können? Nicht jeder Mensch besitzt ein Grundstück mit Garage und ich kann mir ja schlecht 20 Kurzzeitkennzeichen alle paar Tage besorgen?

Lieben Gruß,
Marcel

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16531 Beiträge, 9305x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Meiner Kenntnis nach kann nur direkt abgeschleppt werden, wenn vom Fahrzeug eine Behinderung ausgeht. <hr size=1 noshade>

Das ist so pauschal nicht richtig.
Außerdem war das Fahrzeug ja wohl nicht versichert.

quote:<hr size=1 noshade>Du sagtest, die Behörde wäre nicht dazu verpflichtet, mir den Brief zuzusenden.
Wie wäre denn dann aber das (juristisch sowie bürokratisch) korrekte Procedere?
Ich war mehrmals auf der Zulassungsstelle und habe versucht, das Auto anzumelden. Einmal mit dem alten (vor EU) Brief, dann mit Verlustanzeige des Briefs. Beidesmal durfte ich es nicht.
Es ist mein Auto und meine Papiere. Es ist mein Besitz, also sehe ich es schon so, dass die Behörde in der Pflicht ist. <hr size=1 noshade>

Meine Erfahrung mit KfZ-Zulassungsstellen ist gering. (Alle meine Autos habe ich immer vom Verkäufer zulassen lassen.) Aber solche Sachen sind eine Holschuld des Autobesitzers und keine Bringschuld der Behörde.

quote:<hr size=1 noshade>Was hätte ich anders oder besser machen können? <hr size=1 noshade>

- Auto gar nicht erst abmelden
- Stellplatz auf Privatgrundstück mieten (zur Not weiter weg)

Das ganze wird natürlich zu einem "Hätte, hätte, Fahrradkette". Ist halt dumm gelaufen.



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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>- Ich möchte natürlich die horrenden Abschleppkosten (zumindest zum Teil) erstattet bekommen. Welche Vorgehensweise würdet ihr empfehlen? <hr size=1 noshade>

Den Verursacher in Regress zu nehmen.
Das warst leider Du, also nicht gerade aussichtsreich.



quote:<hr size=1 noshade>Die oben beschriebende Situation wurde nicht durch
ein Fehlverhalten meinerseits, sondern durch die Untätigkeit
der Behörde hervorgerufen. <hr size=1 noshade>

Natürlich war es ein Fehlverhalten deinerseits.
Es war sogar eine Straftat (§ 6 PflVG ), von daher würde ich kleine Brötchen backen. Sonst fällt der Fahrgenuss möglicherweise für einige Zeit ins Wasser wenn das "amtlich" wird.
Denn Du hast ja das Kfz vorsätzlich rechtswidrig im Straßenverkehr bewegt und abgestellt, statt es korrekt zwischenzulagern.



quote:<hr size=1 noshade>Gleichzeitig wurde gegen §42 HSOG verstoßen.
Demnach muss eine Person vor der Verwertung ihres Eigentums
informiert und angehört werden! <hr size=1 noshade>

Nein, in §42 HSOG steht sie soll gehört werden, nicht sie muss .



quote:<hr size=1 noshade>- Meiner Meinung nach wurde gegen den Art. 14 des GG verstoßen, bzgl. der Enteignung meinerseits. Demnach darf eine Person nur dann enteignet werden, wenn von einer Sache unmittelbare Gefahr ausgeht. <hr size=1 noshade>

Ein Kfz ohne Zulassung/Versicherung im öffentlichen Verkehrsraum ist eine Gefahr.

Im übrigen:
Art. 14 GG
Eigentum verpflichtet
Eine Enteignung ... darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes (z.B. §42 HSOG) erfolgen ...



quote:<hr size=1 noshade>Kenntnis nach kann nur direkt abgeschleppt werden, wenn vom Fahrzeug eine Behinderung ausgeht. <hr size=1 noshade>
quote:<hr size=1 noshade> <hr size=1 noshade>

Stimmt. Bei Behinderung kann abgeschleppt werden, bei Gefährdung muss in der Regel abgeschleppt werden.



Insgesamt sehe ich hier keine realistischen Chancen die Hamburger Behörde zu beteiligen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

quote:

Da für meinen Stellplatz bereits ein Nachmieter da war, blieb mir nichts anderes übrig als notgedrungen den Wagen in einer ruhigen Seitenstraße abzustellen und zu hoffen, dass niemand daran Anstoß nehmen würde.



quote:

Du sagst, ich soll es mir eine Lehre sein lassen, aber was soll ich bitte daraus lernen? Was hätte ich anders oder besser machen können? Nicht jeder Mensch besitzt ein Grundstück mit Garage und ich kann mir ja schlecht 20 Kurzzeitkennzeichen alle paar Tage besorgen?



Lehren: 1. Bei wichtigen Sachen bei denen keine Antwort kommen nachhaken und am Ball bleiben. Nicht einfach hoffen, dass sich der andere meldet. Wer was will muss aktiv sein.

2. Saubere Kosten/Nutzen- und Risiko-Analyse machen. Einmal Abschleppen ist teurer als ein Stellplatz für 1 Jahr. Selbst in FFM schon ab 20€/Monat und gar weniger zu haben. Wie weit weg der ist spielt keine Rolle, da ohne Kennzeichen der Oldtimer nicht benutzt werden kann.

3. Eingestehen, dass da keine Notsituation vorlag. Der Ablauf des Vertrages für den alten Stellplatz war bekannt und absehbar. Des weiteren verweise ich auf Punkt 1.

4. Nicht zu fest darüber nachdenken, dass man ein Trottel war, sonderen darüber nachdenken wie man in Zukunft nicht mehr ein Trottel ist.



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-- Editiert FareakyThunder am 14.05.2014 14:54

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wozu ratet ihr mir? Ich bin für jeden Ratschlag und jede Einschätzung dankbar! <hr size=1 noshade>



Du solltest bei der Behörde in HH das Thema Untätigkeitsklage, [URL=http://dejure.org/gesetze/VwGO/75.html]§ 75 VwGO [/URL] zur Sprache bringen und ggf. mit dem Anwalt drohen.

Dann löst sich der Knoten meistens schnell.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16531 Beiträge, 9305x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Du solltest bei der Behörde in HH das Thema Untätigkeitsklage, § 75 VwGO zur Sprache bringen und ggf. mit dem Anwalt drohen. <hr size=1 noshade>


Welcher Verwaltungsakt wäre denn in Hamburg zu bescheiden gewesen, den der Fragesteller mit einer Untätigkeitsklage herbeiführen sollte?

Die Hamburger Behörde hat doch "nur" die Bitte des Fragestellers um postalische Übersendung der Unterlagen ignoriert, die er selbst aufgrund der Entfernung nicht abholen konnte / wollte.
Wäre mir neu, dass man mittels Untätigkeitsklage eine Serviceleistung erzwingen kann.
Aber ich lerne gerne dazu.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Marcelmegaman
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo, es gibt inzwischen ein Update bei der Situation:

Ich bin nun persönlich nach Hamburg gefahren, um meinen Brief abzuholen, und dabei kam heraus, dass die Behörde die Papiere verschlampt hat.
Der Brief wurde mir einmal postalisch zugestellt, aber an meine alte Adresse, so dass er wieder zurück kam. Danach ging er innerhalb der Behörde verloren, ein Mitarbeiter hatte allerdings eine Aktennotiz gemacht, dass der Brief vorhanden ist und den Ablageort notiert, sodass es bei meinem telefonischen Nachhaken immer hieß "Ja der liegt bei der Außenstelle in Hamburg-Harburg".

Dies verändert die Sachlage meiner Meinung nach schon, da es ja nun nicht mehr nur um das Ignorieren meiner Bitte, sondern das Verschusseln meiner Papiere geht. Jedenfalls haben sie eine Stunde lang das ganze Amt durchsucht und konnten ihn nirgendwo finden.

Welchen "Tat"-Bestand stellt das im Sinne des Gesetzes nun dar? Denn zusätzlich zu den Abschleppkosten kommen jetzt noch 40 € für neue Papiere und die sogenannte Aufbereitung zu.

Lg,
Marcel

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Die Behörde hat die Unterlagen verschlampt, also muss sie diese auf eigene Kosten beschaffen und übergeben.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Welchen "Tat"-Bestand stellt das im Sinne des Gesetzes nun dar? Denn zusätzlich zu den Abschleppkosten kommen jetzt noch 40 € für neue Papiere und die sogenannte Aufbereitung zu. <hr size=1 noshade>



Die Abschleppkosen etc. kannst du sicher nicht fordern. Dieser Schaden ist nicht adäqaut kausal verursacht.

Sonst besteht ein Amtshaftungsanspruch gegen die Behörde, Art. 34 GG i.V.m. § 839 BGB . Ich glaube aber nicht, daß die ernsthaft auch noch Gebühren für die selber veschlampten Papiere verlangen werden. Obwohl in HH alles möglich ist.

Falls die weiterhin untätig bleiben, kannst du wie gesagt mit der Untätigkeitsklage und dem Anwalt drohen, § 75 VwGO , dann sollte das zu einem Ende kommen.

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-- Editiert asap am 15.05.2014 20:39

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