Heute ist mir etwas Unglaubliches passiert. Ich stehe morgen früh auf und gucke aus dem Fenster und mein Accord steht an einer anderen Stelle auf der Straße geparkt als am vergangenen Tag.
Ich ging nach draußen und habe festgestellt, dass mein „guter“ Nachbar meinen Accord mit dem Abschleppseil am Abschlepphacken und mit seinem kleinen Traktor ihn um ca. 5 Meter gezogen bzw. verschoben, verstellt hat. Ich habe Automatik auf Parkstellung gehabt, so haben die vorderen Räder eine unschöne Schleifspur auf dem Asphalt hinterlassen.
Ich habe ihn möglicherweise etwas gehindert, da ich seitlich mit Abstand vor seinem Schuppen stand (dies müsste, wenn nötig ganz genau nachgemessen werden) ich denke aber trotzdem, dass solches Vorgehen völlig unangemessen war. Da ich nicht glaube, dass alles mit den rechten Dingen abgelaufen ist, möchte ich hier nun eine Frage in den Raum stellen: Gegen was hat er verstoßen?
Nun was meint Ihr dazu?
-- Editiert von youngtimer am 26.10.2008 11:11
Auto auf der Straße verschoben bzw. verstellt
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Zunächts sollte geklärt werden, ob der Pkw dadurch einen Schaden (insbesondere am Getriebe) erlitten hat.
Der Wagen läuft und anscheinend ist die Getriebe auch Ok, kann ich leider nicht reingucken. Nur die Reifen wurden etwas abgeschliffen!
Mich beschäftigt viel mehr wichtigere Frage, durfte er eigenmächtig meinen Wagen bewegen bzw. verstellen?
Die Mutter des Nachbars wusste wo ich wohne, so wäre Klingeln bei mir, denke ich, zumutbar. Durch die Umstellung meines Wagens hat er hinten die Durchfahrt blockiert. Seit Jahren parken dort Fahrzeuge und der Nachbar hat noch nie dagegen etwas unternommen, scheint auf mich abgesehen zu haben.
Das Auto stand auf einer öffentlichen Straße nur mit dem Kofferraum vor dem Schuppen. In dem Schuppen befinden sich Paletten, große Kisten und vermutlich ein Anhänger. Ich habe nachgeschaut, Zugang zu dem Schuppen war aus meiner Sicht ausreichend vorhanden, da die ganze Breite der Zufahrtsstraße vor dem Schuppen (über 3 Meter) frei war.
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Zivilrechtlich sehe ich die Möglichkeit eine Unterlassungserklärung einzufordern, in der sich der Nachbar verpflichtet Wiederholungen zu unterlassen.
Strafrechtlich sehe ich ad hoc eigentlich keinen Straftatbestand verwirklicht.
Ich muss wohl diese Unverschämtheit schlucken.
Der "guter" Nachbar hat nur Glück gehabt, dass bei seiner unfassbaren Aktion nichts kaputt gegangen ist,
sonst würde ich alle Register ziehen!! ;-)
-- Editiert von youngtimer am 29.10.2008 16:43
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