Auto beim Einparken beschädigt - keine Polizei

16. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
hhesse
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)
Auto beim Einparken beschädigt - keine Polizei

Hallo,

ich habe heute beim einparken einen PKW leicht beschädigt.
Es sind Kratzer im Lack zu erkennen, jedoch nur bei genauerem Hinsehen.

Ich parkte, stieg aus und sprach einen Mann an, der aus seinem Fenster sah. Auf die Frage, ob er den Halter des beschädigten Fahrzeugs kenne antwortete er mit Nein. Ich setzte mich ins Auto, schrieb auf einen Zettel, dass ich auf der Suche nach dem Halter bin, ich bin gleich zurück. Ich habe noch einen Mann gefragt, ob sie den Halter kennen, sie kannten ihn nicht. Ich habe nach einem Hausmeister gesucht, keinen gefunden. Ich kam zurück zu den PKWs und fand einen Zettel, der Halte war losgegangen um wiederrum mich zu suchen - ich wartete, und der Halter kam.

Die Polizei wurde nicht gerufen, wir hielten es nich für nötig, ich gab direkt zu den Wagen gestreift zu haben.

Wir tauschten Namen, Anschrift, Telefonnummern, Versicherungsnummer aus. Wir unterschrieben beide einen formlosen Zettel, auf dem festgehalten wurde, was beschädigt wurde. Wir haben beide Fotos von dem Schaden gemacht.
Nachdem wir die Daten getauscht hatten, fuhr jeder - der Schaden ist gering, die Stoßstange wird wohl Teillakiert werden (müssen).


Ich habe den Schaden meiner Versicherung gemeldet, meine Versicherung meinte ich solle die Fallnummer (der Versicherung) dem Halter mitteilen, das habe ich getan. Der Halter gab an, in den folgenden Tagen den Schaden beheben zu lassen und erklärte mir, er werde die Rechnung an meine Versicherung weiterleiten.

Meine Versicherung sagte mir am Telefon, es wäre nicht nötig den Unfall der Polizei zu melden.

Meine Befürchtung nun: Was passiert, wenn ich beobachtet wurde und jemand sofort die Polizei verständigt hat - ohne zu wissen, dass wir den Vorfall anschließend untereinander geklärt haben? Bin ich in der Pflicht den Vorfall der Polizei zu melden?

Ich habe mehrfach gelesen, dass ich den Unfall innerhalb von 24h bei der Polizei melden muss, egal ob wir uns geeinigt haben oder nicht. Andere Quellen besagen, ich müsse die Polizei nur unterrichten, wenn ich den Halter nicht ausfindig machen kann.
Konnte ich nach kurzer Suche aber.

Meine Frage nun:
Soll ich den Unfall bei der Polizei melden? Was droht mir, wenn ich es nicht melde - und überhaupt: Wofür sollte ich die Polizei unterrichten.

Vielen Dank,
gegrüßt!


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32832 Beiträge, 17250x hilfreich)

Hi,

was Sie müssen, steht in § 142 StGB - und von einer Pflicht, die Polizei zu holen, steht da nichts.

Gruß vom mümmel

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hhesse
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

Von der Pflicht die Polizei zu holen nicht - aber muss ich sie nicht einmal unterrichten?

Meine Angst ist, dass jemand der Polizei mitgeteilt hat, dass ich einen PKW angefahren hab und nicht erwähnt bzw. nicht weiß, dass wir uns geeinigt haben.

Grüße!

-- Editiert am 16.04.2011 14:28

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32832 Beiträge, 17250x hilfreich)

Hi,

ja und - wo ist bitte das Problem? Daß Sie Ihren Pflichten aus dem erwähnten § nachgekommen sind, würde ja nun spätestens durch die Befragung des anderen Fahrzeughalters bestätigt werden. Und wieso Sie nun unbedingt glauben wollen, Sie müßten in jedem Fall die Polizei benachrichtigen, ist mir unerklärlich. Aber Sie können ja gern die Polizei anrufen, wenn Sie mir nicht glauben. Kleiner Tipp: Benutzen Sie nicht die Notrufnummer!

Gruß vom mümmel

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Sie sollten auf keinen Fall die Polizei verständigen!

Ein Nachteil entsteht dadurch auf keinen Fall.

Sie können dadurch rein gar nichts verbessern. Wenn es dumm läuft allerdings unnötigen Ärger ans Bein binden.






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2x Hilfreiche Antwort

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