Auto geblitzt

7. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
Einszwo123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Auto geblitzt

Hallo liebe Gemeinde,

Mein kleiner Bruder ist hier vielleicht schon bekannt, er hat sich etwas neues gebracht.
Seit neuestem fliegt er total auf Fotografie und hat gestern nacht mit einem Kumpel Fotos gemacht. Er hat einen Blitz an seine Kamera angeschlossen und auf der Straße Fotos gemacht. Dann auf dem nach Hause weg hatte er zum Spaß damit geblitzt und versehentlich ein Auto geblendet. Dem Auto ist nichts passiert und auch sonst wurde niemand direkt geschädigt. Anwohner haben aber die Polizei gerufen weil er insgesamt 3 Mal geblitzt hatte. Die Polizei sah ihn und seinen Freund dann am Straßenrand und hielt sie an. Er gab an dass er zum Spaß geblitzt habe, aber niemanden bewusst schädigen wollte, da er mit dem Blitz auch so Fotos mache, und sich nicht bewusst war, dass Autos im Straßenverkehr damit dermaßen geschädigt werden könnten. Da der Fahrer am Abend unauffindlich war, somit ist der Einzige der möglicherweise hätte geschädigt werden können weg.

Nun meine Frage, er hat bereits zuvor eine Straftat begangen, die jedoch nicht in das polizeiliche Führungszeugnis aufgenommen wurde. Er wurde jedoch vor Gericht gestellt und wurde nach Jugendstrafrecht zu Sozialstunden verdonnert.
Die Polizei sagte dass das ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gewesen sei, bewusst oder unbewusst.
Sie erwähnten nebenbei dass der Fahrer ja auch nicht auffindbar sei, und der Geschädigte somit nicht da wäre und dass das gut für ihn wäre.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Nette Geschichte

quote:
von Einszwo123 am 07.08.2013 00:48

Nun meine Frage

Du hast keine Frage gestellt.

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"Wenn ein Mann im Wald spaziert und keine Frau ist in der Nähe - ist er dann trotzdem im Unrecht?"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Einszwo123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja stimmt tut mir leid, was erwartet ihn maximal?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Die Polizei sagte dass das ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gewesen sei, bewusst oder unbewusst. <hr size=1 noshade>


§315b StGB kann "leider" auch fahrlässig begangen werden, ja.

quote:<hr size=1 noshade>Sie erwähnten nebenbei dass der Fahrer ja auch nicht auffindbar sei, und der Geschädigte somit nicht da wäre und dass das gut für ihn wäre. <hr size=1 noshade>


Wieso gut? Eher wäre das schlecht, weil der Fahrer aussagen könnte, er habe das gar nicht bemerkt. Dann wäre §315b StGB vermutlich gar nicht erfüllt.

quote:<hr size=1 noshade>was erwartet ihn maximal? <hr size=1 noshade>


Im günstigsten Fall (Fahrlässigkeit) ist die Obergrenze 2 Jahre, im schlimmsten Fall (Vorsatz mit der Absicht, einen Unfall herbeizuführen) 10 Jahre.

Dahin kommt man aber nur bei einschlägigen Vorstrafen. Wahrscheinlicher wäre wohl eine Geldstrafe.

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1x Hilfreiche Antwort

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