Auto geliehen

4. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
chaotenfamily
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto geliehen

Hallo,

habe da mal eine Frage. Wir haben uns das Auto einer Freundin ausgeliehen. Leider sind wir damit gegen einen Pfosten gefahren u die Hintere Rechte seite ist kaputt.

Wie muß ich mich nun verhalten`?? gibt es eine Möglichkeit, dass eine versicherung dafür aufkommt?

Welcher versicherung muß der Unfall gemeldet werden?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pyra2000
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

ich weiß ja nicht ob sie schon mit Ihrer Freundin gesprochen haben. Auch weiß ich nicht ob sie ein Vollkasko oder nur die Haftpflicht hat. Bei der vollkasko Versicherung wäre es am einfachsten alles über Ihrer (Freundin) abzuwickeln. Sie zahlen dann die Erhöhung des Beitrages und die Selbstbeteiligung. Aber das ist eigentlich ein Rechenexempel. Sollte der Schaden geringer sein als die Selbstbeteiligung und die Erhöhung der Versicherung Ihrer Freundin, so könnten sie das ganze auch ohne die Versicherung regeln. Aber sie müssten in jedem Fall für den Schaden aufkommen. Versicherungen steigen ja leider mit jedem Unfall.

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#2
 Von 
doko
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 150x hilfreich)

Hallo,

haben sie schon mal in Erwägung gezogen den Schaden selbst zu bezahlen ?

Gruß doko

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47403 Beiträge, 16784x hilfreich)

Die einzige Versicherung, die für so einen Schaden aufkommt, ist die Vollkaskoversicherung Deiner Freundin.

Aber selbst für den Fall, dass Deine Freundin so eine Vollkaskoversicherung hat und es sich lohnt, den Schaden darüber abrechnen zu lassen, müsstest Du Deiner Freundin den durch die Rückstufung entstehenden Schaden ersetzen.

Es gibt nach meiner Kenntnis auch keine weiteren Möglichkeiten, sich gegen so einen Schaden zu versichern.

0x Hilfreiche Antwort

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