Wir diskutieren seit 3 Tagen hier zuhause rum, was meint ihr dazu.?
Ein junger Mann,geboren in D, gemeldet in D, polnischer Pass fährt hier in D mit einem Auto mit spanischem Kennzeichen hier in Deutschland.
Das Auto gehört einem engen Familienangehörigen, der es ihm dauerhaft zur Verfügung gestellt hat. Der Wagen ist ziemlich neu ,gepflegt und in Spanien ordnungsgemäß angemeldet. Ebenso der Besitzer und Eigentümer des Fahrzeugs.
Nun hat die Polizei dem Fahrzeugnutzer bei einer Kontrolle hier in D erklärt, er dürfe mit dem Auto hier nicht dauerhaft fahren, und wenn sie ihn noch mal damit fahren sehen würden, gäbe es eine Anzeige (wegen Steuerhinterziehung ???) Er dürfe auf Dauer hier nicht mit fremden Kennzeichen fahren.
Ich bin der Meinung, das ist nicht richtig,weil das Fahrzeug ja angemeldet ist und man ja schlecht nachweisen kann ( ausser tankquittungen ) das der Wagen auch in Spanien genutzt wird.
Wie will man das kontrollieren ?
Mein Göttergatte meint, er dürfe hier 3 monate fahren, dann zurück und wieder herkommen,das wäre dann legal...
Widerspricht für mich jeder Logik, weil m a n das ja nicht nachweisen kann (ausser Fahrtenbuch)
Hatte der Polizist Recht, oder wollte er da jemandem Angst machen ?
Kurz gefasst:
Darf ich ein im Ausland angemeldetes Fahrzeug hier unbegrenzt weiter fahren, oder muß ich das ummelden, obwohl der Eigentümer in Spanien lebt, ich also nur Fahrzeugnutzer bin.
Auto mit ausländischem Kennzeichen in Deutschland fahren
15. Mai 2018
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Frage vom 15. Mai 2018 | 17:38
Von
Status: Schüler (273 Beiträge, 77x hilfreich)
Auto mit ausländischem Kennzeichen in Deutschland fahren
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#1
Antwort vom 15. Mai 2018 | 19:13
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo,
das Fahrzeug muss nicht umgemeldet werden, aber das mit der Steuer stimmt schon, die muss für das fahrzeug auch in D entrichtet werden, also beim Finanzamt mal vorsprechen.
Der Polizist war eigentlich recht freundlich ihn nochmal fahren zu lasse und ihn nur zu ermahnen, hätte auch direkt anderst ausgehen können, incl Strafzahlungen...
#2
Antwort vom 15. Mai 2018 | 20:55
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16839x hilfreich)
Zitat:das Fahrzeug muss nicht umgemeldet werden
Das Fahrzeug muss auch umgemeldet werden, da es nicht nur vorübergehend in Deutschland am Verkehr teilnimmt.
Zitat:Mein Göttergatte meint, er dürfe hier 3 monate fahren, dann zurück und wieder herkommen,das wäre dann legal...
Er darf max. 1 Jahr in Deutschland fahren. Danach muss das Fahrzeug dauerhaft nach Spanien zurück.
Zitat:gäbe es eine Anzeige (wegen Steuerhinterziehung ???)
Richtig, es geht um Hinterziehung der Kraftfahrzeugsteuer und der Einfuhrumsatzsteuer. Letzteres kann richtig teuer werden (19% vom Fahrzeugwert).
Im Hinblick auf die Kraftfahrzeugsteuer ist jemandem mit Wohnsitz in Deutschland das Fahren eines Fahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen in Deutschland nur erlaubt, wenn sich der regelmäßige Standort im Ausland befindet. Das ist hier nicht der Fall.
Zitat:Darf ich ein im Ausland angemeldetes Fahrzeug hier unbegrenzt weiter fahren
Du darfst es in Deutschland gar nicht fahren, nicht einmal einen Tag, da das unter keinen der in § 3 KraftStG genannten Tatbestände fällt, die steuerbefreit sind. Insbesondere greift § 3 Nr. 13 KraftStG hier nicht, weil sich der regelmäßige Standort des Fahrzeuges in Deutschland befindet.
-- Editiert von hh am 15.05.2018 21:15
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#3
Antwort vom 16. Mai 2018 | 14:55
Von
Status: Praktikant (771 Beiträge, 478x hilfreich)
Hier bei uns in der Großstadt sehe ich täglich Firmenwagen (Handwerkerautos) mit deutscher Firmenbeschriftung und ausländischen (meist Osteuropa) Kennzeichen.
Wohin darf man die melden, falls mir mal einer doof kommt :-)
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