Folgendes Szenario:
Autobahn, rechte Spur mehrere LKW´s ( 1, 2 und 3 ), linke Spur frei.
Ein LKW ( LKW 1 ) zieht raus und überholt,
da der Abstand zwischen dem überholten 2 und dessen vorausfahrenden 3 zu gering ist, werden beide LKW´s überholt.
Zwischenzeitlich ist hinter dem überholenden LKW ein Geländewagen ( bayrisches Fabrikat ),
welcher sich mit Hupe und Lichthupe permanent bemerkbar macht.
LKW 1 ist in gleicher Höhe mit dem LKW 2.
LKW 1 befindet sich noch immer auf der Überholspur, da er nicht zwischen 2 und 3 auf der rechten Spur paßt und beendet nach längerer Zeit seinen überholvorgang.
Während dessen spielt der PKW Fahrer verrückt,
fährt weit links zur Mittelleitplanke mit Hupe und Lichthupe, dann so dicht an den LKW 1, daß dieser den PKW nicht mehr sehen kann.
Nachdem sich LKW 1 wieder auf die rechte Spur eingeordnet hat, fährt der PKW mit gleichbleibender Geschwindigkeit neben LKW 1,
beugt sich über den Beifahrersitz zum Fenster und macht Fotos von Fahrer und Seitentür mit Firmenanschrift.
Dadurch verreißt dieser mehrfach sein Fahrzeug und hinter ihmstaut sich der Verkehr.
Vermutlich wird der PKW Fahrer "Beweismaterial gesichert" haben.
Kann der Pkw Fahrer irgendetwas mit diesen Fotos anfangen?
Hat er eine Handhabe den LKW Fahrer anzuzeigen?
Denndanach sieht seine halsbrecherische Aktion ja aus.
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" GTR 1000"
Autobahn, Fahrer macht Foto während er fährt
24. Oktober 2008
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Frage vom 24. Oktober 2008 | 11:28
Von
Status: Schüler (254 Beiträge, 25x hilfreich)
Autobahn, Fahrer macht Foto während er fährt
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 24. Oktober 2008 | 12:07
Von
Status: Junior-Partner (5997 Beiträge, 1938x hilfreich)
Klar kann er den LKW-Fahrer anzeigen. Der Schuss könnte allerdings nach hinten losgehen. Dem hier geschilderten Geschehen nach zu urteilen dürfte er sich der Nötigung schuldig gemacht haben.
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