Autounfall, im Gutachten stehen viel mehr Schäden als festgestellt

11. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
sami5267
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Autounfall, im Gutachten stehen viel mehr Schäden als festgestellt

Guten Abend,

ich hatte vor ein paar Tagen einen Unfall mit einem Motorrad fahrer. Beim Rückwärts ausparken fuhr dieser aufeinmal hinter mir , konnte aber ausweichen und absteigen , keinem ist was passiert.

Beim langen Anblick des Motorrads stellte er einen gebrochenen Rückspiegel sowie einen kaputten Bremshebel fest. Sein Vater kam hinzu, wir einigten und wortwörtlich auf diese beiden Schäden.
Beim Anblick des Motorrads ware weiter keinerlei Schäden zu sehen (Lack etc wurde eingehends angesehen, Motorrad kam auf Rasen zu liegen). Aus diesem Grund , da der Schaden sich preislich in Grenzen hielt, habe ich
nicht die Polizei gerufen (passiert mir kein zweites mal), auch haben wir die beiden Schäden nicht schriftlich festgehalten ( passiert mir auch nicht nochmal ).
Nun wurde mir eine Rechnung über 400 € zugetragen, auf denen aufeinmal 6! Schäden zu sehen sind.

Bin ich nun machtlos? Ich befürchte es schon fast..

Viele Grüße

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von sami5267):
6! Schäden zu sehen sind

Und das wäre jetzt welche genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
sami5267
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Spiegel sowie Bremshebel waren bekannt. Auf einmal müssen jetzt das dekor blech, Fußblech, Tankdeckel etc komplett erneuert werden.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Sie waren zum Zeitpunkt des Unfalls nicht in Besitz eines geladenen Smartphones, Ihr Unfallgegner auch nicht, und deshalb gibt es auch keine Beweisfotos?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#4
 Von 
sami5267
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Doch natürlich, von Spiegel und Bremshebel habe ich Fotos gemacht.

Aber jetzt, wo der Herr in der Werkstatt war um einen Kostenvoranschlag zu machen, kamen diese Schäden aufeinmal hinzu..
Nun steht wohl Aussage gegen Aussage

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Nun, man wird seitens des Unfallgegners beweisen oder zumindest plausibel erklären müssen, warum diese Schäden vom Unfallereignis stammen sollen, will man die volle Summe einstreichen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Auf einmal müssen jetzt das dekor blech, Fußblech, Tankdeckel etc komplett erneuert werden.
Ist aber nicht ganz so weit hergeholt so etwas! Auch wenn besagte Tele erstmal keine Lackkratzer etc haben, bedeutet das nicht, dass nicht irgendwo Haltenasen oder andere vergleichbare Dinge gebrochen sind. Solche Sachen fallen meisst erst bei genauerer begutachtug auf...

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von sami5267):
Nun wurde mir eine Rechnung über 400 € zugetragen, auf denen aufeinmal 6! Schäden zu sehen sind.


Reichen Sie die einfach an Ihre Vers. weiter, der haben Sie den Unfall ja gewiss schon gemeldet, was kümmert es Sie? Wenn Sie der Meinung sind, dass die Schäden nicht auf den Vorfall zurück zu führen sind, dann sagen Sie das halt auch Ihrer Versicherung, ob die wegen eine solch geringen Betrages allerdings ein zweites Gutachten erstellt ist fraglich. Wozu die Aufregung?

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#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von sami5267):
Auf einmal müssen jetzt das dekor blech, Fußblech, Tankdeckel etc komplett erneuert werden.


und was verbirgt sich hinter etc.?

Dekorblech und auch Fußblech scheinen plausibel, wobei ich jetzt nicht genau weiss, was sie unter Decorblech verstehen. Der Tankdeckel hingegen nicht, der kann bei einem Umfaller eigentlich nicht beschädigt (verkratzt) werden.

Zitat (von sami5267):
Aus diesem Grund , da der Schaden sich preislich in Grenzen hielt, habe ich
nicht die Polizei gerufen (passiert mir kein zweites mal), auch haben wir die beiden Schäden nicht schriftlich festgehalten ( passiert mir auch nicht nochmal ).


Hätte Ihnen auch nichts genutzt in diesem Fall, außer dass sie vermutlich ein Bußgeld kassiert hätten.
Bei meinen krad kostet alleine der Bremshebel über 250 €, weil es den nicht mehr solo gibt (zu alt) gibt und das ganze eine Kombi mit dem Gasgriff darstellt.

500 € gesammt, Tankdeckel davon abgezogen, seint jetzt nicht wirklich überteuert zu sein.

Berry

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#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
habe ich nicht die Polizei gerufen (passiert mir kein zweites mal),


Und was genau hätte das Rufen der Polizei geändert, außer dass Du dann noch zusätzlich ein Bußgeld erhalten hättest? Die Polizisten sind auch keine Gutachter.

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#11
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Dafür hat man seine KFZ-Haftpflichtversicherung...

Die streitet sich dann mit dem Unfallgegner, ob dessen Ansprüche berechtigt sind.

(Hoffentlich hat man den Unfall unverzüglich gemeldet. Auch wenn man erstmal vorhatte, den Schaden selbst zu erstatten. Denn wenn der Unfall zu spät gemeldet wird, gibt's Stress mit der Versicherung.)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17007 Beiträge, 5896x hilfreich)

400€??? Das ist doch ein Schnäppchen! Freu dich doch! Das ist ein absoluter Bagatellschaden.

Aber ich verstehe folgendes nicht:

Zitat (von sami5267):
konnte aber ausweichen und absteigen

Wo soll denn dann überhaupt ein Schaden herkommen????

Zitat (von sami5267):
Motorrad kam auf Rasen zu liegen

Ja wie denn jetzt? Ist er doch hingefallen???

Es war eine gute Entscheidung, die Polizei NICHT zu rufen.
Genau weil Laien Schäden nicht in vollem Umfang überblicken können gibt es Gutachter, Werkstätten und sonstige Spezialisten. Es ist jetzt nicht wirklich überraschend, das ein Schaden größer ist, als man zunächst vermutet hätte.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#13
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Der Tankdeckel hingegen nicht, der kann bei einem Umfaller eigentlich nicht beschädigt (verkratzt) werden.


Nö, aber er kann z.B. verbogen werden.

Fakt ist: Man hat zweifelsfrei einen Schaden verursacht und 400€ sind eigentlich ein Schnäppchen, sobald wir über motorisierte Vehikel abseits von Fahrrädern sprechen. Egal was man macht (außer bezahlen und sich dankbar/reumütig zeigen), es kann ab hier nur noch teurer werden. '
Sollte man sich "privat" einigen darauf achten, dass man sich schriftlich die Zahlung bestätigen lässt, und das damit alle Schäden abgegolten sind.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von sami5267):
Nun wurde mir eine Rechnung über 400 € zugetragen


Für einen Abflug extremst günstig.
Der Umkipper aus dem Stand hat bei Yamaha das Doppelte gekostet.

Zitat (von Guruhu):
Nö, aber er kann z.B. verbogen werden.


Kommt natürlich auf das Motorrad an, aber in der Regel ist dann nicht der Tankdeckel hinüber sondern der Tank an sich fällig.

Darf man fragen um was für eine Maschine es sich gehandelt hat?

-- Editiert von spatenklopper am 14.01.2019 12:47

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