Guten Abend,
ich hatte vor ein paar Tagen einen Unfall
mit einem Motorrad fahrer. Beim Rückwärts ausparken fuhr dieser aufeinmal hinter mir , konnte aber ausweichen und absteigen , keinem ist was passiert.
Beim langen Anblick des Motorrads stellte er einen gebrochenen Rückspiegel sowie einen kaputten Bremshebel fest. Sein Vater kam hinzu, wir einigten und wortwörtlich auf diese beiden Schäden.
Beim Anblick des Motorrads ware weiter keinerlei Schäden zu sehen (Lack etc wurde eingehends angesehen, Motorrad kam auf Rasen zu liegen). Aus diesem Grund , da der Schaden sich preislich in Grenzen hielt, habe ich
nicht die Polizei gerufen (passiert mir kein zweites mal), auch haben wir die beiden Schäden nicht schriftlich festgehalten ( passiert mir auch nicht nochmal ).
Nun wurde mir eine Rechnung über 400 € zugetragen, auf denen aufeinmal 6! Schäden zu sehen sind.
Bin ich nun machtlos? Ich befürchte es schon fast..
Viele Grüße
Autounfall, im Gutachten stehen viel mehr Schäden als festgestellt
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Zitat6! Schäden zu sehen sind :
Und das wäre jetzt welche genau?
Spiegel sowie Bremshebel waren bekannt. Auf einmal müssen jetzt das dekor blech, Fußblech, Tankdeckel etc komplett erneuert werden.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Sie waren zum Zeitpunkt des Unfalls nicht in Besitz eines geladenen Smartphones, Ihr Unfallgegner auch nicht, und deshalb gibt es auch keine Beweisfotos?
Doch natürlich, von Spiegel und Bremshebel habe ich Fotos gemacht.
Aber jetzt, wo der Herr in der Werkstatt war um einen Kostenvoranschlag zu machen, kamen diese Schäden aufeinmal hinzu..
Nun steht wohl Aussage gegen Aussage
Nun, man wird seitens des Unfallgegners beweisen oder zumindest plausibel erklären müssen, warum diese Schäden vom Unfallereignis stammen sollen, will man die volle Summe einstreichen.
Hallo,
Ist aber nicht ganz so weit hergeholt so etwas! Auch wenn besagte Tele erstmal keine Lackkratzer etc haben, bedeutet das nicht, dass nicht irgendwo Haltenasen oder andere vergleichbare Dinge gebrochen sind. Solche Sachen fallen meisst erst bei genauerer begutachtug auf...Zitat:Auf einmal müssen jetzt das dekor blech, Fußblech, Tankdeckel etc komplett erneuert werden.
ZitatNun wurde mir eine Rechnung über 400 € zugetragen, auf denen aufeinmal 6! Schäden zu sehen sind. :
Reichen Sie die einfach an Ihre Vers. weiter, der haben Sie den Unfall ja gewiss schon gemeldet, was kümmert es Sie? Wenn Sie der Meinung sind, dass die Schäden nicht auf den Vorfall zurück zu führen sind, dann sagen Sie das halt auch Ihrer Versicherung, ob die wegen eine solch geringen Betrages allerdings ein zweites Gutachten erstellt ist fraglich. Wozu die Aufregung?
ZitatAuf einmal müssen jetzt das dekor blech, Fußblech, Tankdeckel etc komplett erneuert werden. :
und was verbirgt sich hinter etc.?
Dekorblech und auch Fußblech scheinen plausibel, wobei ich jetzt nicht genau weiss, was sie unter Decorblech verstehen. Der Tankdeckel hingegen nicht, der kann bei einem Umfaller eigentlich nicht beschädigt (verkratzt) werden.
ZitatAus diesem Grund , da der Schaden sich preislich in Grenzen hielt, habe ich :
nicht die Polizei gerufen (passiert mir kein zweites mal), auch haben wir die beiden Schäden nicht schriftlich festgehalten ( passiert mir auch nicht nochmal ).
Hätte Ihnen auch nichts genutzt in diesem Fall, außer dass sie vermutlich ein Bußgeld kassiert hätten.
Bei meinen krad kostet alleine der Bremshebel über 250 €, weil es den nicht mehr solo gibt (zu alt) gibt und das ganze eine Kombi mit dem Gasgriff darstellt.
500 € gesammt, Tankdeckel davon abgezogen, seint jetzt nicht wirklich überteuert zu sein.
Berry
Zitat:habe ich nicht die Polizei gerufen (passiert mir kein zweites mal),
Und was genau hätte das Rufen der Polizei geändert, außer dass Du dann noch zusätzlich ein Bußgeld erhalten hättest? Die Polizisten sind auch keine Gutachter.
Dafür hat man seine KFZ-Haftpflichtversicherung...
Die streitet sich dann mit dem Unfallgegner, ob dessen Ansprüche berechtigt sind.
(Hoffentlich hat man den Unfall unverzüglich gemeldet. Auch wenn man erstmal vorhatte, den Schaden selbst zu erstatten. Denn wenn der Unfall zu spät gemeldet wird, gibt's Stress mit der Versicherung.)
400€??? Das ist doch ein Schnäppchen! Freu dich doch! Das ist ein absoluter Bagatellschaden.
Aber ich verstehe folgendes nicht:
Zitatkonnte aber ausweichen und absteigen :
Wo soll denn dann überhaupt ein Schaden herkommen????
ZitatMotorrad kam auf Rasen zu liegen :
Ja wie denn jetzt? Ist er doch hingefallen???
Es war eine gute Entscheidung, die Polizei NICHT zu rufen.
Genau weil Laien Schäden nicht in vollem Umfang überblicken können gibt es Gutachter, Werkstätten und sonstige Spezialisten. Es ist jetzt nicht wirklich überraschend, das ein Schaden größer ist, als man zunächst vermutet hätte.
ZitatDer Tankdeckel hingegen nicht, der kann bei einem Umfaller eigentlich nicht beschädigt (verkratzt) werden. :
Nö, aber er kann z.B. verbogen werden.
Fakt ist: Man hat zweifelsfrei einen Schaden verursacht und 400€ sind eigentlich ein Schnäppchen, sobald wir über motorisierte Vehikel abseits von Fahrrädern sprechen. Egal was man macht (außer bezahlen und sich dankbar/reumütig zeigen), es kann ab hier nur noch teurer werden. '
Sollte man sich "privat" einigen darauf achten, dass man sich schriftlich die Zahlung bestätigen lässt, und das damit alle Schäden abgegolten sind.
ZitatNun wurde mir eine Rechnung über 400 € zugetragen :
Für einen Abflug extremst günstig.
Der Umkipper aus dem Stand hat bei Yamaha das Doppelte gekostet.
ZitatNö, aber er kann z.B. verbogen werden. :
Kommt natürlich auf das Motorrad an, aber in der Regel ist dann nicht der Tankdeckel hinüber sondern der Tank an sich fällig.
Darf man fragen um was für eine Maschine es sich gehandelt hat?
-- Editiert von spatenklopper am 14.01.2019 12:47
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
10 Antworten
-
2 Antworten
-
12 Antworten
-
4 Antworten