Autounfall - 1,22 Promille - Probezeit

30. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
Markus90
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Autounfall - 1,22 Promille - Probezeit

Hallo Leute,

Ich weiß, einige werden jetzt mit dem kopf schütteln. Ich kann es mir selbst nicht erklären, aber dafür ist es jetzt zu spät.

Ich 22 Bis August 2013 Probezeit. Bin in der Nacht von Samstag auf Sonntag Frontal in ein anderes Auto gefahren. Verletzt wurde niemand. Der Tragbare Alcomat ergab 1,22 Promille. Bluttest liegt noch nicht vor.

Kann mir jemand sagen, womit ich genau rechnen und bezahlen muss ?

Lg

Markus

-----------------
""

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Alcomat klingt irgendwie nach Österreich... Wenn es doch in D war: 9 bis 12 Monate FS-Entzug plus Geldstrafe (so 30 bis 60 Tagessätze).

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Markus90
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi,

War schon in Deutschland. So stand es auf meinen Papieren.

Die Gerichtskosten ect. Werde ich auch tragen müssen, richtig ?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Die Gerichtskosten werden Ihr geringstes Problem sein - wie florian zutreffend schrieb, wird es hier eher einen Strafbefehl als eine Verhandlung geben. Dessen Kosten liegen bei 60 Euro, während die eigentliche Strafe lässig im vierstelligen Bereich liegen kann.

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

quote:
Zu den von Muemmel genannten Folgen kommen aber mindestens noch ein Aufbauseminar und eine Probezeitverlängerung hinzu.
So ist es. Wobei es sich um ein besonderes Aufbauseminar für Alkoholauffällige Fahranfänger handeln wird, welches nicht in einer Fahrschule absolviert werden kann. Zudem wird es sich aufgrund der vorangegangenen Entziehung der Fahrerlaubnis um eine um 2 Jahre verlängerte verschärfte Restprobezeit handeln, bei der jeder weitere A-Verstoß, oder zwei B-Verstöße, eine MPU zur Folge haben werden.

Sollte die Blutanalyse einen Wert von 1,6‰ oder mehr ergeben, muss vor Neuerteilung zudem eine MPU bestanden werden. Das Ergebnis der Blutuntersuchung kann in ca. 1-2 Wochen bei der Polizei erfragt werden.

quote:
9 bis 12 Monate FS-Entzug
Das ist etwas optimistisch. Weniger als 10 Monate ist schon fast utopisch, und weniger als 12 Monate eher unwahrscheinlich.



-----------------
"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.925 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen