Guten Tag,
ich würde gerne einmal Wissen, ob ich mich an einen Anwalt wenden soll oder selber ein Schreiben aufsetze kann und auf welche Grundsätze ich mich beziehen könnte ?
Es ist so, das der Fahrer abgelenkt wurde, er dieses allerdings ohne weiteres vorhersehen hätte können.
Ich habe es schon einmal geschrieben, es war Silvester und der Fahrer sowie Beifahrer haben Knallkörper aus dem Fahrzeug geworfen, wobei dem Beifahrer ein Knallkörper durch nicht sehr gezieltes Werfen gegen eine Säule geworfen hatte und dieser ins Auto zurück kam und dort explodierte.
Die Versicherung schreibt mir nur ich soll das SCHULDBEKENTNIS Unterschreiben, allerdings halte ich dieses für keine Gute Idee.
Bei der letzen Diskusion hies es, der Fahrzeugfüher ist für das Auto verantwortlich.
Nun, wie kann ich dieses der Versicherung klar machen, oder gleich ein Anwalt ?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüssen
-- Editiert von Model_03 am 02.04.2008 18:26:23
*Autounfall* SCHULD FRAGE
Über den Sinn und Unsinn dieser Aktion will ich mich mal nicht auslassen. Nur soviel:
Ich verstehe Dein Ansinnen nicht. Bist Du nun Fahrer, Beifahrer oder Halter / Eigentümer des Wagens. Wer soll denn nun wem welchen Schaden ersetzen?
Zahlt eine Privathaftpflichtversicherung überhaupt bei grobem Unfug?
Ich selber war Beifahrer
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Dann stellt also der Eigentümer des Fahrzeugs Forderungen gegen Dich bzw. Deine private Haftpflichtversicherung?
Warum muß man Dir eigentlich alle Würmer einzeln aus der Nase ziehen?
Nochmal:
quote:
Wer soll denn nun wem welchen Schaden ersetzen?
Oder ist das nur ein verspäteter Aprilscherz?
....stell am besten einmal alle Fragen und ich beantworte sie.
Der Eigentümer des Fahrzeugs stellt Forderungen gegen mich also gegen den Beifahrer, obwohl der Fahrer auch Knallkörper wärend der Fahrt gezündet hat.
Meine pr. Haftpflicht kann sich sicherlich quer stellen, daher wollte ich mal hören was da auf mich zukommt und wie ich am beste agiere.
Vielen Dank
Mit freundlichen ....
Hallo,
da gibt es nix zu agieren. Rückgrad zeigen und den angerichteten *Mist* wieder aus eigener Kraft gerade rücken. Warum auf dem Rücken der Versicherungsgemeinschaft, damit ALLE mit der nächsten Prämienerhöhung von Ihrem kostenträchtigen Quatsch einen Teil tragen sollen.
Was wäre gewesen, wenn der Fahrer in der Fehlreaktion auf den Bürgersteig gefahren wäre und dabei ganz zufällig Deinen Vater und Deine Schwester zu Tode gebracht hätte.
Erst die *Grütze*, sitzt in aller Regel zwischen den Ohrem IMMMMM Kopf, einschalten und auch gebrauchen. Dieser Vorgang fällt bei vielen Zeitgenossen immer wieder gewaltig schwer.
Unverständlich >> Erst unüberlegt stark und dann winseln.
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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"
Danke für diesen sehr hinweisreichen Beitrag Commodore.
Ich erbitte immernoch um eine kompetent Antwort, wie ich weiterverfahren kann, da laut Gesetzteslage, die einige hier wohl nicht genau kennen und sinnlose Beiträge schreiben, was jetzt natürlich nicht auf Commodore bezogen ist, ich nicht für das Fehlverhaftbar gemacht werden kann, da das Risiko beim Fahrzeugführer liegt, dieses ist auch der Fall wenn ein Taxifahrer ein Betrunken mitnimmt und ein Unfall passieren sollte, da dieser ins Lenkrad greift.
Ich bedanke mich recht herzlich bei Commodore.
Mit freundlichen ...
Ich sehe die Verantwortung nicht beim Fahrer wenn Du als Beifahrer einen Knallkörper im Auto zündest und dieser auch im Fahrzeug hochgeht.
Danke für diesen sehr hinweisreichen Beitrag Commodore.
Ich erbitte immernoch um eine kompetent Antwort, wie ich weiterverfahren kann, da laut Gesetzteslage, die einige hier wohl nicht genau kennen und sinnlose Beiträge schreiben, was jetzt natürlich nicht auf Commodore bezogen ist, ich nicht für das Fehlverhaftbar gemacht werden kann, da das Risiko beim Fahrzeugführer liegt, dieses ist auch der Fall wenn ein Taxifahrer ein Betrunken mitnimmt und ein Unfall passieren sollte, da dieser ins Lenkrad greift.
Ich bedanke mich recht herzlich bei Commodore.
Mit freundlichen ...
Wenn Dir die Antworten hier nicht kompetent genug erscheinen könnte es auch daran liegen, dass Du uns Informationen vorenthältst und Rückfragen nicht beantwortest.
Ich habe meine Meinung dargelegt und habe keine Lust mich ohne Deine Kooperation mit der Thematik weiter zu befassen.
Daher ist für mich hier EOD.
--- editiert vom Admin
Nunja,
als Gesetzeskenner in Bezug auf das Verkehrsrecht wo zum Beispiel das Rechtsfahrgebot etc hineingehören, weiss ich sehr gut bescheid.
In der restlichen Thematik, besonders in Bezug auf das Thema Anwalt etc., würde ich mir gerne die ein oder andere Hilfe von euch geben lassen.
Wäre sehr nett !
Wer den kompletten Fall erfahren möchte, warum auch immer der soll bitte hier schaun:
http://www.123recht.net/Selber-schuldig-sprechen-bei-einer-unklaren-Unfallursache-__f105105.html
Mit freundlichen ...
-- Editiert von Model_03 am 03.04.2008 23:24:56
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