Autounfall mit Fahrradfahrer in Spielstraße

18. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Frager08
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Autounfall mit Fahrradfahrer in Spielstraße

Hallo,

nehmen wir mal an:

Ein Radfahrer fährt in einer Fußgängerzone entlang (erlaubt durch ein Schild) und fährt über eine Spielstraße. Dabei wird er von einem Auto angefahren uns stürzt. Auf der Spielstraße muss man ja Schrittgeschwindigkeit fahren und es steht ein Schild Fußgänger haben Vorrang. Das müsste ja auch für die Fahrradfahrer gelten oder sehe ich das Falsch? Denn denen war ja erlaubt in der Fußgängerzone zu fahren.

Wie ist da die Rechtslage. Eigetnlich müsste der Autofahrer schuld sein, oder?

MfG
Frager

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CAS84
Status:
Schüler
(300 Beiträge, 75x hilfreich)

An die Schrittgeschwindigkeit hätten sich auch die Radler zu halten...
Wäre gut zu wissen wie der Unfal entstanden ist....

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Frager08
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Also der Fahrradfahrer ist in der Fußgängerzone gefahren. Die Fußgängerzone uberquert eine Spielstraße. Beim Überqueren wurde der Fahrradfahrer angefahren und verletzte sich dabei. Der Autofahrer hat den Fahrradfahrer übersehen. Auf der Spielstarße, wo die Autos fahren dürfen, steht das Schild: Fußgänger haben Vorrang. Schrittgeschwindigkeit fahren.
Gilt doch auch für Fahrradfahrer?

Genau genug. Ist ein bißchen schwer zu erklären :-)

-- Editiert von Frager08 am 18.04.2008 19:30:38

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 330x hilfreich)

Radfahrer sind keine Fussgänger, das Schild kann unmöglich für Radfahrer gelten, genausowenig für Rollschuhfahrer oder Ähnliches.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
CAS84
Status:
Schüler
(300 Beiträge, 75x hilfreich)

Der Fahrradfahrer überquert eine Spielstrasse...
Wenn das Auto hier dem Strassenverlauf folgt der Radfahrer laut Schild"Fussgänger haben Vorrang" drüber fährt sehe ich eine 50/50 Schuld.Als Fahrradfahrer ist man kein Fussgänger.
Der Radfahrer hätte absteigen und sein Rad schieben müssen um als Fussgänger zu gelten....

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Wie genau ist das denn ausgeschildert? Wenn es eine Spielstraße ist, haben weder das Auto noch das Fahrrad dort etwas zu suchen. Daher nehme ich an, dass es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich handelt. Dann hätten beide Unfallbeteiligte falsch gehandelt. Bei der Haftungsquote würde aber berücksichtigt, dass der Autofahrer aufgrund der Betriebsgefahr zu einem grösseren Anteil haftet. Wird wohl eher auf 70:30 hinauslaufen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Frager08
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Also Beschilderung:

Straße wo das Auto fuhr:
- Spielstraße
- Schrittgeschwindigkeit fahren
- Fußgänger haben Vorrang

Der Fahrradfahrer:
- Zeichen 239 (Sonderweg für Fußgänger)durchgestrichen
- sonst nichts

-- Editiert von Frager08 am 20.04.2008 01:09:31

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Gehe ich recht in der Annahme das mit der Beschilderung Spielstraße das VZ325 (die grosse blaue Tafel mit Auto, Haus, Fußgänger und spielendem Kind) gemeint ist? Das wäre dann ein verkehrsberuhigter Bereich.

Eine echte Spielstraße ist üblicherweise für den gesamten Fahrzeugverkehr, zumindest aber für alle KFZ gesperrt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Frager08
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

@Freudenfeuer

Jepp richtig.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Auch ohne das (nichtamtliche) Zusatzzeichen haben Fußgänger in einem verkehrsberuhigten Bereich Vorrang. Das ist hier aber unerheblich, da kein Fußgänger an dem Unfall beteiligt ist.

VZ325 ordnet weiterhin an, dass nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf. Wie diese Geschwindigkeit genau zu definieren ist, darüber ist sich die Rechtsprechung uneins.

Generell gilt in verkehrsberuhigten Bereichen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Dagegen haben vermutlich beide Kontrahenten verstoßen. Wären an dem Unfall zwei PKW beteiligt würde die Haftung vermutlich 50:50 betragen. Da im vorliegenden Fall ein Unfallbeteiligter ein Radfahrer war wird der PKW-Fahrer wohl aufgrund der Betriebsgefahr zu einem höheren Anteil haften. Ich tippe mal auf 70:30.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Frager08
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Fahrradfahrer hat das Auto schon gesehen. Das Auto hatte auch einenn großen Abstand, nur hörte der Fahrradfahrer nur noch den Motor aufheulen und dann war es geschehen.

Wenn man nun eine Anzeige wegen Körperverletzunge macht, wie geht es weiter? Gibt es immer ein Gerichtsverfahren? Es geht darum, leider hat der Fahhradfahrer keine Rechtschutzversicherung und daher kein Geld für Rechtsanwalt.

-- Editiert von Frager08 am 21.04.2008 12:30:23

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1595x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Also Anzeige wg. Körperverletzung kann man nicht stellen. Das hat schon die Polizei schon gemacht. Jedenfalls dann, wenn der Unfall von der Polizei aufgenommen wurde, und der Radfahrer angegeben hat das er verletzt wurde. Der Radfahrer kann lediglich einen Strafantrag stellen. So oder so geht die Sache an die Staatsanwaltschaft. Diese entscheidet dann anhand der Schwere der Verletzungen und dem Unfallhergang ob sie das Verfahren weiter betreibt oder einstellt. Einen persönlichen Vorteil hat der Radfahrer in keinem Fall.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Frager08
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Tja leider war der Fahrradfahrer so benebelt, dass er keine Polizei gerufen hat. Im nachinein, GROSSER FEHLER! :bang:

Was könnte man am cleversten tun?

Achja merci für die vielen tollen Antworten hier. Ersteinmal GROSSES LOB an Euch alle :respekt:

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Wenn Du die Versicherungsdaten Deines Unfallgegners kennst solltest Du die Versicherung kontaktieren und Deine Forderungen stellen. Wenn Du die Daten nicht kennst hilft Dir der Zentralruf der Autoversicherer.

Ein guter, auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt kann Dir bei der Durchsetzung Deiner Ansprüche helfen. Ohne Rechtsschutzversicherung trägst Du allerdings ein Kostenrisiko. Da die Schuldfrage strittig ist wird er ohne Vorkasse nicht tätig werden. Die gegnerische Versicherung wird die Anwaltskosten nur in Höhe ihrer Haftungsquote ersetzen. Den Rest zahlst Du selbst.

Außerdem solltest Du den Unfall Deiner Versicherung, sofern vorhanden, melden.

Gibt es Zeugen für den Unfall?
Wie sind die beiden Unfallbeteiligten verblieben?
Gibt es ein Unfallprotokoll?

Es ist zwar möglich, aber wohl nicht wirklich hilfreich, den Unfall nachträglich bei der Polizei zu melden.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Barti68
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Moin,

genau das gleiche ist meinem Vater mal passiert, und ich kann daher nur sagen, gut, das die Polizei bei euch nicht eingeschaltet wurde!
Bei uns wurde sie das.

Bei der Verhandlung hat man uns gesagt, das mein Vater nicht hätte mit dem Fahrrad fahren dürfen, sondern lediglich schieben (Schrittgeschwindigkeit). Bei dieser Geschwindigkeit wäre kein Unfall passiert.

Mein Vater hatte neben den Kosten für seine Genesung, auch noch die Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen, die nicht gerade gering waren!!

Wie Freudenfeuer schon sagte, einen persönlichen Vorteil wird der Fahrradfahrer definitiv nicht haben. Eher wird ihm eine Teilschuld aufgebrummt. Das heißt, er wird nicht nur seine eigenen Kosten für Krankheit etc zu tragen haben, sondern auch noch weitere Kosten. Klartext: minus in der Kasse.

Ob es das wert ist, eine Anzeige im nachhinein zu stellen, bzw. etwas von dem Autofahrer zu erwarten?? Definitiv nicht.

Wie gesagt: gleiche Situation - eigene Erfahrung - nicht gut!

Barti

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Schieben muß der Radfahrer aber nicht. Dennoch muß er sich, wie auch jeder Führer eines KFZ, an die Schrittgeschwindigkeit halten.

Wie oben beschrieben sehe ich aber auch eine Teilung der Schuld / Haftung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen