Autounfall - Zeugen behauptet es wäre geblinkt worden

7. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
Viro
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Autounfall - Zeugen behauptet es wäre geblinkt worden

Guten Tag,
meine Schwägerin ist gestern Morgen um 7 Uhr auf dem Weg zu der Arbeit. Sie fährt auf eine Vorfahrt Strasse. Plötzlich kommt ein Autofahrer ( ca 20 Jahre Jung ) mit seinem Freund als Beifahrer aus einer Nebenstrasse und Zack, war es auch schon passiert!
Nun die Sachlage ist eindeutig, zumindest finde ich das, doch dieser behauptet nun das meine Schwägerin nach rechts geblingt haben soll. Sie hatte aber überhaubt keinen Grund in der Nebenstrasse ab zu biegen, da dieser Weg überhaubt nicht von bedeutung für sie ist.
Nun hat der Junge Mann einen Freund als Zeugen und sie nicht.
Sehe ich das nicht Richtig ( so habe ich es ihr gesagt ) , nun hör mal auf dir Sorgen zu machen, es ist egal ob er einen ( Freund ) als Zeugen hat, diese müsten es dir beweisen das du angeblich geblinkt haben sollst. Meiner frau war vor zwei Jahren das selbe mal passiert, und der Polizist sagte zu mir, H. Foy, es ist ganz egal ob dieser geblinkt hat oder nicht, auch wenn jemand blinken sollte, muss man sich immer erst sicher gehen.


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"sagt immer das was ihr denkt"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Richtig, wenn ein Vorfahrtsberechtigter blinkt, muss min. solange gewartet werden, bis dieser sichtbar in diese Richtung lenkt.
Genausogut könnte der Blinkende ja auch eine Einfahrt hinter der Kreuzung ansteuern.

Selbst wenn Zeugen aussagen, dass geblinkt wurde - der Fahrer ist allein verantwortlich und muss ich von diesem Vorhaben erst überzeugen.

Hat ihre Schwägerin denn die Polizei dazugeholt? Was sagen die?

Gruss
MichiM

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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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#2
 Von 
Viro
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Polizei wurde dazu geholt.
Meine Schwägerin hat nun Post von der Polizeibehörde bekommen, mit einer Anhörung der Betroffenen Person zu einer Verkehrsordnungswidrigkeit.

Anhörung und Bussgeldverfahren.
Volgende verkehrswidrigkeit nach § 24 FtVG begangen zu haben:

Sie schädigten durch ausser acht lassen,
der im Strassenverkehrs erforderlichen sorgfalt.

Konktret: Fahrtrichtungsänderung Angezeigt und nicht Abgebogen.

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