Autounfall beim Ausparken

4. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
Pudelski
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)
Autounfall beim Ausparken

Hallo. Hatte vor kurzer Zeit eine Unfall in der Tiefgarage. Folgendes ist passiert: Mein Auto stand in der Tiefgarage, welche stark befahren war. Mein Auto wurde vorwärts eingeparkt. Nachdem ich den anderen Verkehrsteilnehmern durch mein Rücklicht singnalisiert habe, dass ich gerne rausfahren würde, war jemand so freundlich mir Platz zu machen. Er signalisierte dies durch die Lichthupe. Nachdem ich mich umgeschaut habe dass alles frei ist fuhr ich aus meiner Parklücke. Ich bin fast 75% aus der Parklücke herausgefahren. Doch dann krachte es. Ein anderer Verkehrsteilnehmer fuhr auch rückwärts raus, ca eine Meter. Sein Auto stand ca. 2 Parkflächen neben mir. Das Problem ist, dass er behauptet dass er rechtzeitig gebremst hat und ich nicht. Ein weiteres Problem ist das, er eigentlich garnicht hinaus fahren hätte dürfen. Da er nämlich links und rechts einerseits durch eine Mauer und durch ein Auto verparkt war bzw. der freundliche Verkehrsteilnehmer der den Weg freimachte stand so nah an seinem Auto, dass er nicht hätte raus fahren können. Er hätte wahrscheinlich in 15 Parkzügen es geschafft aus der Parklücke heraus zu fahren. Das heißt besser gesagt, dass er garnicht hätte rückwärts fahren dürfen, weil er garnicht die Möglichtkeit hatte aus seiner Parklücke heraus zu fahren. Die Lichthupe galt vorallem mir, da so viel Platz vorhanden wra, dass ich ohen ProBleme raus fahren hätte können. Wer ist nun an diesem Unfall daran Schuld. Ich, da ich ihn durch den toten Winkel nicht rechtzeitig sehen konnte, oder der andere Fahrer, der den Unfall provoziert hat, da er eigentlich garnicht herausfahren hätte können.
Vielen Dank für eure Antworten

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marcel0580
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 5x hilfreich)

Haben sie in diesem Fall etwa keine Polizei gerufen?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pudelski
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein!!!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Nach der StVO muss man sich beim Rückwärtsfahren so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Gegebenenfalls muss man sich einweisen lassen (§ 9 Abs. 5 StVO )

An diese Regel haben sich beide gleichermaßen nicht gehalten, so dass hier eine Aufteilung der Schuld mit 50:50 anzusetzen ist.

Sollte der andere Fahrer beweisen können, dass er gestanden hat, als Du ihm hineingefahren bist, bekommst Du die Alleinschuld. Wenn man rückwärts mit einem stehenden Auto zusammenstößt, dann hat man sich offensichtlich nicht so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

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