Autounfall hilfe!

10. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
whity
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)
Autounfall hilfe!

Hallo!

Ich habe gestern mist gebaut... bei mir in der stadt gibt es eine kurze strecke die zwei orte miteinander verbindet, diese strecke wird zurzeit erneuert bzw. ist bereits erneuert, aber trotzdem ist eine seite gesperrt, sodass man in den ort fahren kann, aber wenn man raus will, dann müsste man einen riesen umweg fahren. ein freund von mir wohnt da, ich habe ihn gestern nachhause gefahren so gegen 1:00uhr. ich wollt anschließend nur schnell nachhause und habe mich dann dummerweise entschlossen, trotz "verbot der einfahrt" schild die kurze strecke, die ja schon fertig ist, zu befahren...
nunja, mir kam dann ein linienbus entgegen, der aus unerklärlichen gründen auf der falschen straßenseite fuhr. wir mussten beide stark bremsen, aber da die straße neu war und es zudem noch was geregnet hat, war quasi null verzögerung da... ich bin dem bus in die seite gefahren ( nur lackschäden).

meine frage ist jetzt, was kommt ungefähr auf mich zu? ich bin noch in der probezeit, die schon verlängert wurde weil ich vor einem jahr zu schnell unterwegs war. da der buss stark bremsen musste, haben zwei personen leichte schmerzen und wollen heute zum arzt um sich mal durchchecken zu lassen.

hoffe hier kann mir jemand helfen, oder zumindest ein tipp geben wo ich mich am besten informieren kann, z.b. ein unfall forum oder dergleichen, habe auf google leider nix passendes gefunden...

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Puh, da kann alles mögliche kommen. Haben sich die Polizisten in irgendeiner Form geäußert?

Der worst case wäre ein Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässiger Körperverletzung. In diesem Fall würde ich keinerlei Aussagen gegenüber der Polizei machen und einen auf Verkehrs- und Strafrecht spezialisierten Anwalt hinzuziehen.

Im günstigsten Fall wird die Sache als Owi behandelt.

Ich denke es bleibt hier nichts anderes übrig als die entsprechende Post abzuwarten und dann hier den Tatvorwurf posten.

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#2
 Von 
whity
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

hallo!
also, ich habe nun post von der polizei bekommen.

da steht folgendes:

Ihnen wird vorgeworfen, folgende straftaten begangen zu haben:
(1) fahrlässige körperverletzung bei verkehrsunfall (par. 229 stgb) versuch: nein

(2) straßenverkehrsordnung (par. 49 stvo) ( §§ 1,3,41,49 stvo/24 stvg) versuch: nein


Ihnen wird hiermit nach § 163a abs. 1 satz 2 strafprozessordnung gelegenheit gegeben sich den beschuldigungen zu äußern.

Bemerkungen:
verkehrsunfall mit personen- und sachschaden: nicht angepasste geschwindigkeit. mißachten der aufgestellten verkehrszeichen 209,220 + 267 = verbot der einfahrt. fahrlässige körperverletzung. es wurden mehrere personen im linienbus verletzt.


so, mehr steht da nicht im schreiben der polizei. das hört sich nicht gut an was mir vorgeworfen wird, was kann ich tun?

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

quote:
das hört sich nicht gut an was mir vorgeworfen wird
Da bin ich anderer Meinung, und das ist jetzt nicht ironisch gemeint. Entsprechend Deiner Beschreibung hätte man auch weitere Straftatbestände konstruieren können. Hier blieb es >nurquote:
was kann ich tun?
Das beste was Du jetzt machen kannst ist abwarten. Gegenüber der Polizei solltest Du keine Angaben machen. Du kannst Dich nur weiter reinreiten. Das einzig sinnvolle was Du machen kannst wäre eine Entschuldigung an die beiden verletzten Personen. Das könnte den Staatsanwalt milde stimmen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
whity
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

hmm, aber die polizei verlangt von mir das ich dazu stellung nehme und das mit einer frist von zwei wochen... was die zwei verletzten angeht, wir haben unsere handynummer ausgetauscht nach dem unfall, wir schreiben uns fast jedentag und die sind mir auch net böse oder sonstwas...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Die Polizei kann keine Aussage von Dir verlangen. Sie gibt Dir lediglich die Möglichkeit Dich zu äußern. Eine Möglichkeit von der Du nicht Gebrauch machen mußt.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
whity
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

also raten sie mir jetzt erstmal abzuwarten und zu schaun was noch kommt?
kann man denn im nachhinein auch noch mal eine aussage machen wenn es doch schlimmer kommt?

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#7
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

also raten sie mir jetzt erstmal abzuwarten und zu schaun was noch kommt?

ja

kann man denn im nachhinein auch noch mal eine aussage machen wenn es doch schlimmer kommt?

ja

0x Hilfreiche Antwort

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