Es geht um einen heute Vormittag geschehenen Autounfall bei welchem erheblicher Personenschaden aufgrund nicht auslösender Airbags entstanden ist. Die Fahrzeugführer sind im Krankenhaus und das Fahrzeug wurde von Lokalen Behörden abgeschleppt. Es handelt sich um einen deutschen Hersteller der Unfall ist in der EU Passiert.
Sollte ein Rechtsbeistand gesucht werden, noch bevor besagte verunglückte aus dem Ausland zurück überstellt wurden? Besteht die Gefahr das das Fahrzeug verschrottet wird und dann kein Nachweis bzgl. der Airbags mehr möglich ist ?
Wie ist die richtige Vorgehensweise ?
Vielen Dank im voraus für die Hilfe!
Autounfall im Ausland, Airbags nicht ausgelöst. Schnelles einschalten vom Rechtsanwalt nötig?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Hallo,
das kann mn so ohne weitere Angaben nicht beantworten. Auch wären hier noch einige Fragen offen!
Alter des Fahrzeugs?
Wartung des Fahrzeugs?
Speziell die Wartung des Airbags, da haben die Hersteller verschiedene Vorgaben etc, wurden diese beachtet?
-- Editiert von lesen-denken-handeln am 15.08.2016 13:01
Hallo,
danke für die schnelle Antwort, es Handelt sich um einen BMW X1 Bj. 2011, der Wagen wurde immer in einer BMW Vertragswerkstatt gewartet (Scheckheftgepflegt). Es sollte also meiner Meinung nach kein Problem mangelnder Wartung gewesen sein.
MfG
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Ok, also wartungsmangel oder Alter fallen da dann definitiv weg. Eines hatte ich noch vergessen, gibt es auchnoch genauere Daten zum Unfall? Welche Geschwindigkeit hatte das Fahrzeug? Airbags lösen auch erst ab bestimmten Geschwindigkeiten aus. Bei zu geringen Geschwidigkeiten, wird sonst der Airbag selber zur tödlichen Gefahr...
ZitatBesteht die Gefahr das das Fahrzeug verschrottet wird und dann kein Nachweis bzgl. der Airbags mehr möglich ist ? :
Da das von den Regelungen im jeweiligen Land abhängt, könnte das theoretisch passieren.
Ein Anwalt wäre sicherlich nicht schlecht, zumal es im Ausland auch andere Gesetze zu beachten gibt.
In man Mitglied in einem Automobil Club? Verkehrsrechtsschutz?
Hallo,
ich frage mich was denn überhaupt das Ziel sein soll.
Doch nicht etwa den Hersteller in die Haftung zu nehmen, oder? Denn das ist nahezu aussichtslos, insbesondere nach 5 Jahren.
Stefan
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