Autounfall im Ausland, Airbags nicht ausgelöst. Schnelles einschalten vom Rechtsanwalt nötig?

15. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb447724-68
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Autounfall im Ausland, Airbags nicht ausgelöst. Schnelles einschalten vom Rechtsanwalt nötig?

Es geht um einen heute Vormittag geschehenen Autounfall bei welchem erheblicher Personenschaden aufgrund nicht auslösender Airbags entstanden ist. Die Fahrzeugführer sind im Krankenhaus und das Fahrzeug wurde von Lokalen Behörden abgeschleppt. Es handelt sich um einen deutschen Hersteller der Unfall ist in der EU Passiert.
Sollte ein Rechtsbeistand gesucht werden, noch bevor besagte verunglückte aus dem Ausland zurück überstellt wurden? Besteht die Gefahr das das Fahrzeug verschrottet wird und dann kein Nachweis bzgl. der Airbags mehr möglich ist ?
Wie ist die richtige Vorgehensweise ?

Vielen Dank im voraus für die Hilfe!

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

das kann mn so ohne weitere Angaben nicht beantworten. Auch wären hier noch einige Fragen offen!

Alter des Fahrzeugs?

Wartung des Fahrzeugs?

Speziell die Wartung des Airbags, da haben die Hersteller verschiedene Vorgaben etc, wurden diese beachtet?

-- Editiert von lesen-denken-handeln am 15.08.2016 13:01

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb447724-68
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für die schnelle Antwort, es Handelt sich um einen BMW X1 Bj. 2011, der Wagen wurde immer in einer BMW Vertragswerkstatt gewartet (Scheckheftgepflegt). Es sollte also meiner Meinung nach kein Problem mangelnder Wartung gewesen sein.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Ok, also wartungsmangel oder Alter fallen da dann definitiv weg. Eines hatte ich noch vergessen, gibt es auchnoch genauere Daten zum Unfall? Welche Geschwindigkeit hatte das Fahrzeug? Airbags lösen auch erst ab bestimmten Geschwindigkeiten aus. Bei zu geringen Geschwidigkeiten, wird sonst der Airbag selber zur tödlichen Gefahr...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von fb447724-68):
Besteht die Gefahr das das Fahrzeug verschrottet wird und dann kein Nachweis bzgl. der Airbags mehr möglich ist ?

Da das von den Regelungen im jeweiligen Land abhängt, könnte das theoretisch passieren.


Ein Anwalt wäre sicherlich nicht schlecht, zumal es im Ausland auch andere Gesetze zu beachten gibt.



In man Mitglied in einem Automobil Club? Verkehrsrechtsschutz?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

ich frage mich was denn überhaupt das Ziel sein soll.
Doch nicht etwa den Hersteller in die Haftung zu nehmen, oder? Denn das ist nahezu aussichtslos, insbesondere nach 5 Jahren.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

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