Autounfall mit Personenschaden - Körperverletzung?

16. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
_Bianca_
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Autounfall mit Personenschaden - Körperverletzung?

Hallo,

ich habe vor 2 Monaten einen Autounfall gehabt, meine Beste Freundin war als Beifahrerin dabei.
Ich bin auf einer Freilandstraße (leichte Kurve) mit dem rechten Vorderrat ins Bankett gekommen, habe mich erschreckt und das Lenkrad wie eine blöde verissen :(
Das Endergebnis: Wir landeten mit 3 Überschlagungen in einem Feld. (Waren zum Glück angeschnallt)
Landeten zum Glück auf den Rädern und könnten so beide aussteigen.
Wir hatten keine Schmerzen, unser Hintermann hatte den Unfall mitbekommen und hat sich gleich um uns gekümmert dann haben wir Polizei und Feuerwehr gerufen.
Rettungswagen keinen, weil es uns wirklich gut ging.
So dann war die Polizei da, Alkoholtest gemacht (negativ).
Dann bemerkte ich das meine Freundin leichte Kratzer am rechten Schulterblatt hatte.
Der Polizist fragte uns ob es uns gut geht und ob wir nicht doch ins Spial fahren möchten, weil man beim Schock den Schmerz nicht gleich bemerkt.
Gut wir dachten sich kann ja nicht schaden, im Spital ist nichts rausgekommen auser die Kratzer am Rücken.
Natürlich muss die Polizei jetzt eine Anzeige machen. Meine Freundin muss nächste Woche noch zu einen Gutachter (Arzt).

Was könnte/wird mich erwarten ? Es war ja ein Unfall mit Personenschaden, also auch Körperverletztung ?

Danke schon mal für die Antworten

Lg

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Wenn der Polizei der Personenschaden bekannt ist, dann muß diese gegen dich eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung anfertigen.
In den meisten Fällen wird die aber durch die Staatsanwaltschaft engestellt.
Jenachdem was die Polizei als Unfallursache ermittelt, wird gegen dich ein Verwarnung oder Bußgeld erlassen.


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#2
 Von 
tomcraft
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 184x hilfreich)

Wenn Deine Freundin, wovon wohl auszugehen ist, keinen Strafantrag gegen Dich wegen der fahrlässigen Körperverletzung stellt ist es empirisch sehr unwahrscheinlich, dass die Staatsanwaltschaft öffentliches Interesse annimmt und die Tat weiter verfolgt.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird also das Strafverfahren dann eingestellt und an die zuständige Bußgeldstelle zur Verfolgung als Ordnungswidrigkeit nach § 43 OWiG abgegeben.

Wie oben schon von @andreas124 gepostet wird dann ein Verwarnungs- oder Bußgeldbescheid kommen statt eines Strafbefehls vom Gericht.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

quote:
Spital
Kann es sein, dass sich der Unfall in Österreich oder der Schweiz ereignet hat? Wir beschäftigen uns hier mit deutschem Recht. In Österreich oder der Schweiz könnte die Rechtslage eine andere sein.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

1x Hilfreiche Antwort

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