Außenspiegel angefahren

29. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
Reeze
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Außenspiegel angefahren

Servus an alle,

Ich bin neu hier und habe mich extra angemeldet um euch um Rat zu bitten.

Es geht um einen Vorfall der sich letzte Woche bei meinem Bruder ereignet hat.

Er war morgens auf dem Weg zur Arbeit, auf einer schlecht ausgebauten und unübersichtlichen Landstraße ohne Fahrbahnmarkierung.
Seiner Aussage nach kam dann wohl ein Kleinwagenfahrer um die Kurve mit gefühlt deutlich überhöhter Geschwindigkeit und erwischte Ihn am Außenspiegel mit seinem Außenspiegel.
Der Außenspiegel meines Bruders hat nun nur unauffällige Kratzer, während hingegen seiner komplett zu Bruch ging. ( Gehäuse beschädigt und Spiegelglas kaputt)

Da mein Bruder die Kratzer an seinem Spiegel nicht weiter interessierten hat er sich mit dem Fahrer darauf geeinigt dass jeder für seinen Schaden selbst aufkommt.
Man hat dann noch Rufnummern ausgetauscht und ging so auseinander.

Am Abend erhielt mein Bruder dann einen Anruf des "Unfallgegners", er hätte sich erkundigt
der neue Spiegel ist deutlich teurer wie gedacht ( ca 120€ laut Werkstatt) und er möchte nun das Geld von meinem Bruder, ansonsten möchte er sich an seinen Anwalt, dank Verkehrsrechtschutz Versicherung, wenden. Er sei außerdem der Meinung dass mein Bruder plötzlich Schuld trägt.

Der Gegner war zum Schadenszeitpunkt mit weiteren 3 Beifahrern unterwegs während mein Bruder alleine unterwegs war.

Meine Frage an euch ist nun, welches Verhalten ist nun an Stelle meines Bruders das Richtige.
Und was könnte im schlimmsten Fall nun auf meinen Bruder zu kommen wenn er sich keinen Anwalt leisten kann bzw. möchte.

Ich freue mich über jede hilfreiche Antwort


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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
was könnte im schlimmsten Fall nun auf meinen Bruder zu kommen


Daß die drei nicht mit der Gegenseite verwandten Zeugen zu seinen Ungunsten (falsch) aussagen, dein Bruder sei es gewesen, der seine Fahrbahn verlassen habe. Dann kriegt dein Bruder die Schuld und muß den Schaden ersetzen.

Die Frage ist halt, ob man wegen 120 EUR ein Verfahren riskieren möchte, dessen Ausgang völlig ungewiß ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Reeze
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Guten Tag Groc,

Danke für die schnelle Antwort,

Sollte es tatsächlich so weit kommen, müsste dann mein Bruder
weitere Kosten tragen, wie zb Gerichtskosten etc.?

Desweiteren hat der Unfallgegner momentan nur die Rufnummer und den Namen
Meines Bruders, ist mein Bruder dazu verpflichtet Ihm jetzt seine vollständige Adresse oder eine
Versicherungsnummer mitzuteilen?

Ist es in so einer Situation denn nicht so dass man normalerweise von einem
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot ausgeht und dann beide Unfallbeteiligten eine
Teilschuld zugeschrieben bekommen?

-- Editiert Reeze am 29.11.2013 14:37

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
Sollte es tatsächlich so weit kommen, müsste dann mein Bruder
weitere Kosten tragen, wie zb Gerichtskosten etc.?


Wenn er verliert, ja. Plus Anwaltskosten der Gegenseite.

quote:
Ist es in so einer Situation denn nicht so dass man normalerweise von einem
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot ausgeht und dann beide Unfallbeteiligten eine
Teilschuld zugeschrieben bekommen?


Wenn sich keine Schuld beweisen läßt, ja. Aber du fragtest nach dem Worst Case, und der ist eine glaubwürdige (falsche) Aussage der Zeugen der Gegenseite, daß dein Bruder seine Fahrbahn verlassen hat, dann hat es sich mit "Rechtsfahrgebot" und "Teilschuld".

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Einfach die Ansprüche des Unfallgegners der eigenen Versicherung melden. Die kümmern sich nämlich auch darum, unberechtigte Forderungen abzuwehren.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

quote:
Einfach die Ansprüche des Unfallgegners der eigenen Versicherung melden. Die kümmern sich nämlich auch darum, unberechtigte Forderungen abzuwehren.


Und wie schaffen die das in diesem "worst case" Szenario? :sweat:

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16553 Beiträge, 9319x hilfreich)


Der Elan einer Versicherung, unberechtigte Forderungen abzuwehren ist gering. Denn schließlich würde der Bruder anschließend ja hochgestuft, so dass auch unberechtigte Forderungen kompensiert werden.

Trotzdem sollte der Bruder den Schaden unbedingt(!) sofort(!) seiner Versicherung melden.

Wenn die Versicherung mein, es lohnt sich zu wehren, dann wird sie das tun (unwahrscheinlich).
Wenn sie meint, es wäre besser zu bezahlen, dann kann der Bruder sie auch nicht daran hindern.

Der Unfallgegner kann die Versicherung des Bruders auch direkt in Anspruch nehmen. Sprich: Der Unfallgegner kann die Angelegenheit auch gegen den Willen des Bruders über die Versicherung laufen lassen. Es lohnt sich also gar nicht, die Forderung auf eigene Faust abzuwehren.



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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
madness666
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 47x hilfreich)

Zur Versicherung gehen auf jeden fall.
Und dann Schildern wie es war, man kann durchaus Anhand der Schäden rekonstruieren, wer sich an das Rechts-Fahrgebot gehalten hat und wer nicht.
Aus eigener Erfahrung kann ich aber sagen, das man normalerweise bei solchen Geschichten immer die Adressen austauscht, wenn es sich beim Unfallgegner nur um einen Fahrer einer Firma handelt, sich die Nummer vom Chef geben lassen, wenn man selber in der Situation ist, auch den eigenen Chef anrufen, der sagt dann schon was weiterlaufen soll. Oder aber die Polizei, wenn man alleine und sich nicht sicher ist was zu machen sei.
Dann hat man auch Zeugen, *zwinker*


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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Reeze
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hey Leute, vielen Dank für die hilfreichen Antworten, ich habe meinem Bruder geraten zur Versicherung zu gehen und den weiteren Verlauf abzuwarten.

Solltet Ihr weitere hilfreiche Antworten parat haben, würde ich mich auch weiterhin freuen

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1x Hilfreiche Antwort

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