Guten Tag,
ich habe folgendes anliegen welches mich sehr stark belastet. Nach einer sehr dummen Aktion im Straßenverkehr wurde mein Führerschein beschlagnahmt. Ein Zeuge hat beobachtet, wie ich jemanden rechts (Autobahn) überholt haben soll. Ich würde dann von der Polizei gestoppt und die haben auf Grund eines alten Btm Eintrages eine Urinprobe veranlasst. Diese war leider positiv auf THC. Bei der nachfolgenden Blutprobe wurde ein aktiver THC Gehalt von 1,5ng/l und THC-COOH von etwa 16ng/l ermittelt. Ich finde mich nun zu Unrecht verurteilt, da wie ich finde, hätte es nicht zu einem Urintest kommen können, wenn mein Btm eintrag nach 5 Jahren (wie wohl üblich??) gelöscht worden wäre. Zum Zeitpunkt der Kontrolle stand ich sicherlich nicht unter Drogeneinfluss, da der Konsum über 16h zurück lag. Der Btm eintrag geht auf das Jahr 2001 zurück. Wie ist ihre/eure Meinung dazu? Wie sind meine Chancen, einer Entziehung der Fahrerlaubnis zur entgehen? Kann man das Urteil des Gerichts anfechten? Für ihre Meinung bin ich ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen,
Pechvogel2008
BTM / §315c
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?



Den Urintest hast Du ja wohl freiwillig gemacht. Die Blutentnahme bewies dann, dass Du in berauschtem Zustand gefahren bist. Ich sehe keine Chance den Entzug der Fahrerlaubnis zu vermeiden. Vor Neuerteilung wird eine MPU fällig sein.
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Bei 1,5ng/l kann man wohl kaum von "in berauschtem Zustand gefahren" sprechen!
Allerdings wurde die zulässige Grenze durch den Gesetzgeber willkürlich auf 1 ng/l gelegt, obwohl von einer Beeinflussung der Fahrtüchtigkeit nicht auszugehen ist.
Evtl. kannst Du einen drohenden Führerscheinentzug noch durch Vorsprechen beim zuständigen Straßenverkehrsamt verhindern, im Falle eines Verfahrens durch eine aufrichtige Darstellung und entsprechende Argumentation.
Achtung: da dieser Staat Drogen (außer dem "harmlosen" Alkohol ) grundsätzlich als böse definiert hat, ist es für den weiteren Verlauf äußerst wichtig, dass Du plausibel machen kannst, dass Du kein Dauerkonsument bist, sonst ist und bleibt der Lappen weg!
Wie plausibel die Angabe eines *EINMALIGEN* Konsums bei 16ng/l THC-COOH ist, weiß ich nicht. Wenn Du dazu selbst nicht fündig wirst, gib mir nochmal bescheid.
-- Editiert von CottonEyeJoe am 14.05.2008 22:19:26
Schwachsinn, aber ohnehin nicht mehr aktuell.
Don´t feed the trolls.
Den Rest meines Kommentars erspare ich mir aufgrund der Forenregeln.
quote:
Schwachsinn, aber ohnehin nicht mehr aktuell.
Danke für Deine konstruktive Kritik.
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